Letzte Aktualisierung: 10.10.2015

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Atomkraftentsorgung kostet 47,5 Milliarden Euro bis 2099

Das heute veröffentlichte Gutachten von Warth & Klein Grant Thornton zeigt laut Bundeswirtschaftsministerium, dass die Atomrückstellungen der deutschen Atomkonzerne von insgesamt 38,3 Mrd. ausreichen, um alle mit dem Atomausstieg zukünftig anfallenden Kosten tragen zu können. Diese entsprächen bei Zugrundelegen aktueller Preise rund 47,5 Mrd. Euro. 2045 soll laut Gutachten der Rückbau des letzten Kernkraftwerkes beendet sein.

An der Berechnung der Atomrückstellungen der EVU sei laut Gutachten von Warth & Klein Grant Thornton nichts zu bemängeln, sie lägen zudem in einem realistischen Finanzrahmen. (Foto: energie-experten.org)

An der Berechnung der Atomrückstellungen der EVU sei laut Gutachten von Warth & Klein Grant Thornton nichts zu bemängeln, sie lägen zudem in einem realistischen Finanzrahmen. (Foto: energie-experten.org)

Laut der gutachterlichen Stellungnahme zur Bewertung der Rückstellungen im Kernenergiebereich der Wirtschaftsprüfergesellschaft Warth & Klein Grant Thornton AG wurde der von den Unternehmen bilanzierte Rückstellungswert von insgesamt 38,3 Mrd. Euro auf Grundlage der nachvollziehbaren Kostenschätzung der Energieversorgungsunternehmen (EVU) zu Kosten, Kostensteigerungen und Diskontierungszinssätzen korrekt berechnet. Die Gutachter konnten keine Beanstandung an der Bilanzierung der Rückstellungen feststellen. Insbesondere lägen die angenommenen Diskontierungszinssätze und die erwartete nuklearspezifischen Kostensteigerung innerhalb der vom Gutachten berechneten Spannbreite von ca. 29 bis 77 Milliarden Euro.

Die Vermögensbetrachtung zeige, dass die Vermögen der EVU in allen gerechneten Szenarien ausreichen, um alle atomrechtlichen Entsorgungsverpflichtungen zu erfüllen. Den EVU stehe vor Abzug der Kernenergie-Rückstellungen ein marktorientiertes Reinvermögen (d.h. alle weiteren Verbindlichkeiten und Rückstellungen sind bereits abgezogen) von rund 83 Milliarden Euro zur Begleichung der Kosten zur Verfügung. Auch in dem vom Gutachter errechneten Szenario mit den höchsten erforderlichen Rückstellungswerten wären diese also durch das Reinvermögen der EVU insgesamt abgedeckt. Auch bei einer Einnahmen-Ausgaben-Betrachtung kommen die Gutachter zu einem positiven Ergebnis: Die Entsorgungsausgaben können nach Ansicht der Gutachter bis zum Jahr 2099 von den Einnahmen der Unternehmen gedeckt werden.

Das Gutachten dreht sich neben der Kostenerfassung und -aufteilung zentral um die Frage, wie eine Kostenverteilung über einen Zeitraum von 84 Jahren bis 2099 finanziell realistisch abgebildet werden kann. Da am Markt keine Renditen für solch lange Zeiträume beobachtbar sind, stellen alle EVU bei ihrer Zinsableitung auf historische Durchschnitte langfristiger Zinsen aus den vergangenen Jahren ab. Dies ist auch formal nicht zu beanstanden. Um allerdings die Entsorgungsverpflichtungen aktuell bewerten zu können, haben die Gutachter Zinssätze gewählt, die die aktuellen Markterwartungen widerspiegeln.

Zudem wurden die Kernenergierückstellungen in die einzelnen Entsorgungsschritte aufgegliedert, begonnen mit der Stilllegung und dem Rückbau über die Konditionierung und Zwischenlagerung bis hin zur Endlagerung. Diese Aufgliederung entspricht nicht der Vorgehensweise, die die EVU für Zwecke der Jahres- und Konzernabschlusserstellung regelkonform praktizieren; hier wird die Rückstellung als einheitliche Verpflichtung betrachtet und einer einheitlichen Abzinsung unterzogen. Dabei wurde angenommen, dass der Rückbau des letzten Kernkraftwerkes in 30 Jahren beendet sein soll. Die durchschnittliche Kapitalbindungsdauer der Rückstellung für Stilllegung und Rückbau betrage laut Gutachten rund 12 Jahre, die Duration für das Endlager Konrad rund 20 Jahre.

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