Die Anforderungen der EnEV 2009 und des EEWärmeG an den Einsatz von Systemen zur Heizung und Trinkwassererwärmung im Wohngebäude sind vielfach sehr komplex und schwer verständlich. Eine vom iTG Institut für Technische Gebäudeausrüstung Dresden verfasste neue Studie soll jetzt helfen, diese Anforderungen für Planer und alle am Bau Beteiligten verständlich zu machen.
Am 01. Oktober 2009 ist die Neufassung der Energieeinsparverordnung (EnEV) in Kraft getreten. Mit dieser Verordnung wird das primärenergetische Anforderungsniveau für den Neubau von Gebäuden um durchschnittlich 30% gegenüber der EnEV 2002/2007 verschärft. Für Wohngebäude findet erstmals ein Referenzgebäudeverfahren Anwendung. Seit dem 1. Januar 2009 gilt für Neubauten gleichzeitig zur EnEV auch das Gesetz zur Förderung erneuerbarer Energien im Wärmebereich (Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz – EEWärmeG). Sowohl EnEV als auch EEWärmeG definieren energetische Anforderungen an Gebäudehülle und Anlagentechnik. In der Folge ergeben sich zahlreiche komplexe Wechselwirkungen bei der Nachweisführung und der jeweiligen Pflichterfüllung.
Für die am Bau Beteiligten sind die Zusammenhänge sowie ein wirtschaftlich und technisch sinnvoller Weg zur Erfüllung beider Vorschriften nur schwer erkennbar, da eine getrennte Nachweisführung vielfach nicht möglich ist. Die Studie "Wegweiser zum Einsatz von Systemen zur Heizung und Trinkwassererwärmung im Wohngebäude mit den Anforderungen von Energieeinsparverordnung (EnEV) 2009 und Erneuerbare Energien Wärmegesetz (EEWärmeG)" gibt zu diesem Themenkomplex weitreichende Hilfestellung. Dabei wird auf verschiedene Berechnungsweisen und Anlagenvarianten hinsichtlich der Erfüllung beider Regelwerke detailliert eingegangen.
Die Studie "Wegweiser zum Einsatz von Systemen zur Heizung und Trinkwassererwärmung im Wohngebäude mit den Anforderungen von Energieeinsparverordnung (EnEV) 2009 und Erneuerbare Energien Wärmegesetz (EEWärmeG)" wird in zwei Teilen veröffentlicht. Der erste Teil der Studie mit dem Schwerpunkt "Einführung in EnEV 2009 und EEWärmeG" steht » hier zum Download zur Verfügung.