Letzte Aktualisierung: 17.10.2018

Energiesparhaus-Standards, Technik und Haus-Typen im Überblick

Was ist ein Energiesparhaus? Was zeichnet in der Praxis ein energiesparendes Haus aus? Welche Standards definieren ein sparsames Haus? Welche Haus-Typen gibt es?

Ein Großteil der Energie, die wir verbrauchen, geht noch immer für das Heizen unserer vier Wände und für das Erwärmen unseres Brauchwassers drauf. Ineffiziente Heizungen, fehlende oder mangelhafte Dämmung der Gebäudehülle und alte Fenster sind Gründe, die den Energieverbrauch unserer Häuser unnötig in die Höhe treiben. Wer neu baut, der denkt heute über energiesparende Bauweise und Technik nach. Dafür wurde mittlerweile eine ganze Reihe an Energiestandards definiert, nach denen sich Energie sparende Häuser errichten bzw. bestehende Häuser energetisch sanieren lassen. Wir erklären in diesem Artikel, was der Begriff „Energiesparhaus“ bedeutet und wie er in der Praxis umgesetzt wird.

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Kriterien und Kennzahlen energiesparender Hausstandards

Der Begriff „Energiesparhaus“ wird gerne als Synonym für ein bestimmtes energiesparendes Hauskonzept verwendet, gleichwohl er streng genommen nicht näher festgelegt ist. Denn anders als für definierte Energiestandards wie das Effizienzhaus 40, 55, 70, die zugleich Förderstufen der seit 2021 geltenden Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) darstellen, oder Passivhäuser gibt es keine konkreten energie- und bautechnischen Kennzahlen für einen Energiestandard „Energiesparhaus“.

Vielmehr ist der Begriff ähnlich wie der Begriff Niedrigenergiehaus als Oberbegriff für eine Vielzahl, wenn nicht gar sämtliche, Energie sparender Häuser gebräuchlich. Der Begriff "Energiesparhaus" gibt daher auch nur einen allgemein gefassten Energiespar-Standard wider, von dem abgeleitet wird, wie hoch dessen Energiebedarf im Jahr sein darf. Der Energiebedarf wird dabei pro Quadratmeter der Energie beziehenden Fläche (auch Energiebezugsfläche genannt) angegeben. Für die Realisation eines bestimmten Energiesparhaus-Standards kann man

  • bauliche Maßnahmen ergreifen und/ oder
  • energieeffiziente Haustechnik einsetzen.

Das Bau- und Energiewesen hat mittlerweile Verordnungen und Normen, die Energiestandards festlegen, darunter zahlreiche, die zertifiziert sind beziehungsweise deren Qualität als gesichert gilt (siehe Liste unten).

Als Maßzahl für den Energiebedarf gilt hierzulande die Kilowattstunde pro Quadratmeter und Jahr: kWh/(m2a). Der Energiebedarf lässt sich jedoch auch in umgerechneten Entsprechungen angeben, zum Beispiel ergibt:

1 kWh/(m2a) = 3,6 Megajoule pro Quadratmeter und Jahr (MJ/(m2a))

1 kWh/(m2a) = 0,114 Watt pro Quadratmeter (W/m2)

1 kWh/(m2a) = 0,1 Liter pro Quadratmeter und Jahr (L/(m2a))

Aus der letzten Angabe in Liter, die somit als Heizöläquivalent gilt, wurde der Energiestandard „Literhaus“ (siehe unten), zum Beispiel in der konkreten Form: „3-Liter-Haus“, abgeleitet. Ein dementsprechend gebautes Gebäude verbraucht also rund 3 Liter Heizöl beziehungsweise 30 kWh Energie pro Quadratmeter und Jahr.

Wichtig: Obwohl auch das Verhalten der Verbraucher im Haushalt den tatsächlichen Gesamtverbrauch stark beeinflussen, hat dies keinen Einfluss auf den Energiestandard oder eben auf die Bezeichnung eines Energiesparhauses.

