Letzte Aktualisierung: 24.03.2017

Ratgeber: So werden Ihre Fenster absturzsicher!

Welche Absturzsicherungen gibt es für Fenster? Wie unterscheiden sie sich? Wo kommt welche Absturzsicherung zum Einsatz? Welche Vorschriften müssen beachtet werden?

Absturzsicherung, auch sogenannte Umwehrungen, umfassen sowohl massiv gemauerte Brüstungen als auch eher filigrane Geländer aus Holz, Metall oder Glas. Sie alle können als Vorrichtungen zur Absturzsicherung bei Fenstern dienen. Ihre bautechnische Auslegung unterliegt den Vorschriften der Landesbauordnungen der Bundesländer.

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Absturzsicherungen von Fenstern im Überblick

Ein Sturz aus einem Fenster gefährdet Leib und Leben. Daher müssen Vorkehrungen getroffen werden, die einerseits den vorgesehenen funktionalen Gebrauch des Fensters zulassen und andererseits denjenigen absichern, der es öffnet und schließt. Allein aus der Bauweise einer Fensterfront ergibt sich ein Maß an Sicherheit:

  • Fenster mit sogenannter Fensterbrüstung bieten mit der Brüstung selbst bereits eine Art Absturzsicherung, deren Qualität unter anderem von der Brüstungshöhe abhängt.
  • Bodentief ausgeführte Fenster mit gewisser Bauhöhe, die also nicht auf eine Terrasse, einen Balkon oder einen Treppe zum Außengelände führen, kommen ohne Brüstung daher, sie brauchen extra Vorrichtungen zur Absturzsicherung.

Demnach kommt es unter anderem auf die Brüstungshöhe von Fenstern an, wenn man deren Absturzsicherheit bewerten möchte. In diesem Zusammenhang fallen oft die Begriffe Geländer und Umwehrung, wobei Letzterer häufig als Synonym für Brüstung und Geländer benutzt wird.

Definition Brüstung

Eine Brüstung definiert man als ein massives Bauteil, das sich zum Beispiel zwischen dem Fußboden und der unteren Kante des Fensters befindet. Es kann sich bei einer Brüstung auch um eine Wand handeln, die der Absturzsicherung dient.

Definition Geländer

Mit dem Begriff Geländer ist eine Absturzsicherung oder ein sogenanntes Personenführungselement an Treppen, Fenstern, Balkonen, Galerien, Brücken, Stegen, Wegen und Ähnlichem gemeint.

Im Unterschied zu Brüstungen sind Geländer in der Regel filigrane Bauteile, die nicht aus Mauerwerk sondern aus Holz, Stahl oder Glas beziehungsweise Kombinationen der genannten Werkstoffe gefertigt sind.

Definition Umwehrung

Umwehrungen nennt man bauliche Vorrichtungen, die ein Abstürzen von Personen auf tiefer liegende Flächen verhindern sollen. Der Oberbegriff Umwehrung umfasst Geländer und Brüstungen. Umwehrungen dienen der Verkehrssicherheit in, auf oder an einem Gebäude sowie auf Grundstücken.

Allgemeine Vorschriften zur Absturzsicherung bei Fenstern mit Hilfe von Umwehrungen (Brüstungen, Geländer)

Sogenannte Umwehrungen zur Absturzsicherung bei Fenstern sind immer dort nötig, wo begehbare Flächen an mindestens 50 bis 100 Zentimeter tiefer liegende Flächen stoßen. Eine der Absturzsicherheit genügende Umwehrungshöhe ist abhängig von mehreren Faktoren, darunter die Absturzhöhe.

Expertenwissen: Die „Mindest-Absturzhöhe“ ist in Deutschland nicht einheitlich geregelt, sondern unterliegt den Bauordnungen der Bundesländer (Landesbauordnungen). Sie kann also von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich sein.

