Letzte Aktualisierung: 30.10.2016

Experten-Ratgeber: Mindest-, Norm- und Standardgrößen von Fenstern

Wie groß darf ein Fenster sein? Welche Rolle spielt die Fenstergröße für dessen Funktionalität? Gibt es genormte Größen? Wo werden diese geregelt? Was ist bei der Wahl der Fenstergröße zu beachten?

Wer da meint, es gäbe hierzulande genormte Fenstergrößen, der irrt. Denn sogenannte Normgrößen für Fenster gibt es nicht. Dennoch müssen beim Bauen und Sanieren von Fenstern eine ganze Reihe Normen und Vorschriften beachtet werden. Wir erklären Ihnen in diesem Beitrag, wie die Fenstergröße in Deutschland geregelt wird und was Sie bei der Wahl einer Fenstergröße bedenken müssen.

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Zielkonflikt: Welche Fenstergröße ist für mein Haus ideal?

Fenster sollen einerseits dafür sorgen, dass der hinter ihm liegende Raum des Gebäudes ausreichend mit natürlichem Licht versorgt wird, das durch das Fenster hindurch in den Raum einfällt. Je größer das Fenster, umso mehr Licht dringt in den Raum hinein.

Andererseits ist das Fenster eine technische Verbindung zwischen der Innen- und Außenwelt, die sich nach Bedarf öffnen und schließen lassen muss. Zudem sind sehr große Fenster anderen statischen Anforderungen ausgesetzt als kleine Fenstergrößen. Die Größe des Fensters wirkt sich zudem auf die technisch zu ergreifenden Sicherheitsanforderungen hinsichtlich des Fensterschutzes aus. Hier gilt: Größere Fenster sind schwerer gegen Einbruch zu schützen als kleinere.

In modernen und von Energieersparnis geprägten Zeiten ist das Fenster außerdem nicht nur Verbindungsstück zwischen innen außen, sondern auch eine Sperre, die sommers Hitze, winters Kälte und allzeit Wind und Wetter abhalten soll, ins Haus vorzudringen. Während kleine Fenster besser zu isolieren sind und auch im Sommer weniger Sonnenwärme in den Raum einlassen, sind größere Fenster im Vergleich schwerer zu isolieren und erhöhen den Lüftungs- und evtl. auch den Kühlaufwand im Sommer.

Aus diesen Anforderungen an ein Fenster ergibt sich ein Zielkonflikt hinsichtlich der Größe des Fensters: Sehr große Fenster lassen viel Licht hinein und fördern so ein angenehmes Wohngefühl. Große Fenster sind jedoch auch Schwachpunkte der Gebäudehülle und sind aufgrund der sicherheitstechnischen und statischen Anforderungen deutlich teurer als "normal große" Fenster. Daher ist die Fenstergröße immer ein Kompromiss aus vorgenannten Faktoren.

Experten-Wissen: Im allgemeinen Sprachgebrauch werden die Begriffe Fenstergröße und Fenstermaße immer wieder synonym verwendet. Dies ist jedoch nicht ganz richtig, denn die Fenstergröße und das Fenstermaß sind nur dann dasselbe, wenn man vom Fensteraußenmaß spricht. Die Fenstermaße selbst umfassen noch deutlich differenziertere Größenangaben zu den Maßen des Rahmens, des Flügels etc.

Definition: Welche Mindestgröße muss ein Fenster besitzen?

Aus dem Lichtbedarf eines Raums beziehungsweise Gebäudes, der wiederum von dessen Nutzung abhängt, kann man die dafür nötige Größe der Fensteröffnung bestimmen. Die Norm DIN 5035 „ Innenraumbeleuchtung bei künstlichem Licht“ enthält beispielsweise Anforderungen an die Beleuchtung unterschiedlich genutzter Räumlichkeiten.

Diesen Mindestanforderungen muss auch die Tagesbeleuchtung gerecht werden, für den Fall, dass sie allein für ausreichend Licht im Raum sorgt. Die Scheibenfläche, sprich: die lichtdurchlässige Grundfläche, auch Lichtfläche genannt, eines Fensters, die gebraucht wird, um gerade noch als ausreichende Beleuchtung des Raums gemäß seiner Nutzung zu funktionieren, kann man vor diesem Hintergrund als sogenannte Mindestfenstergröße ansehen.

Die Mindestfenstergröße lässt sich unterschiedlich bestimmen, zum Beispiel mit Hilfe von: 

  • Faustregeln,
  • Rechenoperationen oder
  • grafischen Verfahren.

