Letzte Aktualisierung: 21.10.2016

Die wichtigsten Türarten im Experten-Check

Welche Türarten gibt es? Wonach unterscheidet man Türen? Welche Türart ist für welche Anwendung geeignet? Welche Eigenschaften machen Türen zu funktionalen Türarten wie Schallschutztüren oder Feuerschutztüren?

Die Vielzahl und Vielfalt an Türen im Handel ist heutzutage kaum noch überschaubar. Wir geben Ihnen mit diesem Artikel einen Überblick über die gängigen Türarten und ihre spezifischen Merkmale. Sie erfahren dabei auch Wissenswertes zu exotischen Türarten.

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Definition: Was ist eigentlich eine Tür?

Der Begriff Tür bzw. Türe geht auf eine germanische Pluralform zurück (bezogen auf die Tür mit zwei Flügeln), die zum Singular umgedeutet wurde. Dass sich der Begriff Tür durchgesetzt hat, ist auf die Abschwächung unbetonter Vokale seit dem Althochdeutschen zurückzuführen. Jedoch ist heute noch im Ostdeutschen (u.a. Sachsen) die Form Türe gebräuchlich.

Aus funktionaler Sicht, ist eine Tür eine in der Regel drehbare Öffnung in einer Wand, die einen Durchgang beziehungsweise Einstieg verschließt. Während eine Tür meist in das Innere eines Gebäudes oder innerhalb dessen von Raum zu Raum führt, führen die in der Regel größeren Tore oft zu Innenhöhen, Hinterhöfen oder in Nutzbauten wie Scheunen, Ställe oder Werkhallen hinein.

Betrachtet man nur die verschiedenen Türarten selbst, so lassen sich diese nach vielerlei Kriterien kategorisieren. Wir stellen Ihnen im Folgenden die wichtigsten Arten vor.

Unterscheidung von Innen- und Außentüren

Eine grundlegende Unterscheidung von Türen ist die nach

  • Innentüren
  • und Außentüren.

Innentüren sind Türen, die nur im Inneren des Gebäudes eingesetzt werden. Also:

  • Wohnungs(eingangs)türen in Mehrfamilienhäusern
  • und Zimmertüren (Zwischenraumtüren) in Wohnungen

Außentüren dagegen sind Türen, die eine Maueröffnung des Gebäudes zur Außenwelt hin verschließen. Sie haben Kontakt mit Wind und Wetter. Klassische Außentüren sind:

  • Haustüren
  • und Balkontüren beziehungsweise Terrassentüren.

Diese Unterscheidung ist jedoch sehr grob und verkennt das oft komplexe Gefüge eines Gebäudes aus Außen-, Innenräumen und zahlreichen Zwischenzonen. Daher ist eine Unterscheidung nach den funktionalen und bauphysikalischen Anforderungen, die an die jeweilige Türarten gestellt werden, sinnvoller.

Türarten nach Funktionalität

Man kann die Funktionalität von Türen noch weiter differenzieren, so dass sich folgende Türarten ergeben:

