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Letzte Aktualisierung: 05.06.2020
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Wir sparen für Sie bis zu 37% - durch unseren Experten-Vergleich!Man geht davon aus, dass in rund einem Viertel der vor 1995 errichteten Bestandsgebäude asbesthaltige Baustoffe verwendet wurden. Asbest kann grob an seiner grauen Farbe, seiner faserigen Struktur oder an dem Herstellungszeitraum der Gebäude, Bauteile und Geräte identifiziert werden. Er kann allerdings mit den später verwendeten Ersatzstoffen (Glasfasern, Gesteinsmehl-Platten, Mineralfasern) verwechselt werden, da auch die asbestfreien Platten unter dem Markennamen Eternit vertrieben werden. Wer ein altes Haus kauft, der sollte daher frühzeitig erkennen, ob eine Asbestbelastung vorliegt. Wir erklären hier, welche Gefahr von Asbest ausgeht, wie man asbesthaltige Bauteile erkennt und wie man bei einem Asbestverdacht vorgeht.
Asbest wurde überwiegend in den 1960er- bis in die 1980er-Jahre hinein als Baustoff eingesetzt. Nachdem die Gesundheitsgefahren nachgewiesen wurden, wurde die Verwendung von Asbest im Jahr 1993 verboten. Häuser, die danach gebaut wurden, sollten also frei von Asbest sein. Allerdings kann es sein, dass durch die spätere Verwendung von Lagerware auch nach 1993 asbesthaltige Materialien im Einzelfall eingesetzt wurden.
Daher geht man in der Regel davon aus, dass Häuser mit einem Baujahr vor 1995 theoretisch mit Asbest belastet sein können. Für Häuser der ehemaligen DDR wird überwiegend angenommen, dass Asbest bereits früher nicht zur Anwendung kam. Allerdings gilt auch für die Zeit nach der Wende, dass Häuser, die zu DDR-Zeiten gebaut wurden, danach mit Asbest belasteten Baustoffen um- oder angebaut werden konnten. Daher lohnt es sich auch in diesen Fällen, frühzeitig Asbest zu erkennen, um Folgeschäden auszuschließen.
Schadstoff / Baujahr | vor 1939 | bis 1958 | bis 1975 | bis 1986 | bis 1996 |
---|---|---|---|---|---|
Teer | X | X | X | ||
PCP | X | X | X | X | |
DDT | X | X | X | X | |
PCB | X | X | X | X | |
Lindan | X | X | X | X | |
Asbest | X | X | X | X | |
Künstliche Mineralfaser (alt) | X | X | X | X | X |
Schwermetalle | X | X | X | ||
Phenole | X | X | X | ||
Lösemittel / VOC | X | X | X | X | X |
Formaldehyd | X | X | |||
SVOC / Weichmacher Flammschutzmittel | X |
Kommt man mit Asbest in Berührung und atmet Asbestfasern ein, so kann es u. U. zur Asbestose oder Mesotheliom kommen. Daher besteht immer ein Gesundheitsrisiko, wenn man Bauteile mit Asbest nicht erkennt und diese bearbeitet, sodass sich Asbestfasern lösen und in die Lunge gelangen können. Dies kann bereits der Fall sein, wenn man eine Gipskartonwand bei einer Sanierung demontiert oder ein Mieter ein Loch in eine Wand bohrt. Erschwerend kommt hinzu, dass während eine Wellasbest-Dacheindeckung mit bloßem Auge gut zu erkennen ist, erkennt man z. B. asbesthaltige Putze, Spachtelmassen und Fliesenkleber kaum. Daher können Bewohner, Nutzer und Handwerker in Gebäuden unerkannt gegenüber Asbest exponiert werden.
Einige Bauprodukte, wie Rohre und Platten aus Faserzement, können mit Kennungsnummern und Prägestempel versehen sein, die Hinweise liefern:
Asbestfreie Formstücke wurden z. B. mit „NT“ (neue Technologie) oder „AF“ (asbestfrei) gekennzeichnet.