Für Bereiche, die nicht planmäßig begangen werden können, bestehe laut den Bauordnungen dagegen keine Verpflichtung zur Anbringung einer Umwehrung. Dies treffe unter anderem auf nicht zur Begehung bestimmte Dachflächen oder Baugrundstücke zu, die nicht als Erholungs-, Aufenthalts- oder Gartennutzflächen dienten. Aber: Dort könnten dann sehr wohl Arbeitsschutzbestimmungen maßgebend sein, heißt es in den Bauordnungen weiter.

Gleichwohl Umwehrungen landesbaurechtlich und daher teilweise unterschiedlich geregelt werden, gibt es doch allgemeingültige Vorschriften. Dazu gehören unter anderem: 

  • Umwehrungen müssen standsicher, verkehrssicher und gebrauchstauglich sein.
  • Gebrauchstauglich heißt auch, dass eine Umwehrung eine gewisse Nachgiebigkeit aufweisen muss, um einen sicheren Eindruck zu vermitteln.
  • Um die geforderten Eigenschaften zu gewährleisten, ist eine statische Berechnung nötig, die die zu verwendenden Profile ebenso umfasst wie statische Nachweise mit Angaben zur Verankerung der Umwehrung.
  • Bei Geländern aus Metall ist ein Korrosionsschutz nötig, Holzgeländern sind dauerhaft und wirksam vor Fäulnis zu schützen.
  • Umwehrungen an oder in Gebäuden wie Kindertagesstätten, zu denen Kleinkinder (unter 6 Jahre) regelmäßig Zutritt haben sind so auszulegen, dass den Kindern das Überklettern derselben nicht erleichtert wird.
  • Für Umwehrungen in Kindertagesstätten, Schulen und so weiter gelten unabhängig von der Landesbauordnung ebenfalls erhöhte Anforderungen.
  • Darüber regeln die Arbeitsstättenverordnung, die Arbeitsstättenrichtlinien und die Arbeitsstättenregeln die Absturzsicherung und die Umwehrungshöhe.
  • Umwehrungen und Brüstungen haben keinen Bestandsschutz.

Im Großteil der deutschen Bundesländer sind die Brüstungsmaße der Absturzsicherung des Fensters wie folgt festgesetzt:

  • Fensterbrüstungen von Flächen mit einer Absturzhöhe bis zu 12 Meter müssen mindestens 0,80 Meter, von Flächen mit mehr als 12 Metern Absturzhöhe mindestens 0,90 Meter hoch sein.
  • Andere notwendige Umwehrungen müssen folgende Mindesthöhen haben: Umwehrungen von Flächen mit einer Absturzhöhe von 1 bis zu 12 Metern: 0,90 Meter, höhere: 1,10 Meter.
  • Gitter sollten maximal 12 Zentimeter Abstand haben, damit kein Kinderkopf hindurchpasst.

Experten-Tipp: Fenstergitter als Absturzsicherung sind statisch tragende Teile. Da sie im Ernstfall einiges aushalten müssen, muss ihre Verankerung auch vom Statiker berechnet werden. Der Statiker berechnet dann bei jeder Sicherung individuell die Art und Anzahl der Befestigungen. Dabei legt er Größen und Längen der Dübel und Edelstahlschrauben fest ebenso wie den Abstand der Bohrungen untereinander und von der Fensterlaibung. Mitentscheidend für die Berechnung der Verankerung der Absturzsicherung des Fensters sind auch Material und Aufbau der Fassade. Unterbleibt dies, haften im Falle eines Unfalles die Errichter der Absturzsicherung.

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Unterschiede bei den Regelungen zum Messen von Absturzhöhe, Brüstungshöhe & Co.