Folgt man allgemein bekannten Faustregeln, gilt:

  • für Wohnräume im Erdgeschoss: Mindestfenstergröße größer gleich 1/8 der Fläche des Fußbodens
  • für Wohnräume im 1. Obergeschoss: Mindestfenstergröße größer gleich 1/9 der Fläche des Fußbodens
  • für Wohnräume im 2. Obergeschoss: Mindestfenstergröße größer gleich 1/10 der Fläche des Fußbodens
  • für Wohnräume im 3. Obergeschoss: Mindestfenstergröße größer gleich 1/11 der Fläche des Fußbodens
  • für Wohnräume allen weiteren Obergeschossen: Mindestfenstergröße größer gleich 1/12 der Fläche des Fußbodens.

Wichtig: Diese Faustregeln stellen nur einen gewissen Anhaltspunkt dar, um die perfekte Fenstergröße zu finden. Schließlich beeinflusst nicht nur die Höhenlage des Raums dessen Beleuchtung.

Weitere Einflussfaktoren von Fenstern auf den Lichteinfall

Auch die Form, also die Fensterform, sowie die Lage der Fenster im Raum bestimmen maßgeblich die daraus resultierende Beleuchtung. Es gilt unter anderem:

  • Je breiter ein Fenster ist, desto gleichmäßiger wird der Raum dahinter ausgeleuchtet. Dazu muss man wissen, dass sich die Breite eines Fensters auf mehrere Lichtöffnungen aufteilen lässt. Die Pfeiler, die die einzelnen Fenster trennen, sollten allerding nicht mehr als ein Viertel der Fensterbreiten betragen.
  • Ein hohes Fenster beziehungsweise ein hoch sitzendes Fenster leuchtet den dahinter liegenden Raum bis in dessen Tiefe eher aus als ein niedriges beziehungsweise niedrig sitzendes Fenster. Daraus resultiert die Empfehlung, die Sturzhöhe möglichst gering zu wählen. Sie sollte maximal 30 Zentimeter betragen. Eine geringe Sturzhöhe hat zudem den Effekt, dass die Reflexionskraft der zumeist in heller Farbe gehaltenen Zimmerdecken höher ausfällt. Demnach sind Fenster, die bis zur Decke reichen, von Vorteil.
  • Je näher ein Fenster aus der Raummitte an die Querwand geschoben wird, desto heller wird es innen. Allerdings kehrt sich das Lichtverhältnis wieder um, wenn das Fenster der Querwand zu nahe rückt: Dann erhält diese nur Streiflicht und reflektiert zu wenig Licht.

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Norm-Größen: Rohbau-Richtmaße von Fenstern im Überblick

Wie eingangs schon angedeutet, gibt’s in Deutschland keine genormten Fenstergrößen. Vielmehr ist in Ratgebern zu Fenstern und Fensterbau immer wieder die Rede von Standardgrößen für Fenster. In der Praxis ist es daher so, dass man die Fenstergröße nach Bedarf mehr oder weniger „maßschneidert“, indem vorgefertigte Fensterelemente an die benötigten Fenstergrößen angepasst werden.

Die Basis bilden dabei die Größen der Maueröffnungen, in die später das Fenster eingebaut wird. Die normative Grundlage bilden hier die Richtlinien der Norm DIN 18050, die die für Fenster (und Türen) entsprechenden Richtlinien für die Rohbaurichtmaße (kurz: RR) enthält. Dies Richtmaße sorgen dafür, dass sich der Architekt orientieren kann, welche Größenverhältnisse von Fenstern geläufig sind.

Orientiert man sich an den Rohbaurichtmaßen, muss man wissen, dass sie sich auf ein 12,5 Zentimeter Standard-Ziegelmauermodul beziehen. Die Breite und Höhe eines Fensters beträgt deshalb meist ein Vielfaches dessen – zuzüglich eines Fugenanteils von einem Zentimeter.

