Letzte Aktualisierung: 20.02.2024

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Einspeisemanagement PV, Abregelung & Leistungsbegrenzung von Photovoltaikanlagen

Was bedeutet das PV-Einspeisemanagement für Betreibende von Solaranlagen? Wie werden PV-Anlagen abgeregelt? Lohnt sich eine Begrenzung der Nennleistung?

Das Einspeisemanagement ist für viele Solaranlagen mittlerweile Pflicht, damit die Solarstromeinspeisung bei Bedarf vom Netzbetreiber unterbrochen werden kann. Hierzu bedürfen PV-Anlagen einer weiteren technischen Ausstattung. Welche Technik Sie zum Einspeisemanagement benötigen, wie Photovoltaikanlagen abgeregelt werden und welche Folgen durch eine alternative Leistungsbegrenzung entstehen, haben wir hier zusammengefasst.

Das Wichtigste in Kürze

  • Für bestimmte PV-Anlagen-Größen besteht eine Pflicht zum Einspeisemanagement. Diese wurde stufenweise eingeführt
  • Seit 2012 gilt für alle PV-Anlagen über 30 kWp ein vereinfachtes Einspeisemanagement.
  • Alternativ zum Einspeisemanagement müssen PV-Anlagen dieser Größe ihre Leistung auf 70 Prozent reduzieren.
  • Ziel der Regelung ist ein störungsfreier Betrieb des Stromnetzes.
  • Benachrichtigungen des Strombetriebs können vor einer Überlastung die Einspeisung durch Solaranlagen unterbrechen.
  • Verschiedene Arten von Steuerempfängern sind Teil eines jeden Einspeisemanagements. Hinzu kommen Wechselrichter und Solarspeicher.
  • Energiemanagement Preise:
    • Für Steuerempfänger sind Einstiegspreise zwischen 100 und 150 Euro sowie 500 bis 600 Euro für technisch ausgefeilte Varianten möglich.
    • Die Installationskosten liegen bei 30 Euro, jährliche Miete beträgt 15 Euro
  • Privathaushalte könnten durch das Anwenden der 70-Prozent-Regel ebenfalls das Einspeisemanagement umgehen
  • Experten vor Ort helfen bei der geeigneten Lösung für hohen Eigenverbrauch und maximale Einspeise-Vergütung.

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EEG-Regelungen zum Einspeisemanagement

Während größere Solaranlagen über 100 Kilowatt-Peak (kWp) bereits seit Längerem ein sogenanntes "Einspeisemanagement" leisten müssen, wurden seit 1. Januar 2012 auch PV-Anlagen mit weniger als 100 kWp Leistung in das Einspeisemanagement des Erneuerbare Energien Gesetzes (EEG) einbezogen. Alle ab Anfang 2012 in Betrieb genommenen kleinen Photovoltaikanlagen mit Solarmodulen mit Leistungen von bis zu 30 kWp müssen seit Januar 2013 zudem am vereinfachten Einspeisemanagement teilnehmen.

Das bedeutet, dass kleinere Photovoltaik-Anlagen ihre Leistung auf 70 Prozent reduzieren oder am Einspeisemanagement teilnehmen müssen. Wer diese Vorgaben nicht erfüllt, dem droht bei fehlender Ausrüstung für das Einspeisemanagement oder einer Leistungsbegrenzung auf 70 Prozent der Nennleistung der Verlust des AnspruchsEinspeisevergütung. Die aktuelle Regelung des Einspeisemanagements findet sich in §9 (EEG 2014).

Zielsetzung des Einspeisemanagements

Die Netzbetreiber sind für den störungsfreien Betrieb der Stromnetze in ihrer Regelzone verantwortlich. Sie haben in kritischen Situationen Maßnahmen zu treffen, um die Netzsicherheit zu gewährleisten. Zu diesen Maßnahmen gehört das so genannte Einspeisemanagement von Solaranlagen, mit dem die Stromeinspeisung (ab)geregelt werden kann.

