Letzte Aktualisierung: 21.11.2016

Experten-Leitfaden: Einsatz von Ganzglastüren im privaten und öffentlichen Raum

Was ist eine Ganzglastür? Was sind die Vor- und Nachteile einer Glastür? In welche Türtypen unterscheidet man ganz aus Glas gefertigte Türen? Welche Glasarten müssen eingesetzt werden? Welche Vorschriften müssen beachtet werden?

Türen erfüllen viele Aufgaben: Sie gewähren Einlass in einen Raum, sollen zugleich aber auch einen Abschluss der Räumlichkeit bilden, der unter anderem Sichtschutz, Schallschutz und Wärmeschutz bringt. Glastüren bilden dabei hinsichtlich des Sichtschutzes eine Ausnahme, während alle weiteren Anforderungen an eine Innentür trotzdem erfüllt werden wollen. Wir erklären Ihnen in diesem Artikel, wie Ganzglastüren aufgebaut sind und welche Anforderungen Sie je nach Einsatzzweck bei der Auswahl von Ganzglastüren beachten müssen.

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Unterscheidung verschiedener Ganzglasttür-Typen

Die Bezeichnung erklärt schon das charakteristische einer Ganzglastür: Sie besteht in ihrer Gänze aus Glas - zumindest, was das Türblatt angeht, also den beweglichen Teil der Tür. Ganzglastüren lassen sich nach verschiedenen Aspekten in verschiedene Tür-Typen unterscheiden.

Unterscheidung nach Einsatz

Zum Einsatz dürfen Ganzglastüren nach geltendem Baurecht nur im Innenbereich eines Gebäudes als Innenraumtür kommen. Der Grund: Im Einsatz als Außentür müsste eine Ganzglastür hohen Sicherheitsanforderungen (Stichwort: Sicherheitstür) gerecht werden. Hierzu zählen vor Allem der Einbruchschutz als auch die der Unfallverhütung.

Dennoch findet man Ganzglastüren häufig als quasi „Außentüren“ als Ladeneingangstüren in Einkaufszentren oder als Eingangstüren in Praxen und Kanzleien, die über Haupteingänge & Co. zusätzlich abgesichert sind.

Unterscheidung nach Art der Türbewegung

Analog zu herkömmlichen Türen aus Holz oder Kunststoff gibt es Schwenktüren, Schiebetüren & Co. auch ganz aus Glas.

  • Ganzglas-Schwenktüren

Eine Schwenktür, auch Anschlagtür genannt, ist die hierzulande übliche Tür, die man nach links oder rechts auf- und zuschwenkt (meist in den Raum hinein, seltener aus diesem heraus). Das gläserne Türblatt, auch Türflügel oder einfach nur Tür genannt, ist an einer Seite befestigt - der Fachmann sagt „angeschlagen“.

Der Winkel, den das Türblatt beim Öffnen und Schließen auf dem Boden des Raums streift, wird Schwenkbereich genannt. Er muss zwingenderweise frei bleiben, um die Tür komplett zu öffnen beziehungsweise zu schließen.

Bei einer Ganzglas-Schwenktür besteht das Türblatt aus Glas, während sämtliche anderen Bauteile und Zubehörteile häufig aus Metall (Alu, Messing) bestehen, darunter Beschläge, Griffe, Schließanlagen. Der Türrahmen einer Ganzglastür besteht meist ebenfalls aus Metall.

  • Ganzglas-Flügeltüren

Große Durchgänge lassen sich auch mit Hilfe von Ganzglas-Flügeltüren verschließen, wobei zwei gläserne Türblätter nebeneinander den Verschluss bilden. Ein Ganzglasflügel schwenkt dann nach links auf, der andere nach rechts.

  • Ganzglas-Schiebetüren

Eine Schiebetür aus Glas wird zum Öffnen und Schließen des Durchgangs verschoben. Es gibt verschiedene Befestigungssysteme für einzelne Türblätter aus Glas. Typisch für solche Ganzglas-Schiebetüren ist, dass sie weder energiedicht noch geräuschdicht abschließen, Sie müssen bei deren Verwendung also Abstriche bei Schallschutz und Wärmeschutz machen.

