Letzte Aktualisierung: 12.09.2011

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Baden-Württemberg konkretisiert Leitlinien zur Qualitätssicherung bei Erdwärmesonden

Baden-Württemberg konkretisiert Leitlinien zur Qualitätssicherung bei Erdwärmesonden

Baden-Württemberg konkretisiert Leitlinien zur Qualitätssicherung bei Erdwärmesonden

Nachdem in Leonberg nach Erdwärmebohrungen Schäden an Häusern aufgetreten sind, begrenzte Baden-Württemberg zunächst die zulässige Tiefe von Geothermiebohrungen. Seither sind nur noch Bohrungen innerhalb des ersten Grundwasserstockwerks erlaubt. So soll verhindert werden, dass zwei Grundwasserleiter verbunden werden. Eine solche Verbindung ist mutmaßlich ursächlich für den Vorfall in Leonberg. Umweltminister Franz Untersteller nahm nun erneut Stellung zu diesen Maßnahmen und konkretisierte künftig einzuhaltende Leitlinien zur Qualitätssicherung bei Erdwärmesonden.

Untersteller betonte, dass Baden-Württemberg die Tiefenbegrenzung gerne wieder aufheben würde, da die Geothermie als Energieform und die Geothermie-Branche als Wirtschaftszweig nicht unnötig lange eingeschränkt werden solle. Vor der Aufhebung der Tiefenbegrenzung solle die Geothermie-Branche allerdings sicherstellen, dass künftige Geothermie-Bohrungen kein unkalkulierbares Risiko für Bauherren und anliegende Dritte darstellen. Hierzu werde das Umweltministerium in Kürze Leitlinien zur Qualitätssicherung bei Erdwärmesonden veröffentlichen.

Diese Leitlinien zur Qualitätssicherung bei Erdwärmesonden würden dann von den Behörden bei den Zulassungsbescheiden zugrunde gelegt. Von der Geothermie-Branche werde erwartet, dass diese Vorgaben dann strikt eingehalten werden. Die Leitlinien, die den Unternehmen im Übrigen seit längerem im Grundsatz bekannt seien, enthielten unter anderem Mindestkriterien für die Qualifikation des Bohrgeräteführers sowie der zu verwendenden Baustoffe beim Erdwärmesondenbau. Auch Vorgaben zur Überwachung der Bohrungen würden gemacht.

Unverzichtbar sei insbesondere, dass bei oberflächennahen Bohrungen über mehrere Grundwasserstockwerke künftig eine externe unabhängige Kontrolle stattfinde. Die zu erwartenden Mehrkosten seien durch den Gewinn an Sicherheit gerechtfertigt, so Untersteller. Dazu müsse der so genannte Abdichtungsvorgang, der nötig ist, um bei stockwerksübergreifenden Arbeiten die Grundwasserleiter getrennt zu halten, lückenlos automatisch überwacht und dokumentiert werden. Hierzu müssten die Unternehmen die erforderliche Ausrüstung beschaffen.

Das Vorhaben der Branche, eine Telefonhotline einzurichten, bei der Gebäudeeigentümer aber auch Unternehmen bei bohrtechnischen Problemen vor Ort schnelle Beratung bekommen, bezeichnete Untersteller als richtigen Schritt, um verlorenes Vertrauen wieder zurückzugewinnen. Auch die Ankündigung, Schulungskonzepte für Bohrgeräteführer und Kontrolleure zu entwickeln, sei eine wichtige Maßnahme, um das Qualitätsniveau der Geothermie-Unternehmen insgesamt zu steigern.

Wenn es trotz aller Maßnahmen doch zu Schäden kommen sollte, betonte der Umweltminister, seien in erster Linie die ausführenden Bohr-Unternehmen in der Pflicht. Das schließe notwendig ein, dass sich die Unternehmen um einen ausreichenden Versicherungsschutz kümmern, mit dem gewährleistet ist, dass Bohrungsschäden bei Dritten umfassend und schnell beglichen werden. Untersteller zeigte sich zuversichtlich, dass Versicherungswirtschaft und Geothermie-Branche in dieser Frage die Forderungen Baden-Württembergs aufgreifen werden.

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