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Praxisbeispiele für Hausbau- und Energiespartechniken

Um ein Haus zu bauen oder zu sanieren, das Wärme (und auch Strom) energiesparend einsetzt, kommen in der Praxis immer Kombinationen aus einer wärmedämmenden Gebäudehülle und energieeffizienter Heiz- und Haustechnik zum Einsatz. Dabei können je nach Wunsch der Hausbewohner unterschiedliche Schwerpunkte gesetzt werden. Letztlich zählt hierbei nur, dass sich das Energiesparhaus in Summe seiner bau- und energietechnischen Ausstattung bei normaler Benutzung hinsichtlich seiner gesamten Energiebilanz energieeffizient betreiben bzw. bewohnen lässt.

Die EnergieAgentur.NRW hat mit dem Sanierungstool "Energiesparhaus" ein leicht zu bedienendes Online-Programm entwickelt, mit dem Sie ganz einfach per Drag&Drop bau- und energietechnische Komponenten eines Hauses miteinander kombinieren und sofort ablesen können, welchen Energiebedarf ein so ausgestattetes Haus aufweisen würde.

Tabelle: Praxisbeispiele für Kombinationen aus Bau- und Energietechnik in einem Energiesparhaus
Praxisbeispiel 1 Praxisbeispiel 2 Praxisbeispiel 3
Gas-Brennwertheizung mit Solaranlage für Trinkwassererwärmung und Heizungsunterstützung Holzpellet- oder Biomasseheizung mit Solaranlage für Trinkwassererwärmung Wärmepumpe
Außenwand- und Dachdämmung Außenwand- und Dachdämmung Außenwand- und Dachdämmung
Kontrollierte Lüftung mit Wärmerückgewinnung Passive solare Wärmegewinne Kontrollierte Lüftung mit Wärmerückgewinnung
neue Fenster mit Dreifachverglasung und Spezialrahmen neue Fenster mit Doppelverglasung neue Fenster mit Doppelverglasung

Anerkannte Energiesparhäuser im Überblick

Grundsätzlich ist ein Energiesparhaus, das zeigt schon der Begriff, ein Haus, das Energie spart. Die Ersparnis ergibt sich üblicherweise aus dem Vergleich des „Energiesparhauses“ mit einem Haus, das in herkömmlicher Weise gebaut wurde.

Bedenkt man, dass der Gesetzgeber heute für den Neubau eines Hauses beziehungsweise die Neuinstallation von Haustechnik strenge energetische Vorgaben macht, die die Bauherren planen und umsetzen müssen, ist jedes Haus, das heute mit einer zugehörigen Baugenehmigung neu gebaut wurde, ein Haus, das weniger Energie verbraucht, als Häuser, die früher ohne diese Energieauflagen entstanden. Insofern könnte man auch sagen, dass jedes heute errichtete Haus ein Energiesparhaus ist.

In der Praxis ist es daher eher so: Wer ein Energiesparhaus kaufen oder bauen möchte, muss sich mit den zahlreichen definierten Energiestandards auseinandersetzen, die unter dem Begriff zusammengefasst werden. Denn entweder ist das zu kaufende energiesparende Haus bereits nach einem der Standards aufgestellt oder dem Bau des gewünschten Hauses wird ein solcher zugrunde gelegt. Das heißt, dass Sie zwar sehr wohl mit dem Vorhaben „Kauf oder Neubau eines Energiesparhauses“ losgehen können – allerdings werden Sie mit einem Kauf- beziehungsweise Bauvertrag heimkehren, der einen der folgenden Energiestandards ausweist.

Energiesparhaus nach GEG

Die Energieeinsparverordnung (EnEV) schreibt den Wärmeschutz für ein Gebäude vor und einen maximalen Primärenergiebedarf. Die Verordnung unterliegt steter Fortschreibung und häufig Erhöhung der energetischen Mindestanforderungen an Gebäude.

Seit Ende 2020 wurde die EnEV vom Gebäudeenergiegesetz (GEG) abgelöst, das mehrere Gesetze zusammenführte.

Effizienzhäuser

Die KfW hat für Häuser, die einen geringen Energiebedarf haben, also für Energiesparhäuser, den Begriff „Effizienzhaus“ geprägt. Zur Unterscheidung der Effizienzhäuser werden in der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) die Klassen 55, 55 EE oder 55 NH, 40, 40 EE, 40 NH oder 40 Plus im Neubau und im Altbau die Klassen Denkmal oder Denkmal EE, 100 oder 100 EE, 85 oder 85 EE, 70 oder 70 EE, 55 oder 55 EE und 40 oder 40 EE verwendet.

