Letzte Aktualisierung: 05.09.2013

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BAFA-Gutscheinaktion für Vor-Ort-Energieberatungen

BAFA-Gutscheinaktion für Vor-Ort-Energieberatungen (Grafik: BAFA)

BAFA-Gutscheinaktion für Vor-Ort-Energieberatungen (Grafik: BAFA)

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie stellt in einer einmaligen Sonderaktion 1.000 Energieberatungs-Gutscheine in Höhe von 250,- Euro für die Energieberatung in Wohngebäuden vor Ort bereit. Die ersten 1.000 Antragsteller einer Vor-Ort-Beratung erhalten zusätzlich zur aktuellen Förderung eine Gutschrift von 250,- Euro. Gleichzeitig wird eine Befragungsaktion der Eigentümer gestartet, die zur weiteren Optimierung des Förderangebots genutzt werden soll. Der Gutschein gilt für die ersten 1.000 Anträge, die zwischen dem 3. September 2013 und dem 31. Dezember 2013 beim BAFA eingehen.

Beantragung und Abwicklung der Gutscheinaktion

Um den Gutschein in Anspruch nehmen zu können, sollte zunächst Kontakt zu einem Energieberater oder einer Energieberaterin aus der jeweiligen Umgebung aufgenommen werden. Hierzu können Sie unser Anfrageformular für Energieberatungen nutzen. Dann stellen die Energieberater den Förderantrag beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) und reichen nach der Vor-Ort-Beratung die Unterlagen zum Verwendungsnachweis (Beratungsbericht, Rechnung, Verwendungsnachweiserklärung) sowie den Gutschein beim BAFA ein. Der Gutscheinwert von 250,- Euro wird dann unmittelbar an den Gutscheininhaber ausgezahlt.

Energieberatungskosten werden zusätzlich gefördert

Ziel der Bundesregierung ist ein weitgehend klimaneutraler Gebäudebestand in 2050. Die Vor-Ort-Energieberatung ist das derzeit umfassendste Informationsinstrument für den Eigentümer, um die Sanierung zu einem Energieeffizienzhaus in sinnvollen Einzelschritten zu planen. Bisher wird die Beratung bereits durch Übernahme von 50 % der Beratungskosten, höchstens aber mit 400,- Euro für ein Ein- oder Zweifamilienhaus und mit 500,- Euro für Mehrfamilienhäuser gefördert. Anspruch auf eine Energiesparberatung vor Ort haben grundsätzlich alle Gebäude- oder Wohnungseigentümer, sofern sich die Beratung auf das gesamte Gebäude bezieht.

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