Letzte Aktualisierung: 21.06.2023

Anforderungen an den Schallschutz von Fenstern nach VDI 2719

In der VDI-Richtlinie VDI 2719 "Schalldämmung von Fenstern und deren Zusatzeinrichtungen" werden alle für die Schalldämmung von Fenstern und deren Zusatzeinrichtungen wesentlichen Einflussgrößen behandelt. Damit kann für den jeweiligen Anwendungsfall das für ausreichenden Schallschutz geeignetste Fenster ausgewählt werden, wobei Ansprüche an den Schallschutz, die sich aus der Art der Raumnutzung ergeben, und die bewerteten Schalldämm-Maße und Flächenanteile der Außenwände, Lüftungseinrichtungen und Rollladenkästen berücksichtigt werden. Die nach dieser Richtlinie ermittelten „erforderlichen'' Schalldämm-Maße ergeben sich aus vorgegebenen Gleichungen und Planungserfordernissen. Sie sind nicht mit den „Anforderungen'' nach DIN 4109 „Schallschutz im Hochbau" gleichzusetzen.

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Einteilung von Schallschutzklassen nach VDI 2719

Der wohl bekannteste Sachverhalt der VDI 2719 ist die Einteilung von Fenstern nach Schallschutzklassen. Diese Einteilung beschreibt, wie gut ein Fenster vor Lärm schützt und vereinfacht die Auswahl und Ausschreibung von Fenstern. In Stufen von 1 bis 6 wird die Schutzwirkung nach der VDI-Richtlinie 2719 klassifiziert. Dafür wird der Schalldämmschutz am eingebauten Fenster gemessen (bewertetes Schalldämmmaß).

Eine Schallschutzklasse umfasst jeweils einen 5-dB-Bereich des bewerteten Schalldämmmaßes Rw. Je höher die Lärmschutzklasse ist, desto größer der Schutz. Laut VDI 2719 müssen beispielsweise Fenster der Schallschutzklasse 4 um 40 bis 44 dB dämmen. Fenster der Klasse 5 sogar um 45 bis 49 dB, Fenster der höchsten Schutzklasse um über 50 dB.

Tabelle 1: Schallschutzklassen von Fenstern nach VDI 2719 Tabelle 2 + 3
Schallschutzklasse bewertetes Schalldämmmaß R´w nach DIN 52210 Teil 5 erforderliches bewertetes Schalldämmmaß Rw nach DIN 52210 Teil 2 Erforderlicher Rw-Wert der Verglasung für Einfachfenster mit Isolierverglasung
1 25 bis 29 dB ≥ 27 dB ≥ 27 dB
2 30 bis 34 dB ≥ 32 dB ≥ 32 dB
3 35 bis 39 dB ≥ 37 dB ≥ 37 dB
4 40 bis 44 dB ≥ 42 dB ≥ 45 dB
5 45 bis 49 dB ≥ 47 dB Baumusterprüfung
6 ≥ 50 dB ≥ 52 dB wird bisher nur mit geprüften Kastenfenstern erreicht

Wohnungen in Ballungsgebieten sollten mindestens mit Fenstern der Schallschutzklasse 3 ausgestattet sein. Fenster der Klassen 4 und 5 sind nötig, wenn die Wohnung im Bereich eines Flughafens oder einer Hauptverkehrsstraße liegt. Klarheit schafft in jedem Falle ein Prüfzeugnis des Herstellers.

Ferner legt die VDI 2719 unterschiedliche Anforderungen für die Räume, die tagsüber genutzt werden, und die Räume, die nachts genutzt werden, fest. Wie beim Zusammenwirken mehrerer Geräuschquellen bzw. Geräuschquellenarten vorzugehen ist, ist in der VDI 2719 explizit nicht beschrieben.

Berechnung von Lärmpegeln und Schalldämm-Maß

Die VDI 2719 differenziert bei der Ermittlung des maßgeblichen Außenschallpegels nicht zwischen den unterschiedlichen Geräuscharten. Der maßgebliche A-bewertete Außenschallpegel wird nach VDI 2719 grundsätzlich aus den berechneten oder gemessenen Freifeld-Außengeräuschpegel L0 durch Addition von 3 dB wie folgt berechnet:

La = L0 + 3 dB

Der maßgebliche A-bewertete Freifeld-Außengeräuschpegel L0 ist derjenige Beurteilungspegel, der durch eine sich ungehindert im freien Schallfeld ausbreitende Schallwelle am Ort des Gebäudes einwirkt. Er wird also ohne Berücksichtigung des Gebäudes ermittelt. Aber auch nach VDI 2719 ist die Außengeräuschsituation möglichst genau unter Berücksichtigung der längerfristigen Geräuschentwicklung zu berechnen.

Bei Außenlärm mit starken Pegelschwankungen empfiehlt die VDI 2719 die Berücksichtigung der Pegelspitzen zur Kennzeichnung der erhöhten Störwirkung anhand des mittleren Maximalpegels.

Das bewertete Schalldämm-Maß R´w wird dann nach VDI 2719 aus dem maßgeblichen Außenschallpegel La und dem angestrebten Innenpegel Li ermittelt. Li ist dabei der A-bewertete Innenschallpegel, der im Raum nicht überschritten werden sollte.