Die Begriffe Absturzhöhe und Brüstungshöhe sind nicht einheitlich definiert. Folgende Definitionen sind gängig:

  • Laut dem Merkblatt „Sicherung gegen Absturz“ der Physikalisch-Technische Bundesanstalt Braunschweig und Berlin vom November 2004 ist die Absturzhöhe „die Höhendifferenz zwischen der Lauf- und Standfläche und der nächst tiefer liegenden, ausreichend tragfähigen und breiten Fläche“.
  • Die Brüstungshöhe ist eine sogenannte Bemaßungsangabe aus dem Bauwesen. Sie gibt die Höhe einer Brüstung über der Oberkante Fertigfußboden eines Geschosses an. Da es sich um eine Absturzsicherung handelt, wird vom höchsten begehbaren Punkt gemessen, heißt es in einer Empfehlung zu Brüstungs- und Geländerhöhen von 2010 des Bundesverbandes öffentlich bestellter und vereidigter sowie qualifizierter Sachverständiger e.V. (BVS).
  • Die absturzsichernde Umwehrungshöhe sei demnach nicht eindeutig geregelt. So werde nach einer Kommentierung zur Bauordnung Nordrhein-Westfalen (BauO NRW) die Umwehrungshöhe bis Oberkante Blendrahmen des Fensters gemessen.
  • In einer allgemeinen Ausführungsverordnung des Innenministeriums zur Landesbauordnung Baden-Württemberg sei die Vermassung in § 4 Absatz 2 dagegen so beschrieben worden: „... Bei Fensterbrüstungen wird die Höhe von Oberkante Fußboden bis Unterkante Fensteröffnung gemessen“.
  • In den Handlungsempfehlungen zur Hessischen Bauordnung heißt es unter Punkt 35.3.1: „Die Höhe der Brüstung ist i.d.R. von der Oberkante Fertigfußboden bis zur Oberkante Fensterbank oder eines anderen feststehenden brüstungsähnlichen Bauteiles ohne Hinzurechnung des Fensterrahmens zu messen.“
  • Auf Treppenläufen wird die Umwehrungshöhe senkrecht auf der Stufenvorderkante gemessen.

Bewährte Vorrichtungen zur Absturzsicherung bei Fenstern

Zur Absturzsicherung von Fenstern stehen verschiedene Vorrichtungen zur Verfügung, zum Beispiel:

Fertige Komplettsysteme

Statt sich im Eigenbau einer Absturzsicherung mit Problemen der Festigkeit, Stabilität und Materialeigenschaften bei der Konstruktion zu befassen und möglicherweise zu scheitern, können Sie auf bereits fertige Komplettsysteme zurückgreifen, die den gesetzlichen Anforderungen gerecht werden. Das bereitet in jedem Fall weniger Aufwand als das Wagnis einer Eigenkonstruktion und ist auch rechtlich sicherer.

Glasgeländer für bodentiefe Fenster und Glas-Railings

Glasgeländer haben sich als Absturzsicherung für bodentiefe Fenster bewährt. Sie sind die unauffälligste Art der Absturzsicherung und lassen Lichteinfall zu. Als Alternative zu Glasgeländern sind mit Drucken oder Mustern versehene Glas-Railings im Einsatz, die meist aus zwei Metallprofilen – einem unteren und einem oberen – sowie einem Glaselement mit polierten Kanten bestehen. Um sie zu montieren, werden am Fenster Grundplatten fixiert, die als Haltevorrichtung für das Geländer dienen, das dann lediglich in diese Grundhalterung eingehängt und befestigt wird. Auch rahmenlose Varianten sind machbar.

Französische Balkone

In einfacher Ausführung ist ein französischer Balkonein handelsübliches Geländer, das vor der Fensteröffnung verläuft und an der Fassade befestigt ist. Beim Befestigen spielt die Tragfähigkeit der Fassade ebenso eine Rolle wie das Befestigungsmaterial.

Klopfbalkone

Ein sogenannter Klopfbalkone ist ein ganz schmaler Austritt, der einst nur dazu diente, außerhalb des Raums Teppiche auszuklopfen. Klopfbalkone waren allerhöchstens einen halben Meter breit und oft von einem schmiedeeisernen Geländer gesichert.

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