Letzte Aktualisierung: 06.11.2020

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Mehrwertsteuer am Strompreis: Höhe, Berechnung und Entwicklung

  • Zu den aufkommensstarken Konsumsteuern zählen die Mehrwertsteuer, die als allgemeine Konsumsteuer nach der Einkommensteuer die zweite tragende Säule des deutschen Steuerstaates ist, sowie die Mineralölsteuer und Stromsteuer.
  • Die Umsatzsteuer für Strom wird auf die Gesamtsumme aus Erzeuger- und Vertriebsanteil, Netzentgelten sowie den sonstigen staatlich veranlassten Preisbestandteilen erhoben.
  • Bei Strompreissteigerungen anderer Strompreisbestandteile pro kWh steigt für Endkunden auch der Mehrwertsteueranteil. Hierbei spricht man auch von einer Doppelbesteuerung. Das bedeutet hingegen auch, das Endkunden bei einer Senkung des Strompreise auch von einer geringeren Mehrwertsteuer profitieren.

Anteil der Umsatzsteuer

Natürlich müssen Endkunden auch die Mehrwertsteuer auf den Strompreis bezahlen. Das Aufkommen der Umsatzsteuer als Gemeinschaftssteuer wird nach den Schlüsseln des Finanzausgleichsgesetzes auf Bund, Länder und Gemeinden verteilt.

Die Umsatzsteuer beträgt für Strom 19 Prozent und wird auf die Gesamtsumme

  • aus Erzeuger- und Vertriebsanteil,
  • Netzentgelten sowie den
  • sonstigen staatlich veranlassten Preisbestandteilen erhoben.

MwSt-Anteil am Strompreis

Wichtig ist zu wissen, dass bei Strompreissteigerungen anderer Strompreisbestandteile pro kWh für Endkunden auch der Mehrwertsteueranteil mitwächst. Daher spricht man auch von einer Doppelbesteuerung des Strompreises.

Während gewerbliche und Industriekunden die Umsatzsteuerlast an Endkunden weiterreichen, würden die z. B. privaten Haushalte hingegen auch von einer niedrigeren Mehrwertsteuer profitieren, wenn der Strompreis z.B. durch den Abbau staatlicher Preisbestandeteile gesenkt würde.

Tabelle: Anteil der Mehrwertsteuer am Haushaltsstrompreis bei einem Jahresverbrauch von 3.500 kWh (Quelle: BDEW, Stand: 01/2020)
Jahr Mehrwertsteuer Brutto-Strompreis Mehrwertsteuer-Anteil
1998 2,33 ct/kWh 17,11 ct/kWh 13,62%
1999 2,28 ct/kWh 16,53 ct/kWh 13,79%
2000 1,92 ct/kWh 13,94 ct/kWh 13,77%
2001 1,97 ct/kWh 14,32 ct/kWh 13,76%
2002 2,22 ct/kWh 16,11 ct/kWh 13,78%
2003 2,37 ct/kWh 17,19 ct/kWh 13,79%
2004 2,48 ct/kWh 17,96 ct/kWh 13,81%
2005 2,57 ct/kWh 18,66 ct/kWh 13,77%
2006 2,68 ct/kWh 19,46 ct/kWh 13,77%
2007 3,30 ct/kWh 20,64 ct/kWh 15,99%
2008 3,46 ct/kWh 21,65 ct/kWh 15,98%
2009 3,71 ct/kWh 23,21 ct/kWh 15,98%
2010 3,78 ct/kWh 23,69 ct/kWh 15,96%
2011 4,03 ct/kWh 25,23 ct/kWh 15,97%
2012 4,13 ct/kWh 25,89 ct/kWh 15,95%
2013 4,60 ct/kWh 28,84 ct/kWh 15,95%
2014 4,65 ct/kWh 29,14 ct/kWh 15,96%
2015 4,58 ct/kWh 28,70 ct/kWh 15,96%
2016 4,60 ct/kWh 28,80 ct/kWh 15,97%
2017 4,67 ct/kWh 29,28 ct/kWh 15,95%
2018 4,71 ct/kWh 29,47 ct/kWh 15,98%
2019 4,86 ct/kWh 30,46 ct/kWh 15,96%
2020 5,01 ct/kWh 31,37 ct/kWh 15,97%

Rechnerisch macht die Mehrwertsteuer jedoch nur ungefähr 16 Prozent des Brutto-Preises aus, was 2019 für Haushaltskunden laut BDEW einer Höhe von 4,86 ct/kWh entspricht. Bei einem durchschnittlichen Strompreis für private Haushalte im Jahr 2019 von brutto 30,46 ct/kWh ergibt sich somit eine Mehrwertsteuerbelastung in Höhe von 6,11 Mrd. Euro (125,7 Mrd. kWh x 4,86 ct/kWh).

Mehrwertsteuer-Belastung von Energieträgern

Nicht jeder Energieträger wird anteilig gleich mit der Mehrwertsteuer belastet. So kann es durch die Energiesteuer (früher „Mineralölsteuer“) sein, dass der Mehrwertsteueranteil anteilig mehr oder weniger ins Gewicht fällt, da die Mehrwertsteuer auf den Warenpreis und die Energiesteuer erhoben wird. Weitere Unterschiede ergeben sich daher daraus, dass sich die Höhe der Energiesteuer nach den Kraftstoffarten unterscheidet. Die „umweltverträglicheren“ Energieträger (z.B. Gaskraftstoffe) besteuert der Staat am geringsten.

Umsatzsteuer-Sätze in der Corona-Pandemie

Durch die Corona-Krise wurde auch der Mehrwertsteuersatz auf Strom gesenkt. Durch das Sinken des Mehrwertsteuersatzes von 19 % auf 16 % muss der Stromanbieter die ab Juli 2020 verbrauchte Strommenge in seiner Rechnung zum neuen Steuersatz abrechnen. Damit ermäßigte sich auch der Strompreis ab Juli 2020.

Mit dem am 3. Juni 2020 im Koalitionsausschuss verabredeten Konjunkturpaket wurde aufgrund einer im Wesentlichen durch die Corona-Krise bedingten deutlichen Steigerung der EEG-Umlage eine Fixierung der EEG-Umlage bei 6,5 Cent/kWh (2021) bzw. 6 Cent/kWh (2022) vereinbart. Die privaten Haushaltskunden wurden damit auch um die Mehrwertsteuer der theoretischen EEG-Umlagesteigerung weniger stark direkt als auch indirekt belastet.

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