Letzte Aktualisierung: 02.11.2023

Dachbodendämmung: GEG-Pflichten, Dämm-Maßnahmen und Kosten

Welche GEG-Pflichten gibt es? Wie wird ein Dachboden gedämmt? Wann lohnt sich welche Dämmmaßnahme? Was kostet eine Dachbodendämmung?

Unter einer Dachbodendämmung versteht man Maßnahmen, die sowohl den Dachraum als auch insbesondere den Dachfußboden (oberste Geschossdecke) betreffen. Die Dämmung des Dachbodens ist von besonderer Bedeutung, da sich mit relativ geringinvestiven Maßnahmen vergleichsweise viel Heizenergie einsparen lässt. Zudem sieht auch das Gebäudeenergiegesetz (GEG) Verpflichtungen zur Dachbodendämmung vor. Unser Experten-Ratgeber zeigt Ihnen daher hier, mit welchen Dämmmaßnahmen Sie die GEG-Pflichten erfüllen können und mit welchen Kosten Sie dabei rechnen müssen.

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Anforderungen des Gebäudeenergiegesetzes an die Dachbodendämmung

Über einen Dachboden, der nicht ausgebaut ist, kann viel Energie verloren gehen: bis zu 70 Prozent! Zum Beispiel dann, wenn die oberste Geschossdecke nicht gedämmt ist. Man heizt dann den Dachboden mit, gleichwohl man ihn nicht nutzt. Die Wärme geht über das Dach in die Umwelt flöten. Das geht ins Geld und vermasselt einem auch die gute Klimabilanz des Gebäudes. Das Wohnklima in allen Räumen, insbesondere den direkt unter dem Dachboden liegenden leidet an der fehlenden Dämmung – und zwar sommers wie winters.

Die Dämmung des Dachbodens schafft schnelle Abhilfe, sie hält die Wärme im Haus und spart so bis zu 20 Prozent Energie, die dafür fälligen Energiekosten und sorgt für ein angenehmes Wohnklima. Sie gilt als eine Sanierungsmaßnahme, die sich schnell und spürbar rentiert – und ist oft in Eigenleistung zu erbringen. Der Aufwand und die Kosten für eine Dachbodendämmung sind gut überschaubar und schon die erste Heizkostenabrechnung nach der Dämmmaßnahme zeigt eine Energie- und Kostenersparnis.

GEG-Vorschriften

§ 47 Gebäudeenergiegesetz (GEG) schreibt eine grundsätzliche Nachrüstpflicht für oberste Geschossdecken vor.

Werden die Anforderungen an den Mindestwärmeschutz nach DIN 4108-2:2013-02 (Anmerkung: Wärmedurchlasswiderstand <0,9 m2K/W) nicht eingehalten, sind Eigentümer eines Wohngebäudes verpflichtet, die Bestandsdecken auf ein ambitioniertes Dämmniveau mit einem U-Wert von maximal 0,24 W/m2K zu ertüchtigen.

Das mit attraktiven Fördermitteln winkende Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) ist nochmals deutlich ambitionierter und verlangt einen U-Wert vom maximal 0,14 W/m2K.

GEG-Ausnahmen

Die Nachrüstpflicht besteht allerdings nicht, wenn die oberste Geschossdecke und das darüber liegende (womöglich bereits gedämmte) Dach dem Mindestwärmeschutz gemäß der Norm DIN 4108-2:2013-02 bereits entsprechen. Man kann davon ausgehen, dass der Mindestwärmeschutz von Holzbalkendecken, egal welchen Baujahrs das Gebäude ist, und auch von massiv gebauten Decken ab Ende der 1960er-Jahre erfüllt wird.

Auch nicht nachrüsten müssen Hauseigentümer, die ihre Häuser mit maximal zwei Wohneinheiten selbst bewohnen und das bereits vor dem 1. Februar 2002 schon getan haben. Hier wird das Dämmen erst dann zur Pflicht, wenn das Haus verkauft werden würde, weil es damit zu einem Wechsel des Eigentümers käme. Der neue Hauseigentümer stünde dann in der Dämmpflicht, der er innerhalb von zwei Jahren nachkommen müsste.

Vorsicht: Wird gegen das GEG verstoßen, ist das eine ahndungsfähige Ordnungswidrigkeit, die ein Bußgeld zur Strafe haben kann.

Maßnahmen zur Deckendämmung von Dachböden

Je nach Gebäudezustand und geplanter Nutzung des Dachbodens dämmt man entweder den Dachfußboden selbst oder das Dach. Soll der Dachboden weder zum Wohnraum ausgebaut noch als hochwertiger Lagerraum beziehungsweise Stauraum genutzt werden, ist das Dämmen des Dachfußbodens empfehlenswert. Andernfalls kommt nur eine Dachdämmung in Frage.