Für besonders große Öffnungen oder Ladenfronten in Einkaufszentren beispielsweise gibt es auch Ganzglas-Schiebetürsysteme aus mehreren Türblättern beziehungsweise Ganzglas-Faltschiebe-Türsysteme oder Ganzglas-Gleittür-Systeme.

  • Ganzglas-Gleittüren

Gleittüren aus Glas sind quasi auch Schiebetüren, allerdings ist deren Füllung (das gläserne Türblatt) in einem Rahmen aus Holz oder Metall (Aluminium) eingefasst und es gibt häufig eine untere Führungsschiene, in der die Ganzglastür auf speziellen Rollen gleitet. Der Gleitmechanismus stabilisiert die Ganzglastür, so dass auch sehr hohe Ganzglastüren machbar sind - wie sie beispielsweise in Geschäften benötigt werden.

Systeme mit nur hängenden Ganzglastüren würden allein wegen ihres Gewichts in solchen Fällen nicht realisierbar sein. Ganzglas-Gleittüren können zudem auch als schräge Elemente zum Einsatz kommen, zum Beispiel wenn ihr Einsatz unter Dachschrägen passgenau erforderlich ist.

  • Ganzglas-Pendeltüren

Oft öffnen Ganzglastüren ohne Zarge und Rahmen (siehe unten) in beide Richtungen: aus dem Raum heraus und in diesen hinein. Eine solche Bewegung nennt man Pendeln, die Ganzglastür, die des Pendelns fähig ist, ist demnach eine Ganzglas-Pendeltür.

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Unterscheidung nach Schwenkrichtung

Ganzglastüren zum Schwenken unterscheidet man zusätzlich nach der Schwenkrichtung, auch Öffnungsrichtung, Anschlagsrichtung oder Aufschlagsrichtung genannt: Es gibt Ganzglastüren, die nach rechts öffnen, und welche, die nach links öffnen.

Eine links angeschlagene Tür öffnet - betrachtet von der Seite, wo die Bänder (links) zu sehen sind, nach links, eine rechts angeschlagene Tür entsprechend nach rechts. Demzufolge nennt man die Türen auch links- oder Rechtstür. Maßgeblich ist hier die Norm DIN 107 („Bezeichnung mit links oder rechts im Bauwesen“).

Unterscheidung nach Einbau

Ganzglastüren können Sie mit verschiedenen Befestigungssystemen kaufen: 

  • mit Zarge,
  • mit sichtbarem Rahmen,
  • mit einem nicht sichtbaren Rahmen oder
  • ohne Zarge und ohne Rahmen.

Großteils bestehen die Rahmen und Zargen für Ganzglastüren aus Aluminium, wobei die Oberfläche des Metalls unterschiedlich bearbeitet sein kann, so dass die Optik vielfältig wird: Alu-Zargen für Ganzglastüren bekommen Sie im Handel 

  • eloxiert,
  • gepulvert,
  • mit Holzdekoren oder
  • verchromt,

um nur einige Beispiel zu nennen. Der Vorteil einer oft als Komplettpaket angebotenen Ganzglastür mit Zarge ist, dass Türblatt und Zarge optisch optimal und passgenau aufeinander abgestimmt sind.

Expertenrat: Zum Thema Passgenauigkeit einer Ganzglastür müssen Sie wissen, dass Sie eine unpassende Tür, die zum Beispiel wegen eines Wechsels des Bodenbelags plötzlich zu lang ist, nicht kürzen können. Der Grund: Die Türen bestehen zwingend aus speziellem Sicherheitsglas, das im Nachhinein nicht bearbeitet werden kann.

Unterscheidung nach Türblattoptik

Das gläserne Türblatt der Ganzglastür kann in zahlreichen Optiken gestaltet sein: von komplett durchsichtig bis komplett undurchsichtig (in Holzoptik, so dass man die Ganzglastür kaum von einer Holztür unterscheiden kann), haben Sie die Wahl. Das Sicherheitsglas kann

  • gefärbt,
  • klar,
  • satiniert,
  • geätzt,
  • sandgestrahlt,
  • geschliffen,
  • lotusbeschichtet,
  • bedruckt oder
  • gelasert sein.