Um ein solches Einspeisemanagement anlagenseitig zu gewährleisten, müssen Betreiber einer PV-Anlage ihre Anlage technisch so ausstatten, dass der Netzbetreiber jederzeit die Einspeiseleistung bei Netzüberlastungferngesteuert reduzieren kann. Die PV-Anlage muss dabei die Steuerbefehle des Netzbetreibers empfangen, verarbeiten und entsprechend die Netzeinspeisung unterbrechen können.

Technische Ausrüstung für Photovoltaikanlagen

Um die PV-Anlage für das Einspeisemanagement auszurüsten wird ein parametrisierter Funkrundsteuerempfänger nötig, der vom Netzbetreiber gekauft oder seltener auch gemietet werden kann. Das Abregeln erfolgt üblicherweise 4-stufig mit den Stufen 100, 60, 30 und 0 Prozent.

Die Einstellung des Rundsteuerempfängers wird in der Regel vom Netzbetreiber ausgeführt. Die richtige Einstellung des Signals darf aber auch von fachkundigen Dritten wie z. B. Elektroinstallateuren nach Anleitung des Netzbetreibers durchgeführt werden. Weitergehende optionale, technische Anpassungsmöglichkeiten bestehen bei kleineren Anlagen in der Anschaffung eines Wechselrichtersmit erhöhtem Leistungsspektrum oder eines Solarstromspeichers, um den Eigenverbrauch zu steigern.

Bei Solaranlagen mit einer Größe von über 100 kWp reicht allein die Rundsteuertechnik, die nur in eine Richtung kommunizieren kann, nicht aus, da zusätzlich eine Übertragung der Einspeiseleistung gefordert wird. Für eine solche bidirektionale Kommunikation könnte man zusätzlich zum Rundsteuerempfänger einen fernauslesbaren Zähler oder einen Smart Meter installieren.

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Geschätzte Ausrüstungs- und Betriebskosten

Für den Kauf eines Funkrundsteuerempfängers muss mit Kosten von etwa 100 bis 150 Euro gerechnet werden. Je nach technischen Anforderungen gibt es aber auch Geräte mit Preisen von 500 bis 600 Euro. Gegebenenfalls wird außerdem eine Außenantenne nötig. Die Kosten für die Installation und die Einstellung des Funkrundsteuerempfängers sind vom Solaranlagenbetreiber zu tragen. Die Einstellung des Funkrundsteuerempfängers kostet dabei ab etwa 30 Euro, fertig eingestellte Geräte bieten Netzbetreiber auch ab rund 130 Euro an. Eine Miete des Rundsteuerempfängers kostet in einigen Fällen rund 15 Euro pro Jahr.

Für den Photovoltaik-Betreiber können für das Einspeisemanagement zudem Lizenzgebühren hinzukommen, die sich nach den jeweiligen Kosten des Netzbetreibers richten, dem wiederum selbst für die Nutzung bestimmter Sendefrequenzen Kosten entstehen. Umso mehr PV-Anlagen der Netzbetreiber über Funkrundsteuertechnik erreicht, desto geringer sind jedoch seine Kosten pro Anlage. Überdies können z. B. Verwaltungskosten beim Netzbetreiber anfallen, die an den Anlagenbetreiber ebenfalls weitergegeben werden könnten.

Die alternative Kappung der Nennleistung auf 70 Prozent erfolgt lediglich durch die Änderung der Software-Einstellungen am Wechselrichter. Dieser einmalige Eingriff dauert nicht lange und ist mit 50 Euro vergleichweise günstig.

Alle entstehenden Kosten können bei neu installierten Photovoltaik-Anlagen als Teil der Anschaffungskosten über die normale Abschreibung steuerlich geltend gemacht werden. Bei im Jahr 2012 in Betrieb genommenen Anlagen dürften die nachträglich entstandenen Kosten im Rahmen der üblichen Betriebsausgabenvon der Steuer abgesetzt werden können.

