Die Beauftragten der Länder für die Belange behinderter Menschen haben bei ihrem 42. Treffen in Hamburg am 6. September 2011 einstimmig eine gemeinsame Stellungnahme zur beabsichtigten Änderung der Musterbauordnung (MBO) verabschiedet. Mit der Stellungnahme werden umfangreiche Änderungsvorschläge unterbreitet, die sich am menschenrechtlichen Teilhabeanspruch der UN-Behindertenrechtskonvention als Richtschnur für eine Novellierung der MBO orientieren sowie Anforderungen an technische Baubestimmungen formuliert.
In einem Bekenntnis zur Verbindlichkeit der Barrierefreiheit in bauordnungsrechtlichen Vorschriften wird von den Beauftragten eine geeignete und erforderliche Maßnahme im Sinne des Artikels 9 der UN-Behindertenrechtskonvention gesehen, um Menschen mit Behinderungen eine unabhängige Lebensführung und die volle Teilhabe in allen Lebensbereichen zu ermöglichen. Im Hinblick auf die demografische Entwicklung kommen diese Maßnahmen gleichsam breiten Bevölkerungskreisen zu Gute.
"Barrierefreiheit ist die Voraussetzung für eine inklusive Gesellschaft", so Stephan Pöhler, Sprecher der Länderbeauftragten.
Mit der Umsetzung der in der Stellungnahme gemachten Vorschläge werden die Weichen dafür gestellt, dass der Prozess hin zu einer gebauten Umwelt, die die Bedürfnisse aller Menschen berücksichtigt, unumkehrbar gemacht und die Barrierefreiheit zum Planungsgrundsatz erhoben wird.