Die Zahlen geben für das entsprechende Gebäude an, wie viel Energie es verbraucht, wenn man es mit einem analogen Gebäude, dem so genannten Referenzhaus vergleicht. Demnach bräuchte ein Effizienzhaus 55 nur 55 Prozent an Energie, den das Referenzhaus, das der Kennziffer 100 für 100 Prozent Jahresprimärenergiebedarf entspricht, benötigt.

Literhäuser

Das Konzept 10-/7-/5- oder 3-Liter-Haus wird über die Energie definiert, die tatsächlich zum Beheizen der Räume – also nicht des Brauchwassers! - des Energiesparhauses dient. Wobei auch dieser Standard konzeptionelle Unschärfen aufweist, denn mal bezieht man den Energieverbrauch auf die Wohnfläche, mal auf die Nutzfläche und mitunter rechnet man auch den Warmwasserbedarf mit ein.

Passivhäuser, Null- und Plusenergiehäuser

Für Passivhäuser hat das Passivhausinstitut Darmstadt Zertifizierungskriterien aufgestellt, darunter den maximalen Heizwärmebedarf von 15 kWh/(m2a) und die maximal zulässige Heizlast von 10 W/m2. Zudem gibt es Grenzwerte für den Primärenergiebedarf samt Haushaltsstrom fürs Heizen, Lüften, Beleuchten und sonstige Haustechnik (120 kWh/(m2a), für die Luftdichtheit des Gebäudes und einen maximalen Wirkungsgrad.

Aufbauend auf den Standard Passivhaus gilt für Nullenergiehäuser und Plusenergiehäuser, dass sie noch weniger Energie als Passivhäuser verbrauchen. Nullenergiehäuser beispielsweise benötigen keine von außen zugeführte Energie mehr und Plusenergiehäuser erwirtschaften gar Energieüberschüsse, insbesondere Solarstrom.

Niedrigenergiehäuser Schleswig-Holstein, Hessen

Die schleswig-holsteinische Arbeitsgemeinschaft für zeitgemäßes Bauen e.V. (ARGE) zertifiziert Energiesparhäuser als solche, wenn diese den vom GEG maximal zulässigen Primärenergiebedarf um mindestens ein Fünftel unterschreiten. In Hessen gab es zwischen 1993 und 2002 (Einführung eines Nachweisverfahrens inklusive Bilanzierung von Anlagen/Haustechnik mit der EnEV) einen eigenen Energiesparhaus-Standard für Gebäude, die nach dem Leitfaden Energiebewusste Gebäudeplanung (Kurz: LEG) gebaut wurden.

RAL-Energieeffizienzhäuser (Niedrigenergiehäuser)

Die RAL-Gütegemeinschaft Energieeffiziente Gebäude e.V. mit Sitz in Detmold ist eine Prüforganisation für die energetische Qualität von Neubauten, die bundesweit das RAL-Gütezeichen Nr. 965 für das Planen oder Bauen von Häusern in besonders energiesparender Bauweise vergibt.

Freiburger Effizienzhäuser

Ein Energiesparhaus nach dem Freiburger Effizienzhausstandard 55 ist vergleichbar mit dem KfW 55-Effizienzhaus gemäß EnEV von 2014, allerdings ist beim Freiburger Standard eine Wärmerückgewinnung bei der Lüftungsanlage obligatorisch.

Niedrigstenergiehäuser, EU-Energiesparhäuser

Mit der europäischen Gebäuderichtlinie (Richtlinie 2010/31/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 19. Mai 2010 über die Gesamteffizienz von Gebäuden) wurden Niedrigstenergiehäuser zum EU-Energiesparhaus der Zukunft erklärt, dessen Heizenergiebedarf beispielsweise unter dem eines Passivhauses liegt.

Achtung: Wer ein Energiesparhaus baut, kann das mit Hilfe von Zuschüssen vom BAFA oder KfW besonders günstig finanzieren. Haken dabei: Das Haus muss innerhalb eines festgelegten Zeitraums fertig sein, sonst platzt die Förderung. Und auch wenn der Bauunternehmer nicht den zugesicherten Energiesparhaus-Standard erreicht, kann man die Förderung verlieren.

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