In der VDI 2719 sind Anhaltswerte Li für Innenschallpegel genannt. Sie sind nach Nutzungszweck und -zeit der zu schützenden Räume sowie nach der Lage der Gebäude in Baugebieten gestaffelt.

Tabelle 2: Anhaltswerte für Innenschallpegel L<sub>i</sub> der VDI 2719 Tabelle 6
Raumart A-bewertete Mittelungspegel Lm A-bewertete mittlere Maximalpegel Lmax
Schlafräume nachts
in reinen und allgemeinen Wohngebieten, Krankenhaus- und Kurgebieten 25 bis 30 dB 35 bis 40 dB
in allen übrigen Gebieten 30 bis 35 dB 40 bis 45 dB
Wohnräume tagsüber
in reinen und allgemeinen Wohngebieten, Krankenhaus- und Kurgebieten 30 bis 35 dB 40 bis 45 dB
in allen übrigen Gebieten 35 bis 40 dB 45 bis 50 dB
Kommunikations- und Arbeitsräume tagsüber
Unterrichtsräume, ruhebedürftige Einzelbüros, wissenschaftliche Arbeitsräume, Bibliotheken, Konferenz- und Vortragsräume, Arztpraxen, OP-Räume, Kirchen, Aulen 30 bis 40 dB 40 bis 50 dB
Büros für mehrere Personen 35 bis 45 dB 45 bis 55 dB
Großraumbüros, Gaststätten, Schalterräume, Läden 40 bis 50 dB 50 bis 60 dB

Einflussfaktoren auf die Schalldämmung von Fenstern

Die Schalldämmung des Fensters wird jedoch nicht allein durch das Schallschutzglas geprägt, obwohl es mit 70 bis 80 % die größten Flächenanteile besitzt. Eine gute Schalldämmung lässt sich nur dann erreichen, wenn alle Komponenten, neben dem Glas auch der Fensterrahmen, die Beschläge, die Dichtung zwischen Rahmen und Flügel und der Anschluss zum Baukörper stimmen.

Zur Erfüllung der erforderlichen Schalldämm-Maße stellt die VDI 2719 entsprechende allgemeine Grundforderungen auch an die Anschlussausbildung so, dass "die Schalldämmung von Fenstern [...] wesentlich von der Dichtigkeit der Fugen beeinflusst" wird. "Sie nimmt mit größer werdenden Fugenbreiten und -längen ab" (VDI-Richtlinie 2719 Abs. 2.5).

Experten-Tipp: Die schwächste Komponente bestimmt die Schalldämmung des ganzen Fensters. Ein mangelhaft dämmender Rahmen oder eine undichte Fuge lassen sich nicht oder nur sehr wenig durch ein hochdämmendes Schutzglas aufwerten.

Vergleich von Regelwerken zum Schallschutz von Fenstern

Zur Ermittlung von Schallschutzfensterklassen gibt es die Regelwerke

  • VDI 2719,
  • DIN 4109,
  • Akustik 23 und
  • die "Verkehrswege-Schallschutzmaßnahmenverordnung" (24.BImSchV).

Laut der Vergleichsstudie "Das erforderliche Schalldämm-Maß von Schallschutzfenstern" des Bayerischen Landesamtes für Umweltschutz führt die Ermittlung der Schallschutzfensterklassen nach den Regelwerken DIN 4109, VDI 2719 und der Verkehrslärm-Schallschutzmaßnahmenverordnung (24. BImSchV) bei gleichen Immissionsverhältnissen zu deutlich unterschiedlichen Ergebnissen. Je nach angewandtem Regelwerk ließen sich laut Studie um bis zu 4 Klassen unterschiedliche Schallschutzfenster ermitteln. 

Tabelle 3: Mindestpegel für einen Anspruch auf Fenster der Schallschutzklasse 3, jeweils für einen Wohn- und einen Schlafraum (Quelle: "Das erforderliche Schalldämm-Maß von Schallschutzfenstern", Bayerisches Landesamt für Umweltschutz)
Lärmquelle / Regelwerk DIN 4109 VDI 2719 (unterer Anh.wert) VDI 2719 (oberer Anh.wert) 24. BImSchV
Autobahn 63 dB / 68 dB 65 dB / 59 dB 70 dB / 64 dB 75 dB / 67 dB
Ortsdurchfahrt (Stark befahren) 63 dB / 68 dB 62 dB / 56 dB 67 dB / 61 dB 72 dB / 64 dB
Ortsdurchfahrt (Schwach befahren) 59 dB / - 58 dB / < 50 dB 62 dB / < 50 dB > 70 dB / > 60 dB
DB Hauptstrecke 63 dB / 68 dB 65 dB / 62 dB 70 dB / 67 dB 76 dB / 68 dB

Vorteilhaft an der Anwendung der VDI 2719 sei laut Studie, dass durch die Angabe einer Spannweite für die Anhaltswerte der Innenschallpegel entweder ein optimaler oder ein preiswerter Lärmschutz vorgesehen werden kann. Sie berücksichtigt bei der Bemessung die lauteste Nachtstunde und die Maximalpegel, die bei der Vorbeifahrt insbesondere von z. B. Zügen und LKWs entstehen.

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