Letzte Aktualisierung: 01.11.2022

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Aktuelle Formulare zum Nachweis des hydraulischen Abgleichs

Um Fördermittel zu bekommen, muss häufig ein hydraulischer Abgleich durchgeführt werden. Zur Nachweisführung erstellt der VdZ - Forum für Energieeffizienz in der Gebäudetechnik e.V. in Zusammenarbeit mit der KfW-Bankengruppe und dem BAFA anerkannte Formulare zur Durchführung des hydraulischen Abgleichs im Rahmen verschiedener Förderprogramme.

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Übersicht der Formulardaten für den Nachweis des Abgleichs

Der Hydraulische Abgleich ist eine unabdingbare Voraussetzung für Fördermaßnahmen zur Modernisierung oder Erneuerung von Heizungsanlagen. Es werden keine Zuschüsse oder Kredite bewilligt, ohne dass ein Hydraulischer Abgleich durchgeführt wurde. Zum Nachweis, dass ein hydraulischer Abgleich durchgeführt wurde, hat der VdZ in Zusammenarbeit mit der KfW und dem BAFA spezielle Formulare erarbeitet, in den alle für einen Förderantrag notwendigen Daten eingetragen werden können.

Die Formulare werden vom Heizungsfachbetrieb ausgefüllt und dann dem Kunden ausgehändigt. Neben den persönlichen Daten müssen in den Formularen folgende Informationen aufgeführt werden:

  • nach welchem Berechnungsverfahren die Voreinstellungen berechnet wurden,
  • welche Art der Heizkreise vorliegen,
  • den Nachweis der Prüfung des Ausdehnungsgefäßes und dessen Fülldruck sowie
  • die Auslegungsvorlauftemperaturen,
  • Heizkreisrücklauftemperaturen,
  • der ermittelte Gesamtdurchfluss sowie
  • die ermittelte Pumpenförderhöhe.

Aktuelle Formulare zum Nachweis des hydraulischen Abgleichs

Die Formulare wurden zum November 2014 überarbeitet. Neben dem Formular „Einzelmaßnahme“ zur Bestätigung des hydraulischen Abgleichs wurde nun auch ein weiteres Formular für den Neubau eines KfW-Effizienzhauses und die Sanierung zu einem Effizienzhaus eingeführt.

2016 gab der VdZ bekannt, dass das Verfahren A für Einzelmaßnahmen, also die Berechnung der Heizlast mit Heizlastschiebern oder einer App, weiterhin unbefristet zugelassen ist. Denn hier findet eine „raumweise Heizlastberechnung in Anlehnung an die DIN EN 12831“ statt. Der Verband aktualisierte im Juli 2016 seine Formulare daraufhin entsprechend.

Neben den Nachweisformularen, obligatorisch für KfW- und BAFA Förderprogramme, für die Förderung von Einzelmaßnahmen und zum KfW-Effizienzhaus steht seit 2018 auch ein Formular für Nichtwohngebäude zur Verfügung. Das Formular zur Bestätigung des hydraulischen Abgleichs für Nichtwohngebäude wurde für größere und komplexere Gebäude, z.B. mit mehreren Wärmeerzeugern, konzipiert. Außerdem werden die Bedarfe für Raumlufttechnik und Trinkwarmwasserversorgung bei der Berechnung der Leistung des Wärmeerzeugers berücksichtigt.

Alle aktuellen Formulare sind an die technischen Mindestanforderungen für die KfW-Förderung, die ab dem 17. April 2018 gelten, angepasst.

Wann wird das Verfahren A, wann das Verfahren B angewendet?

Oftmals ist nicht ganz klar, wann welches Verfahren zur Bestätigung des hydraulischen Abgleichs angewendet werden kann. So kann der hydraulische Abgleich im Anschluss an eine nachträgliche Maßnahme zur Wärmedämmung als Einzelmaßnahme auch auch nach Verfahren A durchgeführt werden. Bisher galt Verfahren B, wenn mehr als 50% der wärmeübertragenden Umfassungsflächen wärmeschutztechnisch verbessert wurden.

Tabelle 1: Zulässige Verfahren zur Durchführung eines Hydraulischen Abgleichs im Rahmen des KfW-Förderprogrammes Energieeffizient Bauen und Sanieren - Zuschuss (430) (Stand: 2018 / Quelle: VdZ - Forum für Energieeffizienz in der Gebäudetechnik e.V.)
Maßnahme Höhe des Zuschusses Zulässiges Verfahren
Heizungs-/ Lüftungspaket 15% der förderfähigen Kosten, bis zu 7.500 Euro für jede Wohneinheit Verfahren B
Einzelmaßnahmen 10% der förderfähigen Kosten, bis zu 5.000 Euro für jede Wohneinheit Verfahren A+B: Austausch Wärmeerzeuger oder Optimierung der Heizungsanlage / Nachträgliche Maßnahmen zur Wärmedämmung
Effizienzhaus Sanierung und Neubau Abhängig vom Effizienzhausstandard max. KfW 55, 30% der förderfähigen Kosten, bis zu 30.000 Euro für jede Wohneinheit Verfahren B
Tabelle 2: Zulässige Verfahren zur Durchführung eines Hydraulischen Abgleichs im Rahmen einer BAFA-Förderung (Stand: 2018 / Quelle: VdZ - Forum für Energieeffizienz in der Gebäudetechnik e.V.)
Maßnahme Höhe des Zuschusses Zulässiges Verfahren
Heizungsoptimierung durch hydraulischen Abgleich bei bestehenden Heizsystemen 30% der Nettoinvestitionskosten Verfahren A+B
APEE (Anreizprogramm Energieeffizienz) im MAP Zusätzlich 20% der für die Installation der neuen Anlage bewilligten MAP-Förderung. Zusätzlich 600 Euro Bonus für Maßnahmen der Optimierung des gesamten Heizungssystems Verfahren A+B

Formale Anforderungen an Bestätigungsformulare

Letztlich besteht aber keine Verpflichtung, die Formulare des VdZ zur Bestätigung des hydraulischen Abgleichs zu nutzen. So werden teilweise von Herstellern als auch Energieberatern eigene Bestätigungsformulare angeboten, die natürlich ebenso gültig sind und rein formal auch vom BAFA und von der KfW akzeptiert werden müssen. Da die VdZ-Formulare immer aktuell gepflegt werden, schließt man mit ihrer Verwendung - bei korrekt ausgefüllten Formularen - Ablehnungen von Fördermittelanträgen aufgrund fehlender Daten aus.

Zudem können die offiziell zugelassenen Bestätigungsformulare auch in anderen Fällen genutzt werden. Treten z.B. Störungen am Heizungssystem auf, so können Ursachen und Verantwortliche durch einen fehlenden oder falschen hydraulischen Abgleich schnell ermittelt bzw. ausgeschlossen werden. In diesen Fällen besitzen die offiziell anerkannten VdZ-Formulare in der Regel eine höhere Glaubwürdigkeit als Nachweis eines korrekt ausgeführten hydraulischen Abgleichs.

Dokumentation und Aufbewahrung der Protokolle und Formulare

Überdies ist es ebenso sinnvoll, sich die Ergebnisprotokolle und Dokumentationen der raumindividuellen Berechnungen und Voreinstellungen zusammen mit den Bestätigungsformularen vom ausführenden Fachbetrieb aushändigen zu lassen und sorgsam aufzubewahren. Wird bei Änderungen des Heizungssystems ein neuer hydraulischer Abgleich nötig, so kann auf diese Daten zurückgegriffen werden. Dies kann evtl. den Aufwand eines neuen Abgleichs reduzieren helfen.

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