Letzte Aktualisierung: 18.03.2024

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Ratgeber: Besonderheiten kleiner Solaranlagen im Überblick

Was versteht man unter einer "kleinen" Solaranlage? Was für technische Anforderungen gilt es zu beachten? Welche steuerlichen Regelungen gelten für eine Kleinanlage?

"Kleine" Photovoltaikanlagen sind elektrotechnisch einfach konzipierte Solarstromanlagen, die über wenige Quadratmeter Modulfläche verfügen und i.d.R. im Einfamilienhaus eingesetzt werden. Sie werden zur teilweisen Deckung des Eigenverbrauchs als auch zur Netzeinspeisung eingesetzt. Ob eine Solaranlage "klein" oder "groß" ist, hat u.a. Einfluss auf die elektrotechnischen und steuerlichen Anforderungen insb. hinsichtlich der Behandlung durch das Erneuerbare Energien-Gesetz (EEG).

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Begriffsabgrenzung: Was versteht man unter "klein"?

Die Bezeichnung „kleine Solaranlage“ ist keine definierte technische Bezeichnung, sondern eher eine umgangssprachliche. Sie wird in der Praxis eher für die Größenabgrenzung von Solarstrom- als von Solarwärmeanlagen gebraucht.

Kleine Solarstromanlagen

Kleine Photovoltaik-Anlagen werden i.d.R. hinsichtlich ihrer Leistung definiert. Häufig wird eine Solaranlage mit weniger als 10 Kilowatt (kW) als klein bezeichnet. Von Amtswegen werden als klein, häufig auch Anlagen bezeichnet, die weniger als 30 Quadratmeter Solarmodulflächen besitzen.

Von kleinen Solaranlagen zur Stromerzeugung spricht man daher vielfach bei Aufdachanlagen auf Einfamilienhäusern, deren Strom zur teilweisen Deckung des Eigenverbrauchs als auch zur Netzeinspeisung Verwendung finden. Von sogenannten Mini-Anlagen spricht man hingegen, wenn einzelne Module gemeint sind, die flexibel am Balkon, im Garten oder auf dem Carport errichtet werden.

Ob eine Solaranlage "klein" oder "groß" ist, hat u.a. Einfluss auf die elektrotechnischen und steuerlichen Anforderungen insb. hinsichtlich der Behandlung durch das Erneuerbare Energien-Gesetz (EEG).

Kleine Solarwärmeanlagen

Auch bei Solarwärmeanlagen unterscheidet mit zwischen kleinen und großen Anlagen. So werden bei der Beurteilung des Solarertragsgemäß der DIN V 4701-10 zwischen großer und kleiner Solaranlage differenziert. Eine kleine Solarwärmeanlage ist demnach eine Anlage mit bivalentem Trinkwasserspeicher zur Speicherung der Solarwärme. Eine große Solarwärmeanlage ist demnach eine Solaranlage mit mindestens einem Trinkwasserspeicher und einem separaten solaren Pufferspeicher, der ausschließlich der Speicherung der Solarwärme dient.

Technische Komponenten einer kleinen PV-Anlage

Kleine Solaranlagen nutzen wie die großen den photovoltaischen Effekt von Solarzellen, die zu Solarmodulen verbunden werden, um Solarstrom zu erzeugen. Der lässt sich entweder direkt verbrauchen oder in einer Batterie (Stromspeicher) auf Vorrat speichern.

Die Solarzellen sind wie die in größeren Anlagen aus Serienfertigung. Das Solarmodul erntet die Sonnenenergie und erzeugt damit elektrischen Gleichstrom, der vom Wechselrichterin brauchbaren Wechselstrom umgewandelt wird.

Wie eine größere Solaranlage auch besteht eine kleine Solaranlage aus den technischen Hauptkomponenten Wechselrichter und Solarmodule, die mit speziellen Solarkabeln miteinander verbunden sind. Bei kleinen Anlagen übernimmt häufig der Wechselrichter nicht nur die Umrichtung des Stroms, sondern auch zentrale Aufgaben des Energie- und Einspeisemanagements (Überwachung der Energieflüsse im Haushalt, Optimierung der Eigenverbrauchsquote).

Gewerbeanmeldung und Meldung beim Finanzamt

Der Begriff „kleine Solaranlage“ wird von Amtswegen in der Regel für Anlagen benutzt, die weniger als 30 Quadratmeter Solarmodulflächen haben. Betreiber solch „kleiner Solaranlagen“ unterstellt man eine fehlende Gewinnabsicht. Daher wird die Stromerzeugung in diesen Fällen als geringfüge gewerbliche Tätigkeit gewertet und als Bagatelle angesehen.

Aus diesem Grund ist für kleine Anlagen in diesem Sinn normalerweise keine Gewerbeanmeldung erforderlich. Eine Gewinnerzielungsabsicht im gewerblichen und steuerlichen Sinn ist damit in der Regel nicht verbunden.

Eine steuerliche Behandlung durch das Finanzamt ist daher nur dann nötig, wenn regelmäßig Strom ins Netz eingespeist und verkauft wird. Dann muss die umsatzsteuerliche Behandlung geklärt werden. Im einfachsten Fall wählt der Betreiber die Kleinunternehmerregelung und ist damit von der Umsatzsteuer befreit.

