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Allergene im Bauvertrag ausschließen

08Okt 11
Bauen, Neubau, Einfamilienhaus

Allergene im Bauvertrag ausschließen

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Allergene im Bauvertrag ausschließen (Foto: Claudia Hautumm - pixelio)

Wer an Allergien leidet und neu baut, der sollte versuchen, ein schadstoffarmes Haus zu bekommen. Das ist technisch möglich, erfordert aber persönlichen Einsatz von den Bauherren, erläutert der Verband Privater Bauherren (VPB).

Zunächst müssen alle betroffenen Familienmitglieder beim Wohnmediziner oder Allergologen exakt abklären lassen, worauf sie im Einzelnen reagieren. Mit der Diagnose und der Liste der Allergene konsultiert die Familie den unabhängigen Bausachverständigen. Er weiß, welche chemischen Stoffe bei entsprechenden Allergien nicht am Bau verwendet werden dürfen und legt eine entsprechende Negativliste an.

Im nächsten Schritt wird diese Liste mit dem Schlüsselfertiganbieter besprochen und im Bauvertrag festgeschrieben. Alle Stoffe, auf die die Bauherren allergisch reagieren, werden dabei vertraglich ausgeschlossen. Im Idealfall verpflichtet sich der Bauunternehmer, bei der Übergabe den Bauherren eine Dokumentation aller im Haus verbauten Inhaltsstoffe zu überreichen. Wichtig, so der VPB, ist auch die laufende Baukontrolle.

Der Bausachverständige prüft dabei regelmäßig, ob die Vereinbarungen auch eingehalten werden. Denn viele Allergene stecken in unscheinbaren Bauteilen, wie etwa in Fugendichtungsmasse oder Kleber. Wenn nicht alle am Bau sorgfältig aufpassen, kann da schnell einmal das falsche Produkt verwendet werden.

 

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