Das Dämmen der eigentlichen obersten Geschossdecke kann von unten, zwischendrin und von oben realisiert werden. Entsprechende Dämmmaßnahmen nennt man: 

  • Unterdeckendämmung
  • Zwischendeckendämmung
  • Aufdeckendämmung  

Unterdeckendämmung

Von einer Unterdeckendämmung ist die Rede, wenn die oberste Geschossdecke, also der Dachfußboden, vom bewohnten Raum darunter aus gedämmt wird. Die Dämmung wird dazu an der Raumdecke angebracht. Das führt in jedem Fall zu einer Verringerung der Raumhöhe, also zu einer Verkleinerung des Wohnraums. Außerdem ist eine Unterdeckendämmung meist nicht ohne unerwünschte Wärmebrücken machbar.

Zwischendeckendämmung

Besteht der Dachfußboden aus einer Holzbalkendecke kommt häufig eine Zwischendeckendämmung zum Einsatz. Zum Beispiel, indem man Einblasdämmstoffe wie Zellulose zwischenbläst oder Blähglasgranulat als Trockenschüttung verwendet, um eine dichte und schalldämmende Dämmschicht zu bilden.

Häufig werden zwischen den Holzbalken Mineralwolle-Dämmstoff einfach dicht gestoßen ausgelegt. Soll der gedämmte Dachboden dann begehbar sein, werden auf der Holzbalkendecke Fußbodenverlegeplatten (OSB-Platten) verlegt. Zwischen den Holzbalken und den darauf verschraubten Verlegeplatten sollten spezielle Folien gelegt werden, um die Übertragung von Trittschall zu minimieren und Knarzgeräusche aufeinander reibender Hölzer zu vermeiden.

Aufdeckendämmung

Die Aufdeckendämmung ist wohl die am häufigsten angewandte Methode zur Dachbodendämmung. Dabei kommt es darauf an, ob der Dachboden begehbar werden soll oder nicht. Entsprechend gibt es unterschiedliche Dämmmethoden zur

  • Dämmung begehbarer oberster Geschossdecken
  • und Dämmung nicht begehbarer oberster Geschossdecken (zum Beispiel bei Kriechböden),

wobei die Dachfußbodendämmung in einer begehbaren Variante aufwendiger und teurer ist als wenn man sie unbegehbar gestaltet.

Nicht begehbare Dachbodendämmung: Im einfachsten Fall und gut in Eigenleistung umsetzbaren Fall einer nicht begehbaren Dachbodendämmung ist zu entscheiden, ob eine Dampfbremse eingezogen werden soll oder nicht. bei Holzbalkendecken wird sie empfohlen. Die Dampfbremse ist eine Folie, die für Luftdichtheit sorgt, indem sie verhindert, dass Wasserdampf in die Dämmschicht vordringt und deren Dämmwirkung mindert oder sie gar beschädigt (Stichworte: Stock und Schimmel). Damit die Folie beim Auslegen nicht leidet, ist die Oberfläche des Dachfußbodens im Vorfeld zu reinigen.

Liegt die Folie, bringt man die Dämmung auf. Das können Dämmstoffe in Form von Matten oder Platten sein. Für Fugendichte sorgt man, indem man die Dämmmatten oder -platten in zwei Lagen übereinander aufschichtet, wobei man die Fugen versetzt. Wärmebrücken werden so vermieden. Auch Schüttdämmstoffe sind als Dämmmaterial zur Dachbodendämmung einsetzbar. Als Dämmmaterialien eignen sich Dämmstoffe wie Steinwolle oder organische Fasern.

Begehbare Dachbodendämmung: Soll der Dachfußboden nach der Dämmung begehbar sein, nutzt man robuste Dämmplatten, die man unter den Bodenplatten des Fußbodens verlegt: ebenfalls zweilagig und fugenversetzt. Anschließend verlegt man auf der Dachbodendämmung die zuvor entfernten Bodenbretter wieder.

Teilweise begehbare Dachbodendämmung: Manche Dachböden sind nicht für eine Nutzung vorgesehen, sollen aber begehbar bleiben, weil technische Einrichtungen, Fenster oder Kamine erreicht werden müssen. Hier ist ein System effizient, das Laufwege durch eine Steinwolle-Dämmung mit hoher Druckfestigkeit ermöglicht und die nicht für die Begehung vorgesehenen Flächen mit Glaswolle-Dämmstoffen vor Wärmeverlust schützt. So ist der Dachboden teilweise begehbar und optimal gedämmt.

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Maßnahmen zur Innen- und Außendämmung von Dächern

Sobald der Dachboden in irgendeiner Form genutzt werden soll, sei es zum Lagern von Besitztümern oder als Wohnraum, reicht es nicht aus, den Dachfußboden zu dämmen. Dann muss das Dach gedämmt werden, um den Dachboden als angenehm klimatisierten Raum zu nutzen. Dazu bieten sich die bewährten Maßnahmen an:

  • Untersparrendämmung
  • Zwischensparrendämmung
  • Aufsparrendämmung

Aufsparrendämmung

Von denen ist die Aufsparrendämmung beziehungsweise Aufdachdämmung die aufwendigste und teuerste, wenn sie im Nachhinein ausgeführt werden soll. Der Grund liegt in der Notwendigkeit, dafür das Dach komplett abzudecken, da die Dämmschicht direkt auf den Dachsparren befestigt wird. Die Gesamtkosten ergeben sich aus variablen Kosten in Abhängigkeit von Dachfläche und verwendetem Dämmmaterial und Fixkosten wie denen für das Gerüst. Wichtig: Die Dachbodendämmung von außen ist wegen des handwerklich hohen Aufwands keine Sache, die man in Eigenleistung erbringen kann.

