Letzte Aktualisierung: 19.02.2011

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Altbausanierung: KfW-Förderung nur noch mit Sachverständigen

Vom 1. März an fördert die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) neben Gesamtsanierungen auch wieder einzelne Sanierungsmaßnahmen mit Zuschüssen oder zinsgünstigen Krediten. Zu den Maßnahmen gehören etwa die Wärmedämmung der Fassade, ein Fensteraustausch oder der Einbau einer effizienteren Heizung. Geld vom Staat bekommen Hausbesitzer jedoch nur noch für hocheffiziente Sanierungsschritte. Bei Fenstern etwa kämen ausschließlich Dreifachfenster in Frage und auch nur dann, wenn die Außenwand bereits einen guten Dämmwert aufweise. Eine weitere Bedingung für die Förderung ist die Einschaltung eines Bausachverständigen.

"Für viele Hausbesitzer ist eine Sanierung ihres Altbaus auf einen Schlag ein zu großer Kraftakt", weiß Gerhard Freier von der Ingenieurkammer Baden-Württemberg. "Deshalb ist die Förderung von Einzelmaßnahmen sinnvoll." Eines sollte aber auf jeden Fall mitbedacht werden, raten Bauexperten: "Wer sein Haus Schritt für Schritt sanieren möchte, sollte dies nicht ohne ein Gesamtkonzept angehen", betont Claudia Rist von Zukunft Altbau. Nur so könnten die Maßnahmen in der richtigen Reihenfolge und aufeinander abgestimmt umgesetzt werden. Gesamtkonzepte werden von qualifizierten Gebäudeenergieberatern erstellt.

Bedingung der KfW-Einzelförderung ist die Einschaltung eines Bausachverständigen, der die Maßnahme vor und nach der Durchführung prüft. Außerdem müssen die Maßnahmen besonders energieeffizient sein: Bei Fenstern etwa greift die Förderung nur bei einem Wärmedurchgangskoeffizient - U-Wert - bis maximal 0,95 Watt pro Quadratmeter und Kelvin. Diesen Spitzenwert weisen nur Dreifachfenster auf. Gleichzeitig muss die Außenwand einen niedrigen U-Wert haben. Das bedeutet: Ein Fensteraustausch wird nicht gefördert, wenn die Wand nicht bereits einen guten Dämmstandard hat oder gleich mit gedämmt wird.

Der Antrag auf KfW-Einzelförderung wird vor Sanierungsbeginn gestellt. Die Kreditvariante gibt es für alle Wohnhäuser, maximal 50.000 Euro pro Wohneinheit. Der Zuschuss, fünf Prozent der förderfähigen Investitionskosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit, ist für Ein- und Zweifamilienhäuser und Wohnungen reserviert. Bei der Kreditvariante ist der Antrag bei der Hausbank einzureichen, bei der Zuschussvariante direkt bei der KfW.

Quelle: Zukunft Altbau - Klimaschutz- und Energieagentur Baden-Württemberg (KEA)

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