Richtgrößen für drei- und vierflügelige Fenster

* Die Zahlen in den Bildern sind Kennnummern für die Fenstergröße und sind immer zusammengesetzt aus dem Vielfachen der Maßeinheit 125 mm für Breite und Höhe. Z. B.: Fensteröffnung 9 x 11 = (9 x 125) x (11 x 125) = 1125 x 1375

Herleitung von Standardbreiten und Standardhöhen von Fenstern

Aus den Richtmaßen der DIN 18050 abgeleitete Standardbreiten und Standardhöhen von Fenstern wären demzufolge u.a.:

  • 51 Zentimeter (4 x 12,5 Zentimeter plus 1 Zentimeter Fugenanteil)
  • 63,5 Zentimeter (5 x 12,5 Zentimeter plus 1 Zentimeter Fugenanteil) 
  • 76 Zentimeter (6 x 12,5 Zentimeter plus 1 Zentimeter Fugenanteil)
  • 88,5 Zentimeter (7 x 12,5 Zentimeter plus 1 Zentimeter Fugenanteil)
  • 101 Zentimeter (8 x 12,5 Zentimeter plus 1 Zentimeter Fugenanteil)
  • 113,5 Zentimeter (9 x 12,5 Zentimeter plus 1 Zentimeter Fugenanteil)
  • 126 Zentimeter (10 x 12,5 Zentimeter plus 1 Zentimeter Fugenanteil)
  • 138,5 Zentimeter (11 x 12,5 Zentimeter plus 1 Zentimeter Fugenanteil)

Außerdem stehen in den Landesbauordnungen der einzelnen Bundesländer Details zur Fenstergröße. Hier ist zu beachten, dass sich die Bauordnungen von Bundesland zu Bundesland unterscheiden können. Aus verschiedenen Quellen zu Richtlinien, Basisnormen und mehr lässt sich auf die sogenannten Standard-Fenstergrößen schließen.

So ergeben sich dann Fenstergrößen, die abzüglich einer Montagefuge von häufig 1,5 cm je Seite, immer in diese Öffnungen passen müssten. Wenn Sie zum Beispiel ein Mauerwerks-Öffnungsmaß von 101 cm haben, entspricht dies einem Fenster-Breitenmaß von 98 cm, diese Größe wird dann oft in Baumärkten angeboten, ebenso weitere Breiten nach diesem System.

Da die Fenstergröße jedoch vor allem von der Gebäudegröße und Raumgröße sowie der Beschaffenheit des Fensters an sich abhängt, die wiederum aus den Nutzungsanforderungen desselben resultiert, gilt selbst eine Standardfenstergröße nicht als unumstößlich, sondern nur als Richtwert.

Demzufolge sind folgende Mindestanforderungen an die Fenstergröße aufzuzählen: 

  • Mindesthöhe des Fensterglases,
  • Mindestfläche des Fensters (gebäudebezogen),
  • Mindestbreite des Fensters (gebäudebezogen)
  • und maximale Breite des Fensters (nutzungsbezogen, hier vor allem hinsichtlich seiner mechanischen Beanspruchung).

Aus den vorgenannten Richtlinien ergeben sich folgende Standardfenstergrößen:

  • Die (wie geschrieben unverbindliche) Mindesthöhe des Fensterglases sollte 1,30 Meter betragen.
  • Aus der Grundfläche des Raums berechnet man dann die Gesamtfläche des Fensters: Neben den oben bereits erwähnten Faustregel gilt hier: Die Fenstergröße (lichtdurchlässige Grundfläche) sollte mindestens 1/20 der jeweiligen Raumgrundfläche betragen. Das hieße zum Beispiel für einen 20 Quadratmeter großen Raum, dass das Fensterglas idealerweise eine Fläche von 1 Quadratmeter einnähme.
  • Die Breite des Fensters richtet sich demnach entweder nach der Raumbreite innen (empfohlene Fensterbreite: 55 Prozent davon) oder nach der Länge der Wandlängen gesamt (empfohlene Fensterbreite: 1/10 davon).
  • Die Maximalbreite eines Fensters kann man anhand seiner zu erwartenden Lebensdauer bestimmen. Es gilt: Je breiter das Fenster ist, desto mehr mechanisch Kraft wird gebraucht, um es zu öffnen, zu kippen, zu drehen und zu schließen. Als Maximalbreite für eine höchstmögliche Lebensdauer der Mechanik setzt man auf eine anderthalbfache Breite bezogen auf die Fensterhöhe. Beispiel: Ein Fenster mit einer Höhe von 1,5 Metern sollte demzufolge maximal 2,25 Meter breit sein.

Experten-Tipp: Nach der Bauordnung müssen Fenstergrößen mindestens 1/20 der Grundfläche eines Raumes betragen, doch selbstverständlich können sie auch wesentlich mehr Fläche einnehmen und unterschiedlich groß ausfallen.

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