Zwischen- und Untersparrendämmung

Anders ist das mit einer Dämmung des Dachbodens von innen, wie sie sich als Zwischen- und Untersparrendämmung realisieren lässt. Das sind Arbeiten, die man mit einigem Geschick auch selbst in die Hand nehmen kann. Für eine höhere Dämmwirkung kann man die drei Dämmmaßnahmen auch kombinieren.

Als Materialien eignen sich für die Dachdämmung Dämmplatten aus Polyurethan (PU), Glas- oder Steinwolle. Ersterer Dämmstoff ist besonders leicht, günstig und hat eine recht hohe Dämmwirkung. Dafür ist sein Brandverhalten von Nachteil (schwer bis normal entflammbar). Mineralische Dämmplatten haben im Vergleich zur PU zwar eine etwas schlechtere Dämmwirkung, dafür sind sie nur schwer entflammbar.

Preise und Kosten für unterschiedliche Dämmungsarten

Die Kosten für eine Dachbodendämmung richten sich

  • nach der Fläche des Dachbodens,
  • nach dem Dämmmaterial, das man verwenden möchte,
  • nach der Dämmmethode als auch
  • nach der Energieersparnis,

die man erzielen möchte bzw. nach dem GEG erzielen muss.

In Hinblick auf die Anwendung mit dem Ziel der Erfüllung von energetischen Anforderungen sind besonders die Dämmdicke und der Wärmeleitwert von Bedeutung. Hinsichtlich des Wärmeleitwertes besteht erfahrungsgemäß nur relativ geringer Spielraum bei marktüblichen Dämmlösungen. Der Variationsbereich eingesetzter Dämmdicken ist dagegen vergleichsweise ausgeprägt. Um die Kosten zu bestimmen, ist es daher hilfreich, entsprechend den GEG-Vorgaben die nötigen Dämmstoffdicken zu berechnen.

Tabelle 1: Beispiele für Dämmstoffdicken zur Erreichung der EnEV-Vorgaben
Wärmeleitgruppe Dämmstoffdicke im Neubau "Wohngebäude" (U-Wert < 0,20) Dämmstoffdicke im Neubau "Nichtwohngebäude" (U-Wert < 0,35) Dämmstoffdicke bei Sanierung "Wohngebäude" (U-Wert < 0,24) Dämmstoffdicke bei Sanierung "Nichtwohngebäude" (U-Wert < 0,35)
032 160 mm 100 mm 140 mm 100 mm
035 180 mm 100 mm 140 mm 100 mm
040 200 mm 120 mm 160 mm 120 mm

Neben den Materialkosten für die Dämmung des Dachbodens sind Kosten für Vorarbeiten (z.B. Reinigung), ggf. Abbrucharbeiten, ggf. das zeitweilige Öffnen und Schließen von Dach- /Wandflächen zur Begehung, das Verlegen/Montieren des Dämmmaterials, ggf. eine Dampfsperrschicht und ggf. Mehrkosten für eine begehbare Ausführung einzuplanen. Die Kosten für eine Dachdämmung (Auf-, Unter-, Zwischen- und Vollsparrendämmung) sind in entscheidendem Maße vom individuellen, baulichen Zustand des Daches abhängig und daher nur schwer als Richtwert zu erfassen

Tabelle 2: Preise und Kosten für Maßnahmen einer Dachbodendämmung im Einfamilienhaus
Dämm-Maßnahme Preise pro m2 Geschätzte Gesamtkosten
Dachbodendämmung (20 cm, begehbar) 45 bis 55 €/m2 350 bis 450 €
Dachbodendämmung (20 cm, nicht begehbar) 35 bis 50 €/m2 350 bis 500 €
Zwischen- und Untersparrendämmung 120 bis 140 €/m2 1800 bis 2100 €
Vollsparrendämmung 160 bis 180 €/m2 2400 bis 2700 €
Aufsparrendämmung 200 bis 240 €/m2 3000 bis 3600 €

Die KfW-Bankengruppe stellt Privatpersonen Mittel für ökologisches Bauen, Sanierung und Modernisierung zur Verfügung – auch die Dachbodendämmung wird mit Fördergeldern unterstützt. So lassen sich die Kosten über zinsgünstige Kredite finanzieren, wobei der Zinssatz mit der angestrebten Energieeinsparung sinkt. Zudem lassen sich Zuschüsse über das Förderprogramm "KfW-Effizienzhaus" beantragen. Zu beachten ist unbedingt, dass diese Förderungen für Dämmungsmaßnahmen im Dachboden vor Baubeginn zu beantragen sind.

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