Asbestfreie Faserzementwellplatten sind möglicherweise durch den Prägestempel mit dem Herstellungsdatum, der „AF“-Kennung und der Nummer der allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung, z. B. Z 31.1-47, gekennzeichnet.
Großformatige Faserzementfassadentafeln (> 0,40 m2) besitzen ebenfalls eine Zulassungsnummer, die in Form eines Rollenstempels mit Produkti- ons- oder Beschichtungsdatum auf der Plattenrückseite vorhanden sein kann. Anhand dieser Information kann evtl. „asbesthaltig“ oder „asbestfrei“ festgestellt werden.
Asbestfreie Rohre tragen die Norm-Kennzeichnung „DIN EN 588“.
Asbest ist nach GHS-Verordnung ("Global harmonisierte System zur Einstufung und Kennzeichnung von Chemikalien") als Karzinogen in die Gruppe 1A der Krebs erzeugenden Stoffe und nachgewiesenermaßen als Krebs erzeugend beim Menschen eingestuft. Daher sind asbesthaltige Materialien bei Abbruch gemäß der GefStoffV vorab zu demontieren.
Häufig sind Asbestprodukte (Asbestgehalt von über 1 %) wie z. B. asbesthaltige Spachtelmassen in einem Oberflächenbelag eines Bauteils allerdings durch weitere Materialschichten überdeckt und nicht singulär zu entfernen. Der Gesamtquerschnitt des Oberflächenbelags weist dann eine Asbestkonzentration von weniger als 0,1 % auf („Asbestverdünnung“) und dieser wäre dann entsprechend der Vorschriften nach der Chemikalien-Verbotsverordnung oder REACH als in diesem Sinne kein asbesthaltiges Produkt mehr einzustufen.
Allerdings wurde nachgewiesen, dass bei stark staubenden Arbeiten auch bei Asbestgehalten von weinger als 0,1 % teilweise sehr hohe Asbestfaserkonzentrationen erreicht werden können. Da Arbeiten wie das Schleifen von Wänden und Decken, das Fräsen von Schlitzen zur Verlegung von Leitungen oder auch der Innenabbruch regelmäßig bei z. B. energetischen Altbausanierungen anfallen, ist es zwingend notwendig auch geringere Asbestkonzentration rechtzeitig zu erkennen.
Dach- und Wandverkleidungen | Innenausbau | Heizung und Sanitär | Elektro-Installationen | Diverse |
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Dachschiefer / Wellplatten aus Faserzement | Bodenbelag aus PVC, einschichtig | Rohrisolationen | Elektrotableau | Blumenkisten aus Faserzement |
Fassadenplatten aus Faserzement | Bodenbelag aus PVC, mehrschichtig | Isolation Elektroboiler | Auskleidung in brennbaren Baustoffen für Schalter und Steckdosen | div. Elektrogeräte (z. B. Bügeleisen, Toaster) |
Unterdachplatten, Faserzement | Leichtbauplatten | Elektrospeicherofen | Kanäle aus Faserzement | Brandschutzplatte bei Backofen, Herd etc. |
Deckenplatten | Abwasserrohr aus Faserzement | Beschichtungen aus Spritzasbest | ||
Dichtungsschnur |
Das Erkennen von Asbest ist besonders schwierig, da sich weder aus der Bauweise noch dem Nutzungstyp eines Gebäudes ein Asbestverdacht ausschließen oder bestätigen lässt. Erster Schritt sollte daher die historische Erkundung sein, d. h. durch Sichten von Bauunterlagen, alten Auftragsunterlagen o. Ä. zu ergründen, ob und wo das Gebäude Asbest enthalten kann oder nicht. Erst wenn diese historische Erkundung das Vorhandensein von Asbest nicht ausschließen kann, machen weitergehende, schrittweise Erkundungen Sinn.
Dann setzt man heute Untersuchungs- und Analysemethoden ein, mit denen verdeckt eingebaute asbesthaltige Baustoffe erkannt werden können. Neben der Messung der Asbestfaserbelastung in der Raumluft werden dazu vielfach Probennahmen durchgeführt. Die Erkundung und Bewertung muss in jedem Fall immer durch einen Schadstoffgutachter erfolgen. Zur Vermeidung von Gefährdungen sind grundsätzlich vor der Asbestuntersuchung die Nutzer zu informieren.
