Letzte Aktualisierung: 06.05.2011

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Aufklärung über Frac-Maßnahmen bei "Oppenwehe 1" gefordert

Aufklärung über Frac-Maßnahmen bei „Oppenwehe 1“ gefordert

Aufklärung über Frac-Maßnahmen bei „Oppenwehe 1“ gefordert

Wirtschaftsminister Harry K. Voigtsberger hat angekündigt, die Bürgerinnen und Bürger besser und umfassender über die Erforschung von unkonventionellen Erdgasvorkommen in Nordrhein-Westfalen aufzuklären. "Die Menschen haben ein Recht zu erfahren, was bisher an Erprobungen stattgefunden hat und was für die Zukunft vorgesehen ist. Es geht um eine saubere Abwägung der Chancen und Risiken der Erforschung und Förderung von möglichen Gasvorkommen in NRW", kündigte der Minister in Düsseldorf an.

Die bisherige Informationspolitik müsse verbessert werden, betonte Voigtsberger. Der Minister reagierte damit auf lückenhafte und unvollständige Informationen der zuständigen Bezirksregierung Arnsberg. Im April war erst im Nachhinein bekannt geworden, dass 1995 ein Konsortium aus CONOCO Mineralöl GmbH, Ruhrkohle AG und Ruhrgas AG ein spezielles Verfahren für Erdgasbohrungen, das so genannte Fracking, zur Probe durchgeführt hatte. Nach Bekanntwerden dieser Frac-Maßnahmen in einer auf Flözgas gerichteten Probebohrung hatte das Wirtschaftsministerium die Bezirksregierung Arnsberg auch um vollständige Informationen zur Bohrung "Oppenwehe 1" aus dem Jahr 2008 gebeten.

Die Bezirksregierung Arnsberg berichtete dann am 20. April 2011 über eine erteilte, wenn auch nicht zur Ausführung gekommene Sonderbetriebsplanzulassung für sogenannte Stimulationsmaßnahmen. Dabei sollten drei Fracs mit Wasser und Sand ohne den Zusatz von Chemikalien erfolgen. Bisher war das Wirtschaftsministerium von der Bezirksregierung Arnsberg nicht über diese Zulassung informiert worden und hatte daher dem Landtag berichtet, dass es im Zusammenhang mit den aktuellen Vorhaben noch keine Zulassungen von Frac-Maßnahmen gegeben habe.

Die Bezirksregierung hat in diesem Zusammenhang das Wirtschaftsministerium darüber hinaus über Details zu einer von ihr am 30. September 2010 erteilten Zulassung für einen Drucktest informiert. Danach hatte das Unternehmen ExxonMobil die Erlaubnis zur Durchführung eines Lagerstättendrucktests erhalten, bei dem Dieselöl für den Drucktest verwendet werden durfte. Die Genehmigung erfolgte jedoch mit der Auflage, dass das Dieselöl vollständig rückholbar sein muss. Der Drucktest durfte darüber hinaus nicht zu einem Aufbrechen des die Bohrung umgebenden Gesteins führen. Die Landesregierung werde umgehend prüfen, ob die Auflagen eingehalten wurden und der Drucktest nicht zu einem Aufbruch des die Bohrung umgebenden Gesteins geführt hat, kündigte Voigtsberger an.

Der Wirtschaftsminister zeigte sich verärgert über die bislang vorenthaltenen Informationen zu den genehmigten Frac-Maßnahmen: "Auch wenn die beantragten Frac-Maßnahmen in der Bohrung "Oppenwehe 1" nicht durchgeführt wurden, hätte die Bezirksregierung vollständig und umfassend informieren müssen. Wir werden die Sachverhalte jetzt schnellstens richtig stellen. Ich bedauere, dass der Landtag und die Öffentlichkeit nicht vollständig unterrichtet wurden. Die Information erfolgte auf Basis von – wie sich leider erst jetzt herausstellt – lückenhaften Berichten."

Das Wirtschaftsministerium hat bereits veranlasst, dass die Bezirksregierung Arnsberg zukünftig eine lückenlose und umfassende Information und Zusammenarbeit mit der Landesregierung sicherstellt. Wirtschaftsminister Voigtsberger kündigte ebenfalls an, organisatorische und personelle Konsequenzen bei der Bezirksregierung Arnsberg zu prüfen. Voigtsberger: "Darüber hinaus werden wir dem Landtag sowohl zu den Bohrungen und den Frac-Maßnahmen in den 1990er Jahren als auch zu den neuen Informationen zur Bohrung "Oppenwehe 1" im Jahr 2008 einen ausführlichen Bericht vorlegen."

Quelle: Ministerium für Wirtschaft, Energie, Bauen, Wohnen und Verkehr Nordrhein-Westfalen

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