  • Als sogenannte Standardtür bezeichnet man klassische Zimmertüren, also Innentüren. Das sind meist Drehtüren, häufig in Holzoptik ohne große Anforderungen mit variierenden Schlossformen: Buntbartschloss, WC-Schloss oder Profilzylinderschloss.
  • Bei einer Schallschutztür ist das Türblatt mit einem schalldämmenden und / oder schalldämpfenden Material gefüllt. Diese Türart hat mindestens eine allseitig umlaufende Dichtungsebene, wobei die im Schwellenbereich meist als absenkbare Bodendichtung realisiert wird.
  • Ist die Rede von einer Sicherheitstür meint man damit eine massive Türart mit diversen für Sicherheit sorgenden Eigenschaften, unter anderem Mehrfachverriegelung mit sogenannten Hintergreifhaken, Profilzylinderschloss, Sicherheitsschließblech und Bandseitensicherung.
  • Eine Brandschutztür, Feuerschutztür oder Feuerschutzabschluss (in Deutschland geregelt nach den Normen DIN 4102-5 und DIN 4102-18) Schutz vor Bränden. Sie muss selbsttätig schließend sein. Die Türart Brandschutztür unterscheidet man in verschiedene Brandschutzklassen wie T30, T60, T90, T129 und T180, wobei die Zahl hinter dem T für Tür angibt, wie viele Minuten die brandschutzgeprüfte Türart ein Feuer mindestens aufzuhalten vermag.
  • Die eben schon angesprochene Rauchschutztür schützt vor Rauch. Türen der Türart Rauchschutztüren unterliegen in Deutschland der Norm DIN 18095. Sie sind mit speziellen Dichtungen versehen und müssen wie die Türart Brandschutztür selbsttätig schließen. Als Dichtungen kommen zum Beispiel mechanisch absenkbare Bodendichtungen und Türschließer zum Einsatz. Auch Rauchschutztüren sind hierzulande kennzeichnungspflichtig.
  • Die Türart einbruchhemmende Türen kommt dort zum Einsatz, wo man unbefugtes und / oder gewaltsames Eindringen in einen zu schützenden Raum oder Bereich erschweren oder behindern will. Einbruchhemmende Türen unterliegen der europäischen Norm EN 1627–EN 1630. Diese definiert verschiedene Widerstandsklassen.
  • Eine Strahlenschutztür ist eine Türart, die vor Strahlung schützen soll. Bautechnisch realisiert man das mit Bleiplatteneinlagen. Der Wert des Schutzes wird als Bleigleichwert in Millimetern (mm) angegeben. Ein Bleigleichwert von 2 entspräche demnach dem Schutz, den eine 2 mm starke Bleiplatte böte. Ein derartiger Schutz wäre beispielsweise zum Abschirmen von Röntgenräumen geeignet.
  • Die Türart Haustür haben wir weiter oben bereits erwähnt. Zweckgebunden sind Haustüren meist massive Türen, die mit unterschiedlichen Sicherheitsmerkmalen gegen unbefugten Zutritt ausgerüstet sind. Sie sind zudem wetterfest ausgelegt, wobei man die Wetterbeständigkeit gemäß genormter Klimaklassen vornimmt. Grundsätzlich gilt, dass Haustüren für den Außeneinsatz geeignet, also witterungsbeständig sein sollten.
  • Die Türart Paniktür bezeichnet eine Tür, die sich wahlweise von innen lösen lässt, zum Beispiel, indem man einen Drücker betätigt. Die Türart findet man mitunter in öffentlichen Gebäuden. Sie lässt sich bei Gefahr immer in eine Richtung öffnen (sogenanntes Panikschloss), um die Flucht zu ermöglichen.
  • Eine sogenannte Schlupftür ist eine Türart, die man in ein größeres Tor einbaut, um sich eine Durchschlupfgelegenheit mit weniger Aufwand zu sichern. Das entlastet den für das Tor aufzuwendenden Öffnungs- und Schließvorgang.
  • Die Zellentür ist eine Türart, die an einer massiven Tür mit Türspion (Guckloch) und Riegel zu erkennen ist.
  • Ist eine Tür genauso wie die sie umgebende Wand tapeziert, also quasi verkleidet, so dass man sie bei oberflächlicher Betrachtung nicht sofort als Tür erkennt, (Stichwort: Geheimtür), dann handelt es sich um die Türart Tapetentür.
  • Eine massive Stahltür mit einem oder mehreren Sicherheitsschlössern ist eine Tür der Art Tresortür.
  • Auch eine bodenbündige und in der Regel befahrbare Horizontaltür ist eine eigene Türart: Bodentür.
  • Als Aufzugstüren bezeichnet man Schiebetüren, die Zugang zu einer Aufzugsanlage gewähren.
  • Die Geheimtür wurde als Türart eben schon angesprochen: Dabei handelt es sich um getarnte, dreh- oder schiebbare Zugangstüren zu Verstecken.

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Türarten nach Klimakategorien

Entsprechend ihrem Verhalten bei hygrothermischer Beanspruchung werden für Innentürarten aus Holz und Holzwerkstoffen unterschiedliche Klima-Belastungskategorien empfohlen, die den späteren Verwendungszweck von Türblättern berücksichtigen.

Laut ÖNORM B 5330 Teil 1 und RAL-Einsatzempfehlungen werden zur Klimakategorie I

  • Innentüren von Wohnungen,
  • Büros und dgl.

gezählt.

Es wird empfohlen, zwischen Räumen mit stark unterschiedlichen Klimaten Türen der Klimaschutzklasse II vorzusehen. Hierzu zählen u.a. 

  • Türen zu Schlafräumen,
  • Badezimmerntüren,
  • Küchentüren aber auch
  • Türen zu Kellerräumen und
  • Dachböden.

Zur Klimakategorie III zählen Türarten wie

  • Wohnungseingangstüren oder
  • Sondertüren.

Türarten nach Bauweise

Türen lassen sich auch nach der Art und Weise unterscheiden, wie sie gebaut sind. Die gängige Unterscheidung erfolgt hier nach der Art der Türzarge in

  • Futtertüren: Türen dieser Türart werden an einer hölzernen Umfassungszarge befestigt, die die Wandöffnung an drei Seiten umschließt.
  • Rahmentüren: Türen dieser Türart sind an einer sogenannten Blockzarge (alternative Bezeichnungen dafür sind: Blockrahmen, Stockrahmen, Stockzarge oder Blendrahmen) befestigt, die an einer beliebigen Position innen an die Wandöffnung oder an einer Seite vor der Wandöffnung angeschlagen wird.
  • Zargentüren: Türen dieser Türart sind an Eck- oder Umfassungszargen aus einem Metallprofil befestigt.

