Letzte Aktualisierung: 21.05.2011

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Bis zum Jahresende müssen Dächer gedämmt sein

Hauseigentümer aufgepasst! Bis zum 31. Dezember 2011 müssen oberste Geschossdecken gedämmt sein. Das schreibt die Energieeinsparverordnung vor. Die Nachrüstpflicht gilt für alle Mehrfamilienhäuser sowie für Ein- und Zwei-Familienhäuser, die nach dem 1. Februar 2002 bezogen wurden. Eigentümer, die vor dem Stichtag bereits selbst in ihrem Haus wohnten, sind nicht betroffen. "Sie sollten aber überdenken, ob diese partielle Dämmung nicht doch infrage kommt. Denn diese Energiesparmaßnahme ist nicht nur hochwirtschaftlich, sondern leistet auch einen großen Beitrag zum Klimaschutz", empfiehlt Michael Hell, Energieberater der Verbraucherzentrale Hamburg.

Der geforderte Wärmedämmwert – auch U-Wert genannt - wird zumeist bereits erreicht, wenn die Geschossdecke mit einer 16 Zentimeter starken Dämmschicht versehen wird. Bei einer Holzbalkendecke mit ausreichender Luftschicht kann die Dämmung in den Hohlraum eingeblasen werden. Der Dämmstoff kann aber auch auf die Decke ausgebracht werden. Wichtig ist dann der luftdichte Einbau einer raumseitigen Dampfbremse. Soll der Boden begehbar bleiben, muss das verwendete Material entsprechend fest sein oder mit Platten oder Dielen geschützt werden. Statt des Bodens der oberen Geschossdecke können ersatzweise auch die Schrägdachflächen darüber gedämmt werden.

In Hamburg werden diese Maßnahmen in selbst bewohnten Ein- bis Zwei-Familienhäusern gefördert. Allerdings sind die Anforderungen an den U-Wert höher: Die Dämmstoffstärke muss – je nach Qualität – 20 Zentimeter betragen. Eine noch dickere Dämmschicht ist notwendig, um zusätzliche Fördergelder von der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) zu bekommen. Hier kann aber auch eine bereits vorhandene Dämmung mitgerechnet werden. Ein Sachverständiger muss die angemessene Durchführung bestätigen.

Die Förderprogramme setzen voraus, dass die Wärmedämmung von Fachfirmen ausgeführt wird. Diese müssen nach der Durchführung eine Unternehmererklärung ausstellen, die bestätigt, dass die erforderlichen Dämmstoffstärken verbaut wurden.

Quelle: Verbraucherzentrale Hamburg e.V.

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