Nach der geplanten Novellierung der Energieeinsparverordnung (EnEV), die vermutlich ab Jahresbeginn 2013 gilt, wird das Erreichen eines KfW-Effizienzhausstandards im Bestand mit fossilen Energieträgern voraussichtlich nicht mehr möglich sein. Das Erreichen der EnEV wird dann nur noch durch die konsequente Kombination von Wärmedämmung und zum Beispiel Solarwärmeanlagen oder Mini-BHKW möglich sein. Neue Bafa und KfW Förderungen sollen jetzt helfen, Hausbesitzern weitere Anreize für Investitionen in Solarwärmeanlagen oder Mini-BHKW zu geben.
Förderung Solaranlagen
Für Solaranlagen zur Warmwasserbereitung mit zusätzlicher Heizungsunterstützung werden beispielsweise 90 Euro je m² Kollektorfläche bezuschusst. In Kombination mit einem neuen Brennwertkessel kann ein Kesseltauschbonus, bei gleichzeitiger Installation einer förderfähigen Biomasseheizung der sogenannte Effizienzbonus von jeweils 500 Euro in Anspruch genommen werden. Der Einbau einer besonders effizienten Solarkollektorpumpe bringt nochmals einen Bonus von 50 Euro. Große thermische Solaranlagen mit über 40 m² Kollektorfläche können über ein zinsgünstiges Darlehen der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) finanziert werden. Das Programm "Erneuerbare Energien - Premium" bietet dafür aktuell einen effektive Zinssätze ab 1,86 % sowie zusätzliche Tilgungszuschüsse.
Förderung Mini-BHKW
Mini-BHKW erzeugen Strom und Abwärme, die zum Heizen genutzt werden kann. Durch diese Kraft-Wärme-Kopplung erreichen Mini-BHKW einen hohen Wirkungsgrad und sind daher im Vergleich zu herkömmlichen Heizanlagen besonders klimafreundlich. Mini-BHKW können überall dort eingesetzt werden, wo ein Wärmebedarf besteht, z.B. in Wohngebäuden sowie im Bereich von Gewerbe, Handel und Dienstleistungen. Der Bund unterstützt seit 1. April 2012 neu entwickelte, kleine Mini- und Mikro-BHKW speziell zur Nutzung für Wohnhäuser und Eigenheime. Neue Mini-BHKW bis 20 kWel in Bestandsbauten können vom Bafa einen einmaligen Investitionszuschuss erhalten, der nach der elektrischen Leistung der Anlagen gestaffelt ist. So erhalten zum Beispiel sehr kleine, für Ein- und Zweifamilienhäuser besonders geeignete Anlagen mit einer Leistung von 1 kWel 1.500 Euro, größere Anlagen mit 19 kWel hingegen 3.450 Euro. KWK-Anlagen ab 20 kW können im Rahmen des KfW-Programms "Erneuerbare Energien - Standard" über ein Förderdarlehen zu aktuell möglichen Zinssätzen ab 2,07 % effektiv langfristig und mit tilgungsfreier Anlaufzeit finanziert werden.