Türarten nach Öffnungsmechanismus

Ein weiteres Unterscheidungskriterium für Türen in unterschiedliche Türarten ist die Art und Weise, wie sie sich öffnen und schließen lassen. Demnach kann man folgende Türarten ausmachen:

  • Eine sogenannte Anschlagtür oder Schwenktür ist die Türart, die hierzulande am häufigsten verbaut wird. Man unterteilt Anschlagtüren in gefälzte und stumpf einschlagende Türen.
  • Hier ist der Name Bewegungsprogramm: Eine Schiebetür ist eine Türart, die sich zum Öffnen und Schließen des Durchgangs schieben lässt.
  • Die Türart Schwenkschiebetür oder Schiebe-Schwenk-Tür, oft auch nur Schwenktür genannt (und deshalb zu verwechseln mit einer Anschlagtür), ist dadurch gekennzeichnet, dass der Türflügel hier aus der Wandebene heraus- und beiseite geschoben wird.
  • Die Türart Falttür bezeichnet Türen, deren Fläche zum Verschließen und Öffnen des Durchgangs gefaltet wird.
  • Die Türart (Karussell)Drehtür findet man oft als Eingangstür in Kaufhäusern, Flughäfen & Co.
  • Mit Klapptüren sind Türen der Art gemeint, die oben angeschlagen werden.
  • Eine Falltür ist eine horizontal in Zimmerböden oder -decken eingelassene Türart, die häufig zu Gängen oder ausfaltbaren Treppen führt. Diese Türart spart Platz.
  • Pendel- oder Schwingtüren sind idR zweiflügelige Türen, deren Flügel nach dem Öffnen automatisch durch entsprechende Federn in den Bändern in die Geschlossen-Stellung zurückschwingen (typische Western-Saloon-Türen).
  • Als Stall- oder Klöntür wird eine Türart bezeichnet, die eine doppelschlägige Tür mit unabhängig voneinander zu öffnendem Ober- und Unterteil meint.
  • Dann wäre da noch die Türart Automatiktür zu nennen, die dank eines elektrischen Antriebs funktioniert.
  • Eine sogenannte Drehplattentür ist eine Türart, die aus zwei übereinander drehbar gelagerten, miteinander verbundenen Türblattteilen besteht. Um die Tür zu öffnen und zu schließen schwenken die Türblattteile gegenläufig, synchron in einer horizontalen Drehung um 90 Grad aus oder in den Durchgang heraus oder hinein.

Türarten nach Material

Türen lassen sich darüber hinaus auch nach dem Material klassifizieren, aus dem sie gefertigt wurden. So ergeben sich die Türarten: 

  • Glastüren werden sowohl als Innenraumtür beziehungsweise als Zimmertür eingesetzt, als auch als Außentür, zum Beispiel als Haustür, Terrassentür (hier häufig: Schiebetür) oder Ladentür. I.d.R. werden unter dem Begriff Ganzglastüren verstanden. Je nach verwendetem Glas beziehungsweise eingesetzter Fertigung / Oberflächenbearbeitung variieren die Optiken von Glastüren.
  • Kunststofftüren sind pflegeleicht, vielfältig im Design und vergleichsweise preisgünstig. Kunststofftürarten werden vorwiegend aus Polyvinylchlorid (PVC) gefertigt und aufgrund ihrer Materialbeständigkeit und Wärme- als auch Schalldämmung hauptsächlich als Außentür eingesetzt.
  • Holztüren strahlen eine natürliche Wärme aus und bieten durch ihre individuelle Holzmaserungen und Strukturen eine einzigartige Oberflächenoptik. Entsprechend der jeweiligen Holzeigenschaften kommen Holztürarten als Echtholz-Furnier oder Massivholz sowohl im Innen- auch im Außenbereich zum Einsatz.
  • Metalltüren aus Eisen und Stahl erfüllen in erster Linie praktische Zwecke, weshalb sie vorwiegend als Keller- und Sicherheitstüren eingesetzt werden. Aber auch viele weitere Funktionstürarten bestehen aus unterschiedlichen Metallen. Die Oberfläche dieser Türarten wird häufig pulverbeschichtet und bietet so eine Vielzahl von Farbvarianten.

Zudem gibt es eine Vielzahl von Türarten, die aus Verbundwerkstoffen der vorgenannten Türmaterialien bestehen.

Türarten nach Anwendung

Zu guter Letzt kommt hier eine Liste mit Türarten entsprechend des Einsatzes der jeweiligen Tür im Gebäude als:

  • Wohnungs(eingangs)tür
  • Wohnzimmertür
  • Schlafzimmertür
  • Küchentür
  • Badtür
  • Bad- und WC-Tür
  • Heizraumtür
  • Dachbodentür
  • Arbeitszimmer- / Bürotür
  • Garagentür.

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