Regeln und Normen zum Einsatz von Sicherheitsglas in Türen

Ganzglastüren werden wegen der höheren Stoßfestigkeit in Einscheiben-Sicherheitsglas oder Verbund-Sicherheitsglas ausgeführt. Die Verwendung von Sicherheitsglas ist speziell dort geboten, wo besonders schutzbedürftige Personen wie Kinder, ältere Personen und behinderte Menschen auf großflächig verglaste Türen oder Ganzglastüren treffen können.

Verbundsicherheitsglas, kurz: VSG genannt

Verbundsicherheitsglas nennt man das Konstrukt aus zwei dünnen auf Maß geschnittenen Glasscheiben, zwischen denen eine dünne Folie sitzt. Im Laufe der Verarbeitung wird das VSG erhitzt, so dass sich die Folie mit den Scheiben verbindet. Bei Beschädigung reißt die Scheibe auf der Seite, von der die Schadensursache her kommt. Wollte man eine Ganzglastür aus Verbundsicherheitsglas kürzen, würde sie demnach kaputt gehen.

Einscheibensicherheitsglas, kurz: ESG genannt

Ganzglastüren aus Einscheibensicherheitsglas bestehen aus einer Glasscheibe, die auf Maß gebracht worden ist. Auch diese wird erhitzt, um sie dann in einem Spezialverfahren langsam abzukühlen (langsamer als man gewöhnliche Glasscheiben abkühlt). Dank dieser Vorgehensweise bildet sich im Inneren des ESG eine Druckspannung, während außen eine Zugspannung anliegt. Das Verhältnis von Druck- und Zugspannung macht das ESG letztlich unempfindlicher als gewöhnliches Glas.

Gläser mit eingegossener Drahteinlage weisen im Allgemeinen eine geringere Biegezugfestigkeit auf als vergleichbare Floatgläser. Daher ist bei der Bemessung von Verglasungen nach den Technischen Regeln für die Verwendung von linienförmig gelagerten Verglasungen (TRLV) eine geringere zulässige Biegezugspannung anzusetzen.

Expertenrat: Wer die Wahl zwischen Ganzglastüren aus VSG und ESG hat, sollte wissen, dass Einscheibensicherheitsglas wegen der vorgenannten unterschiedlichen Spannungen und des daraus resultierenden buchstäblichen Spannungsverhältnisses empfindlicher ist als Verbundsicherheitsglas.

Produktnormen für Ganzglastüren

Außentüren sind in der europäischen Produktnorm DIN EN 14351-1 geregelt. In dieser Produktnorm werden auch Ganzglastüren als Außentüren behandelt. Die europäische Produktnorm enthält alle Anforderungen, die an Außentüren gestellt werden und ist Grundlage für die CE-Kennzeichnung.

Für Innentüren gibt es derzeit keine verabschiedete europäische Produktnorm. Die für Innentüren zutreffende europäische Produktnorm prEN 14351-2 „Produktnorm, Innentüren ohne Feuerwiderstand“ ist derzeit noch ein Entwurf und benennt werkstoffunabhängige Leistungsmerkmale, die auf Innentüren ohne Feuerschutz- und/oder Rauchdichtheitseigenschaften zutreffen.

Tabelle 1: Überblick der wichtigsten Produktnormen für den Einsatz von Glasprodukten in Türen und Ganzglastüren
Glasprodukt Produktnorm für die CE-Kennzeichnung CE-Kennzeichnung Bauregelliste/ Ü-Zeichen
Einscheiben-Sicherheitsglas EN 12150-2 ja ja
Verbund-Sicherheitsglas EN 14449 ja besondere Definition
Floatglas EN 572-9 ja ja
Ornamentglas EN 572-9 ja ja
Drahtglas EN 572-9 ja ja
Teilvorgespanntes Glas EN 1863-2 ja Allgemein bauaufsichtliche Zulassung
Mehrscheiben-Isolierglas EN 1279-5 ja ja

Anforderungen an den Einsatz von Ganzglastüren im Nichtprivaten Bereich

Im privaten Bereich (Wohnungsbau) existieren für den Anwender keine verbindlichen Forderungen an die Verwendung von Glas in Türen. Es wird empfohlen, auf sicherheitsrelevante Aspekte zu achten. Beim Einsatz von Ganzglastüren in öffentlichen Bereichen wie öffentlichen Gebäuden, Verkehrswegen oder auch an Arbeitsplätzen gibt es hingegen diverse Regelungen für den sicheren Einsatz von Ganzglastüren.

