Letzte Aktualisierung: 28.10.2016

DIN 107: Wo ist links und rechts bei Fenstern und Türen?

DIN Links oder DIN Rechts? Diese Frage stellt man sich meistens immer dann, wenn man z. B. einen Neubau mit Türen oder z.B. das Fenster mit einem neuen Fenstergriff ausstatten will. Hier erklären wir in einfachen Schritten, woran Sie den Unterschied zwischen DIN links und DIN rechts bei Fenstern und Türen erkennen?

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Öffnungsrichtung von Fenster und Türen

Die Öffnungsrichtung von Türen als auch Fenstern bezeichnet man als Anschlagsrichtung oder auch als Aufschlagsrichtung. Dies bezieht sich sowohl darauf, ob der Flügel einer Tür oder eines Fensters nach links oder nach rechts geöffnet wird, als auch darauf, ob dieser in einen Raum hinein oder aus einem Raum heraus geöffnet wird. Je nach Öffnungsrichtung der Tür bzw. Fenster werden die Beschläge entsprechend ausgesucht und das Fenster bzw. die Tür entsprechend angepasst.

Ob eine Tür/ Fenster nach links oder rechts geöffnet wird, wird von der DIN 107 geregelt. Die DIN 107 gliedert sich daher in die DIN-links (L) für entsprechend nach links zu öffnenden Türen und Fenster und die DIN-rechts (R) für entsprechend nach rechts zu öffnende Türen und Fenster.

Bezugspunkt der DIN 107 ist die Öffnungsfläche. Dies ist die Fläche, die auf derjenigen Seite liegt, nach der sich der Flügel bzw. das Türblatt öffnet, sie ist Bezugsfläche für die Bezeichnung „links“ oder „rechts“, Schließfläche ist die gegenüberliegende Seite.

Experten-Tipp: Sehen Sie die Türbänder / Fenstergelenke auf der linken Seite, so ist die Rede von der DIN links, Sehen Sie die Türbänder / Fensterscharniere auf der rechten Seite, so gilt die DIN rechts.

Eine eindeutige Bezeichnung, beispielsweise als DIN-links, bzw. DIN-rechts, ist notwendig, damit bei der Bestellung, bei der Fertigung und beim Einbau von Bauelementen die jeweils Kommunizierenden sicher sein können, das Gleiche zu meinen. Die DIN links und die DIN rechts bezieht daher auch auf die zugehörigen Zargen und Beschläge. Auch die entsprechende Auswahl der Türschlösser ist von der richtigen DIN 107-Bezeichnung abhängig.

DIN 107-Definitionen im Einzelnen

Die DIN links definiert Linksflügel als einen Flügel von Drehflügeltüren, -fenstern oder -läden, dessen Drehachse bei Blickrichtung auf seine Öffnungsfläche links liegt. Die DIN rechts definiert Rechtsflügel entsprechend als einen Flügel von Drehflügeltüren, -fenstern oder -läden, dessen Drehachse bei Blickrichtung auf seine Öffnungsfläche rechts liegt. Des Weiteren werden in der DIN 107 Die Kennbuchstaben „L“ für Linksflügel und „R“ für Rechtsflügel festgelegt und die links-rechts-Zuweisungen auch auf Zargen und Beschläge ausgedehnt.

Die DIN links und DIN rechts sind kompliziert formuliert. Als Merkregel gilt: „DIN ist da, wo die Scharniere sichtbar sind“. Wenn man ein Fenster öffnet, dessen Scharniere links sind, öffnet es sich nach links. Entsprechend gilt dies für Türen: Stellt man sich auf die Seite des Türblattes, auf der die Bänder (bei eingehängter und geschlossener Tür) zu sehen sind, und befinden sich die Bänder an der linken Kante der Tür, handelt es sich um eine links angeschlagene Tür. Befinden sie sich rechts, handelt es sich um eine rechts angeschlagene Tür.

Bei zweiflügeligen Türen ist die DIN-Richtung des Gehflügels maßgebend. Bei Schiebtüren gilt: Eine Links-Schiebetür schlägt beim Verschließen vom Standort des Betrachters aus gesehen links an, eine Rechts-Schiebetür schlägt beim Verschließen vom Standort des Betrachters aus gesehen rechts an. Der Standort ist jeweils im Raum.

Für die Türschlösser und Türbeschläge gilt entsprechend der DIN links und der DIN rechts, dass

  • ein Links-Schloss ein Schloss für den Linksflügel einer Tür ist,
  • ein Rechts-Schloss ist analog ein Schloss für den Rechts-Flügel.
  • Ein Links-Beschlag ist ein Beschlag für den Links-Flügel einer Tür,
  • ein Rechts-Beschlag ist analog einer für eine Rechts-Flügeltür.
  • Ein Links-Türschließer ist ein Türschließer für den Links-Flügel einer Tür,
  • ein Rechts-Türschließer ist analog einer für Rechts-Flügeltüren.

Erfordert die Konstruktion eines Schlosses, Beschlags oder Türschließers die Bezeichnung mit Links oder Rechts, so definiert die DIN ein Links-Schloss mit dem Kennbuchstaben L, ein Rechts-Schloss mit dem Kennbuchstabe R.

Experten-Wissen:Auch Türdrücker-Garnituren werden, je nachdem wie der Türflügel geöffnet wird, in linke und rechte Türklinken unterschieden. Dabei ist die Einteilung in linke und rechte Garnituren unabhängig davon, wo das Schloss ist, sondern davon, wo das Paar Drücker verstiftet werden soll. Zudem ist die DIN-Richtung bei Wechselgarnituren unbedingt nötig, da nur auf einer Seite eine Türklinke und auf der anderen Seite i.d.R. ein starrer Türknopf montiert werden.

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