Der Bundesverband Erneuerbare Energie (BEE) reagiert mit einem "Aktionsprogramm für Erneuerbare Energien" auf die Forderung der Bundesregierung, die Energieversorgung hierzulande schneller auf Erneuerbare Energien umzustellen. Zentrale Bestandteile des Aktionsprogramms sind Gesetzesänderungen, mit denen der Ausbau Erneuerbarer Energien auch in anderen Gesetzen Berücksichtigung finden soll, und Anreizeffekte, um die Akzeptanz für den Netzausbau zu fördern und um zielgerichtete Investitionen zu aktivieren.
Als erste Maßnahme schlägt der BEE ein Erneuerbare-Energien-Ausbaubeschleunigungsgesetz vor. Dieses Artikelgesetz soll alle relevanten Regelwerke auf den Prüfstand stellen und den Ausbau Erneuerbarer Energien neben den originären EE-Gesetzen wie Erneuerbare-Energien-Gesetz oder Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz beispielsweise auch im Energiewirtschaftsgesetz, Raumordnungsgesetz, Naturschutzgesetz und Wasserhaushaltsgesetz stärker berücksichtigen.
Darüber hinaus sollte die Bundesregierung gemeinsam mit den Bundesländern, den Planungsgemeinschaften und Vertretern der Kommunen einen Projektstab einrichten, um eine Strategie für eine schnellere Ausweisung von zusätzlichen Flächen zum Bau Erneuerbarer-Energien-Anlagen umzusetzen. "Der Umbau der Energieversorgung findet vor Ort statt. Deshalb müssen Baugesetzbuch und Baunutzungsverordnung novelliert werden, um bestehende Hemmnisse im Genehmigungsverfahren von Erneuerbare-Energien-Anlagen abzubauen", so BEE-Geschäftsführer Björn Klusmann.
Die Netzregulierung soll ebenfalls neu ausgerichtet werden. Zum einen soll sich der rein kostenorientierte Ausbau der Netzinfrastruktur durch Umstellung der Regulierungsmaßstäbe zu einem zukunftsorientierten Netzausbau entwickeln. Dabei müssten alle Netzebenen berücksichtigt werden. Vor allem aber die Verteilnetze bis einschließlich der 110kV-Ebene, um den notwendigen Netzausbau auf der höchsten Spannungsebene auf das unbedingt erforderliche Maß zu begrenzen. Auf der 110kV-Ebene sollte dann die Erdverkabelung zum Regefall werden, denn ihre Akzeptanz sei höher als die von Freileitungen, rät BEE-Präsident Dietmar Schütz.
Um grundsätzlich die Akzeptanz für Netze in den Kommunen zu erhöhen, schlägt der BEE ein Gewerbesteuersplitting bei Infrastrukturmaßnahmen vor. Vom Netzausbau berührte Gemeinden sollten an den positiven wirtschaftlichen Auswirkungen und damit an der Gewerbesteuer der Netzbetreiber teilhaben können. Mit einer seit 2009 vergleichbaren Regelung für die Windenergie ist die Akzeptanz dieser Technologie in den Kommunen deutlich gesteigert worden.
Als weitere Maßnahme erneuert der BEE seine Forderung nach einem Anreiz für Regenerative Kombikraftwerke. Insbesondere solle der lange angekündigte Stetigkeitsanreiz für das Zusammenschalten verschiedener regenerativer Erzeugungsanlagen mit Speichern und Maßnahmen zum Lastmanagement schnell eingeführt werden, um die vorhandenen Flexibilitätspotenziale der Biogasanlagen zu mobilisieren und Investitionen in verschiedene Speicheroptionen zu ermöglichen. Daneben sollten dezentrale Erzeugungsanlagen in die Netzplanung eingebunden werden.
Um eine solide Finanzbasis für den Ausbau von Erneuerbaren Energien und Effizienztechnologien im Wärmebereich zu schaffen, schlägt der BEE die Erneuerbare-Energien-Wärmeprämie vor. Diese soll ermöglichen, dass sich der Umstieg von Öl und Gas auf Erneuerbare Energien selbst finanziert, ohne den Bundeshaushalt zu belasten. "Bereits 2007 sind mehrere wissenschaftliche Institute in einer Bewertung unterschiedlicher Fördermodelle für den Wärmesektor zu dem Schluss gekommen, dass ein haushaltsunabhängiges Modell das effektivste Instrument ist, um die Energiewende im Gebäudebereich zu schaffen", erklärt Klusmann.
Das vollständige "Aktionsprogramm für Erneuerbare Energien" des BEE steht >> hier zum Download zur Verfügung.
Quelle: Bundesverband Erneuerbare Energie (BEE)