Kenntlichmachung von Ganzglastüren

Der Einsatz von Ganzglastüren muss gemäß Punkt 5 (7) der Arbeitsstätten-Regel ASR A1.7 „Türen und Tore“ kenntlich gemacht werden: „Türen, die zu mehr als drei Vierteln ihrer Fläche aus einem durchsichtigen Werkstoff bestehen, müssen in Augenhöhe so gekennzeichnet sein, dass sie deutlich wahrgenommen werden können.“ Zudem gilt gemäß Anhang Nr. 1.5 (3) der Arbeitsstättenverordnung: „Durchsichtige oder lichtdurchlässige Wände, insbesondere Ganzglaswände im Bereich von Arbeitsplätzen oder Verkehrswegen, müssen deutlich gekennzeichnet sein ....“.

Eine einfache und in vielen Fällen wirksame Maßnahme zur Kenntlichmachung ist das Bekleben der Ganzglasflächen mit Klebefolien, die es in vielen Variationen gibt. Diese Markierungen sollten in einer Höhe angebracht werden, die von den Türbenutzern gut zu erkennen sind. Dabei ist zu beachten, dass das Bekleben von ESG im Schadensfall zu einer stärkeren Schollenbildungen der Bruchstücke führen kann. Dies trägt zur Erhöhung des Verletzungsrisikos bei.

Aus diesem Grund sollte eine Kenntlichmachung von ESG immer aus mehreren kleinflächigen Aufklebern bestehen. Im Idealfall wurde das Glas bereits schon während des Herstellungsprozesses (mechanisch oder chemisch) kenntlich gemacht. Vom Bekleben einer Tür in einer Höhe > 2m muss abgesehen werden. Auffallende Griffe, Handleisten, getönte oder geätzte Scheiben oder kontrastreiche Türrahmen können ebenfalls die sicherheitstechnische Forderung erfüllen

Sicherung der Nebenschließkante

Die Quetsch- und Scherstellen an der Nebenschließkante von Ganzglastüren ist in einigen Fällen Ursache von Fingerverletzungen gewesen. Von einer Gefährdung ist ähnlich wie bei kraftbetätigten Türen dann auszugehen, wenn sich zwischen Neben- und Gegenschließkante der geöffneten Tür ein Spalt von ≥ 8 mm ergibt. Die Gefährdung kann z. B. konstruktiv durch folgende Maßnahmen gesenkt bzw. vermieden werden:

  • Verwendung eines Rundpfostens als Türdrehpunkt
  • Festlegung des Drehpunkts (Zapfen) in Verlängerung der hinteren Flügelkante
  • Sicherung durch Profilteile am Türrahmen
  • Sicherung durch Aufsteckelemente auf den Flügel, die den Spalt auf ≤ 3mm verringern
  • Sicherung durch Abweiser, die den Eingriff in die Gefahrstelle verwehren
Tabelle 2: Regelwerke für die Anwendung von Glas in Türen
BGI 669 Glastüren, Glaswände
Arbeitsstättenverordnung und Arbeitsstätten-Richtlinie Glastüren, Türen mit Glaseinsatz
Richtlinien für Kindergärten-Bau und Ausrüstung
Merkblatt M29 - Glastüren, Glaswände
Unfallverhütungsvorschriften Schulen
BG 861-2 Sicherer Umgang mit Türen
DIN 18032-1 : 2003-09 Sporthallen - Bautechnische Anforderungen zur Verhütung von Unfällen
DIN 58125 : 2002-07 Schulbau - Bautechnische Anforderungen zur Verhütung von Unfällen
Fenster und Türen - Produktnorm, Leistungseigenschaften - Teil 1: Fenster und Außentüren ohne Eigenschaft bezüglich Feuerschutz und/oder Rauchdichtheit; Deutsche Fassung EN 14351-1 : 2006
Technische Regeln für die Verwendung von linienförmig gelagerten Verglasungen (TRLV)

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