Letzte Aktualisierung: 15.01.2024

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Der Energieberater: Qualifikation, Leistungen & Kosten

Ein Energieberater berät Private, Gewerbetreibende und Industrie in allen Energiefragen und weist dabei Einsparpotenziale auf. Der Beruf des Energieberaters ist nicht genau definiert. Um wichtige Förderprogramme des BAFA und der KfW für die Energieberatung selbst oder auch für weitergehende Maßnahmen beantragen zu können, muss der Energieberater jedoch einen bestimmten Aus- und Weiterbildungsumfang nachweisen.

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Der Energieberater ist ein wichtiger Partner, wenn es um das Energiesparen geht. Er berät, zeigt Einsparpotenziale auf und kann ebenfalls bei der

Ohne energetische Fachplanung und Baubegleitung durch einen Sachverständigen gibt es seit 2014 zudem kein Geld vom Staat: Die KfW macht die initiale Beratung durch einen gelisteten Energieeffizienz-Experten vor Baubeginn zur zwingenden Voraussetzung für Fördergelder – sowohl für die Komplettsanierung als auch für einzelne energetische Sanierungsmaßnahmen.

Beruf Energieberater

Eine allgemeingültige Qualifikation eines Energieberaters gibt es nicht. Der Begriff des Energieberaters ist in diesem Sinne nicht geschützt, sodass sich jeder grundsätzlich Energieberater als Berufsbezeichnung nennen darf. Energieberater, die berechtigt sind, einen Energieausweis auszustellen oder Fördermittel insbesondere bei dem BAFA oder der KfW zu beantragen, müssen jedoch eine qualifizierte Energieberater Ausbildung besitzen.

Qualifikation Energieberater

Viele Bildungsträger insbesondere Hochschulen und Ingenieur-, Architekten-, Handwerks-, Industrie- und Handelskammern bieten eine Weiterbildung Energieberater an. Eine Prüfung zum Energieberater berechtigt dann zur geförderten Energieberatung und dem Ausstellen von Energieausweisen. Staatlich anerkannte Abschlüsse sind z.B. der Gebäudeenergieberater oder der staatlich anerkannte Sachverständige für Schall- und Wärmeschutz.

Berechtigungen von Energieberatern

Energieberater, die eine Fortbildung nach den Kriterien des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) abgeschlossen haben, sind berechtigt, eine "Vor-Ort-Beratung" durchzuführen und einen Energieausweis als öffentlich-rechtlichen Nachweis auszustellen.

Hierzu sind auch Energieberater berechtigt, die hierzu vom Verbraucherzentrale Bundesverband e. V. zugelassen wurden oder Energieberater, die eine Fortbildung nach § 21 Energieeinsparverordnung (EnEV) bzw. dem heute geltenden Gebäudeenergiegesetz absolviert haben.

Weitere Beratungsleistungen eines Energieberaters

Neben der typischen Energieberatung eines Energieberaters besitzen Energieberater häufig weitergehende Fachkenntnisse und Kompetenzen, die es ermöglichen einen Neubau oder eine Altbausanierung von der Planung bis zur Bauabnahme beratend zu begleiten. Diese weitergehenden Beratungsleistungen beziehen sich dann vielfach auf eine Bauvorlageberechtigung, die Vergabe von Bauleistungen, eine Bauüberwachung und Kostenkontrolle.

Was kostet ein Energieberater?

Ein Energieberater bietet in der Regel seine Leistungen mit einem festen Stundensatz von z. B. 75 € pro Stunde an. Es gibt jedoch auch Beratungen mit einem nahezu fest definierten Leistungsumfang wie z. B. die Ausstellung eines Energieausweises oder die Erstellung eines Fördermittelantrages. Diese Leistungen findet man für abgrenzbare Objekte wie z. B. ein Einfamilienhaus häufig auch als Paketpreise zu fixen Kosten.

Tabelle: Beispiel-Preise eines Energieberaters für Einfamilienhäuser (Stand: 2020)
Beratung/ Leistung Brutto-Preise Förderung
Initialberatung 150 € bis 200 € - - -
Vor-Ort-Beratung (BAFA) / Sanierungsfahrplan /iSFP) 1.500 € bis 1.750 € BAFA-Zuschuss von 80% der Kosten bis max. 1.300 €
Energetische Baubegleitung (BAFA) nach Aufwand 35% bzw. 45% der Energieberater-Kosten im Zuge der BAFA-Förderung von Heizungsanlagen
Energetische Baubegleitung (KfW) nach Aufwand 50% über KfW-Programm 431 bis max. Zuschuss von 4.000 €
Erstellung eines KfW-Antrags 350 € bis 500 € Evtl. Förderung über KfW-Programm 431 ab 300 € Kosten
GEG-Wärmeschutznachweis 500 € bis 800 € 50% Zuschuss im Zuge einer energetischen Baubegleitung
Wärmebrücken-Berechnung 2.000 € bis 3.000 € 50% Zuschuss im Zuge einer energetischen Baubegleitung
Verbrauchsausweis (Energieausweis) 100 € bis 200 € - - -
Bedarfsausweis (Energieausweis) 450 € bis 600 € - - -

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