Banner VBZ

Bundesrat beschließt Novellierung des Gesetzes zur KWK-Förderung

BHKW

Bundesrat beschließt Novellierung des Gesetzes zur KWK-Förderung

Bundesrat beschliesst Novellierung des Gesetzes zur KWK-Foerderung

Bundesrat beschließt Novellierung des Gesetzes zur KWK-Förderung

Am vergangenen Freitag wurde im Bundesrat der Novellierung des Gesetzes zur Förderung der Kraft-Wärme-Kopplung (KWK-Gesetz) zugestimmt. Das Gesetz stellt ein wesentliches Instrument zur Erreichung der anvisierten Effizienz- und Klimaschutzziele der Bundesregierung dar und gilt als Weichenstellung zum beschleunigten Ausbau der KWK-Technologie. Inkrafttreten wird die Novelle des KWK-Gesetzes voraussichtlich im August dieses Jahres.

Bisher mussten Anlagen, die eine Förderung erhalten wollten, bis zum Jahr 2016 in Betrieb gehen. Dieser Zeitraum wurde nun um 4 Jahre verlängert. Darüber hinaus wurde für das Gewerbe und die Industrie die Aufhebung der doppelten Deckelung nach Vollbenutzungsstunden und Jahren beschlossen. Vorrangiges Ziel des novellierten KWK-Gesetzes ist es, den KWK-Anteil an der Stromproduktion auf 25 % bis zum Jahr 2020 zu erhöhen. Die jährliche Förderhöhe beträgt weiterhin 750 Millionen Euro. Die wesentlichen Änderungen beinhalten:

  • Verringerung des administrativen Aufwands für Anlagen < 2 kW elektrisch
  • Anhebung der Fördersätze um 0,3 Ct/kWh
  • Einführung einer Förderung für Wärme- und Kältespeicher (250 €/m³ Wasseräquivalent, höchstens aber 30 % der Investitionskosten und nicht mehr als 5 Mio. € pro Projekt)
  • Möglichkeit der pauschalisierten Zuschlagzahlung für Anlagen < 2 kW elektrisch
  • Erleichterung der Förderung von Modernisierungsmaßnahmen
  • Einführung einer weiteren Vergütungskategorie (> 50 kW bis 250 kW elektrisch)
  • Eindeutige Regelungen zur Anschluss- bzw. Abnahmepflicht auch nach Auslaufen der Förderung
  • KWK-Anlagen > 2 MW elektrisch, die Emissionshandelsberechtigt sind, erhalten eine Erhöhung des Zuschlags in Höhe von 0,3 ct/kWh ab dem 1. Januar 2013
  • klarere Regelungen beim Bilanzkreismanagement für die Eigenvermarktung des KWK-Stroms

"Der Bundesrat hat mit seiner heutigen Entscheidung zur Kraft-Wärme-Kopplung (KWK) ein positives Signal für die Energiewende in Deutschland gesendet und den Weg für die Weiterentwicklung dieser wichtigen Technologie in Deutschland geebnet." Das sagte Hildegard Müller, Vorsitzende der Hauptgeschäftsführung des Bundesverbandes der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW), anlässlich der Verabschiedung der Novelle des KWK-Gesetzes durch den Bundesrat.

Will die Bundesregierung jedoch das Ziel erreichen, den KWK-Anteil an der Gesamtnettostromerzeugung von derzeit 15,4 % auf 25 % im Jahr 2020 zu erhöhen, bedarf es noch weiterer Anpassungen des Gesetzes. Insbesondere bei den Mikro-KWK-Anlagen, den so genannten Strom erzeugende Heizungen, gibt es noch Handlungsbedarf. Denn diese KWK-Anlagen sind zum Ausgleich der volatilen Energien, wie z. B. der Windkraft, bestens geeignet und leisten so einen Beitrag zur Entlastung des Stromnetzes.

"Ich halte eine weitere Erhöhung der KWK-Zuschläge für notwendig, um den KWK-Ausbau wirksam zu fördern", so der Schleswig-Holsteinische Energiewendeminister Robert Habeck. Einen interessanten Ansatz sieht Habeck in einem Bonus für besonders flexible KWK-Anlagen, deren Einspeiseleistung sich an dem jeweils aktuellen Strombedarf orientiert und deren überschüssige Wärme gespeichert wird. Dies hilft, die schwankende Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien auszugleichen. "An dieser Stelle hätten wir uns ein ambitionierteres Gesetz vorstellen können", so Habeck.

"Bundesrat beschließt Novellierung des Gesetzes zur KWK-Förderung" wurde am 18.06.2012 verfasst