So kann man die Asbestfaserbelastung in Räumen u.a. durch eine Klebe- bzw. Kontaktprobe erkennen. Dazu werden geringe Staubmengen auf Oberflächen mit Klebefilmstreifen aufgenommen und auf eine Kunststofffolie geklebt. Von asbestverdächtigen Materialien kann auch eine direkte Probe genommen werden. Hier reicht bereits ein fingernagelgroßes Stück, das in einem Kunststoffbeutel staubdicht verpackt wird. Beim Erkennen von Asbest mittels einer Probenentnahme muss darauf geachtet werden, dass diese homogen innerhalb der Verdachtsfläche verteilt wird.
Um eine Faserfreisetzung zu vermeiden, wird das Material vorher mit einer Wasser-Spülmittel-Mischung angefeuchtet. Bei der Probenahme sollte deshalb eine partikelfiltrierende Halbmaske (Typ FFP2) getragen werden. Akkreditierte Prüflabore untersuchen die Proben dann mit einem Rasterelektronenmikroskop. Vorab können vor allem Proben aus Putz und Bodenbelägen anhand einer neuen Präparationsmethode in Säure aufbereitet werden und liefern so genauere Ergebnisse.
Sollte bei der Untersuchung der Verdachtsflächen in einer Probe Asbest nachgewiesen werden, ist das Gebäude als asbestbelastet einzustufen. Soll diese Einstufung revidiert werden, sind zwingend weitere Erkundungen durchzuführen. Dabei ist zu beachten, dass die dann getroffenen Aussagen nur für das gleiche Produkt bzw. den gleichen Typ Verdachtsflächen gilt. Sind z. B. die Fensterarten unterschiedlich oder von anderen Handwerkern eingebaut, so kann nicht davon ausgegangen werden, dass es sich bei den dabei verwendeten asbestbelasteten Produkten immer um das gleiche Produkt handelt.
Nachtspeicherheizungen, die vor 1978 installiert wurden, sind teilweise mit Asbest belastet. Asbest wurde in Nachtspeicherheizungen als Hitzeschutz in sehr vielen Bauteilen wie z. B. als Isolator und Hitzeschutz an der Kernträgerplatte, in Flanschdichtungen zwischen Ventilatoren und Gehäuse oder in den Dämmplatten und in den Dämmmatten eingesetzt. Um erkenn zu können, ob eine Nachtspeicherheizung mit Asbest belastet ist, muss der Gerätetyp mit entsprechenden Asbestlisten abgeglichen werden.
Der Gerätetyp ist auf dem Typenschild verzeichnet, meist an der Unterkante oder der Seite am Nachtspeicherofen. Andernfalls lässt sich die Bezeichnung in den originalen Unterlagen erkennen. Hier finden sich Angaben zum Hersteller, Modell, Seriennummer und eventuell zur Bauart. Auch die Hersteller der Nachtspeicheröfen selbst geben Auskunft über die Asbestbelastung ihrer Nachtspeicher. Fehlen die Angaben oder können sie bei der Demontage nicht zugeordnet werden, ist die Nachtspeicherheizung allein aus Sicherheitsgründen wie ein Gefahrstoff mit Asbestbelastung zu behandeln.
Experten-Tipp: Wurde in den eigenen Wohnräumen Asbest verbaut, besteht nicht automatisch ein Gesundheitsrisiko. Erst wenn festgebundener Asbest beispielsweise durch Sanierungsarbeiten beschädigt wird, werden die feinen Fasern freigesetzt. Schwach gebundener Asbest wie Asbestpappe hinter Heizkörpern kann dagegen bereits durch Hitze oder Feuchtigkeit beschädigt werden und die Raumluft belasten. Ob Objektsanierungen nötig sind, kann ein Sachverständiger für Asbest erkennen.