Wird mit der Stromeinspeisung auch eine Gewinnerzielung beabsichtigt oder faktisch erreicht, müssen auch kleine Solaranlagen ertragssteuerlich beim Finanzamt gemeldet werden. Es ist dann jährlich der Gewinn zu ermitteln und zu versteuern. Abwenden lässt sich das, in dem man dem Finanzamt plausibel darlegt, dass mit der Einspeisung des Stroms langfristig kein Gewinn erzielt wird.

Gemäß § 19 Abs. 3 NAV ist jedoch zu berücksichtigen, dass die Aufstellung auch einer kleinen Solaranlage dem jeweiligen Verteilnetzbetreiber zu melden und der Anschluss mit ihm abzustimmen ist.

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Anforderungen der VDE-AR-N 4105 an kleine Solaranlagen

Die VDE-Anwendungsregel VDE-AR-N 4105 gilt für Planung, Errichtung, Betrieb und Änderung von u.a. Solarstromanlagen, die an das Niederspannungsnetz eines Netzbetreibers angeschlossen und parallel mit dem Niederspannungsnetz betrieben werden (Netzanschlusspunkt im Niederspannungsnetz). Je nach Leistung der Anlage stellt die VDE-AR-N 4105 unterschiedliche Anforderungen an die elektrotechnische Ausstattung von kleinen Solaranlagen.

Tabelle 1: Anforderungen der VDE-AR-N 4105 an kleine Solaranlagen nach Anlagenleistung*
Anforderungen ≤ 3,68 kVA ≤ 4,6 kVA ≤ 13,8 kVA
Einspeisemanagement erforderlich (Abregelung) nein nein nein
Wirkleistungsreduktion bei Überfrequenz P(f) Kennlinie gemäß AR 4105 erforderlich Kennlinie gemäß AR 4105 erforderlich Kennlinie gemäß AR 4105 erforderlich
Blindleistungseinspeisung Vorgabe durch Netzbetreiber Keine Vorgabe cos φ = 0,95 über/ untererregt cos φ = 0,90 über/ untererregt
Netz-/ Anlagenschutz Integriert oder zentral Integriert oder zentral Integriert oder zentral
Netzanschlusskriterien 1~, 2~ oder 3~ / Max. Schieflast 4,6 kVY 1~, 2~ oder 3~ / Max. Schieflast 4,6 kVY 1~, 2~ oder 3~ / Max. Schieflast 4,6 kVY

* Quelle: "Planung & Design für kleine und mittlere PV-Anlagen" - SMA Solar Technology

Kleinanlagenregelung: 10 kW-Bagatellgrenze für Eigenverbrauch

Nach der sog. „Kleinanlagenregelung“ ist Strom aus Solaranlagen mit einer installierten Leistung von maximal 10 kWp bis zu einem Eigenverbrauch von 10 MWh/a von der EEG-Umlage befreit (§ 61 (2) Nr. 4 EEG 2014). Ob es sich um eine kleine Solaranlage mit weniger als 10 kWp Leistung gemäß EEG handelt, ist von der elektrischen (Nenn-)Wirkleistung der Module in Gleichspannung abhängig. Sobald die Leistungsgrenze überschritten wird, ist für den gesamten, in der Anlage erzeugten und selbstverbrauchten Strom die nach § 61 (1) EEG 2014 festgelegte EEG-Umlage zu zahlen.

Anders allerdings ist die 10 MWh-Grenze anzuwenden. Die EEG-Umlage wird fällig, sobald der Eigenversorger aus kleinen Solaranlagen bis max. 10 kWp mehr als 10 MWh Strom verbraucht. (Beispiel: Bei einem Verbrauch von 10,1 MWh wird für 100 kWh die EEG-Umlage fällig.)

Ebenso müssen unterschiedliche Messkonzepte angewendet werden, je nachdem ob es sich um eine kleine Solaranlage mit weniger als 10 kWp Leistung handelt. Laut Clearingstelle EEG muss der Eigenverbrauch von Strom aus einer kleinen PV-Anlage mit maximal 10 kWp messtechnisch nur dann erfasst werden, wenn sie mehr als 10 MWh pro Jahr erzeugt und der Eigenverbrauch mehr als 10 MWh beträgt.

Nach Annahmen der Clearingstelle EEG kann ein Wert von 1300 kWh pro kWp installierter Leistung und Jahr nicht überschritten werden. Sie geht deshalb davon aus, dass für die gegenwärtig verfügbaren Modultypen bei PV-Installationen mit bis zu 7,69 kWp nicht mehr als 10 MWh erzeugt werden können. Bis zu dieser Leistungsgröße wäre also eine messtechnische Erfassung entbehrlich, da diese kleine Solaranlage nie 10 MWh erzeugen könnte.

Experten-Wissen: Kleinere Solaranlagen mit einer installierten Leistung kleiner 30 Kilowatt haben gemäß § 6 Abs. 2 Nr. 2 EEG die Wahl zwischen einer ferngesteuerten Leistungsreduzierung oder einer Begrenzung der max. Wirkleistungseinspeisung auf 70 Prozent der installierten Leistung.

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