Vergleich Leistungsbegrenzung und Einspeisemanagement

In Privathaushalten mit einer PV-Anlagenleistung von weniger als 30 kWp besteht ersatzweise auch die Möglichkeit, die Anlage auf 70 Prozent ihrer maximalen Nennleistung zu reduzieren und damit das Abregeln vollkommen zu umgehen.

Für eine Begrenzung der Nennleistung auf 70 Prozent sollte sich dann entschieden werden, wenn man eine Photovoltaik-Anlage betreibt, die bereits bauartbedingt nicht die volle Leistung erbringen kann. Dies ist z. B. der Fall, wenn die Solarmoduleauf der Ost- und Westseite des Daches angebracht sind oder weil die PV-Anlage ungünstig verschattet wird. Daher kommt es in diesen Fällen bei der Wahl der 70-Prozent-Abregelung in der Regel nicht zu zusätzlichen Ertragsverlusten.

Für das Einspeisemanagement spricht, dass in der Praxis nicht damit zu rechnen ist, dass die Solaranlage häufiger abgeregelt wird, da Netzbetreiber erst alle anderen großen (EEG-)Anlagen abschalten, um das Netz zu stabilisieren. Zudem ist eine Abregelung von Kleinanlagen sehr aufwändig, da z. B. der Netzbetreiber den PV-Betreiber jeweils über die Abregelung seiner PV-Anlage informieren muss.

Daher werden sich beim Einspeisemanagement die Einnahmeausfälle durch nicht eingespeisten Strom in Grenzen halten. Netzbetreiber gehen über das Gesamtjahr von einer Ertragsminderung im unteren einstelligen Prozentbereich aus.

Weitere Punkte, die man bei der Entscheidung zwischen einer Leistungsbegrenzung oder einem Einspeisemanagement beachten sollte:

  • Entscheidet man sich für eine Kappung der Anlagenleistung, so sollte man evtl. darüber nachdenken, den Eigenverbrauch durch intelligente Steuertechnik und Stromspeicher zu erhöhen, da sonst die PV-Anlage nicht voll ausgenutzt werden kann. Das ist möglich, weil das EEG lediglich eine Reduzierung der Leistung am Netzanschlusspunkt vorsieht und keine Reduzierung der Modul- oder Wechselrichterleistung.
  • Das EEG 2014 sieht die Möglichkeit vor, dass Besitzer der Photovoltaik-Anlage auch zu einem späteren Zeitpunkt zum Einspeisemanagement wechslen und zunächst die Anlagenleistung begrenzen. Dies ist evtl sinnvoll, wenn aktuell sehr hohe Aus- bzw. Umrüstungskosten insb. für die Fernabschaltung anfallen, die später u. U. günstiger werden könnten.

Experten-Tipp: Einige Wechselrichter-Hersteller bieten sogenannte dynamische Einspeiseregler an, der erst nach dem Eigenverbrauch die Energie, welche ins Netz eingespeist wird, auf 70% der nominalen Wechselrichterleistung begrenzt. Beim dynamischen Einspeiseregler im PowerRouter von nedap misst ein 1- bzw. 3-Phasensensor dazu den Strom am Netzanschlusspunkt, statt am Ausgang des Wechselrichters, um sicherzustellen, dass die 70% Begrenzung eingehalten wird. Der Sensor misst, ob der Strom des PowerRouters ins Versorgungsnetz fließt.

Fazit: Angebote vom PV-Installateur einholen

Da die mehr als 900 Verteilnetzbetreiber in Deutschland zum Teil sehr unterschiedliche Regelungen zum Einspeisemanagement vorsehen, sollte bei der Aus- bzw. Umrüstung der PV-Anlage der jeweilige Installationsfachbetrieb vor Ort befragt und um ein entsprechendes Angebot gebeten werden.

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