Heute hat der Bundestag bei Enthaltung der SPD und gegen das Votum von Bündnis 90/ Die Grünen und Linksfraktion den Regierungsentwurf einer vierten Änderung des Energieeinsparungsgesetzes angenommen. Dabei sieht das Gesetz vor, dass Bauherren, alle Neubauten nach 2020 als Niedrigstenergiegebäude zu errichten haben. Geregelt wird auch die Pflicht, bei Neuvermietung und Verkauf einen Energieausweis vorzulegen. Für große Kritik und Unverständnis sorgte allerdings die Entscheidung, dass das Verbot von Nachtspeicherheizungen ab 2019 wieder aufgehoben wird.
Nachtspeicherheizungen sollen überschüssigen Strom aufnehmen
Mit dem Änderungsantrag der Koalitionsfraktionen werde unter anderem das schrittweise Verbot von Nachtspeicherheizungen wieder aufgehoben. Dies wird damit begründet, dass Nachtspeicherheizungen als Speichermedium für überschüssigen Strom in den Netzen dienen könnten. Laut Bundesregierung enthielten die Anträge der SPD-Fraktion zwar interessante Vorschläge, angesichts des aktuellen Zeitdrucks sollten diese "lieber später wieder aufgegriffen werden". Wie der Beschlussempfehlung des Ausschusses für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (17/13527) weiter zu entnehmen ist, sei seitens der Bundesregierung für Fördermöglichkeiten bereits gesorgt, nun seien noch steuerliche Sonderabschreibungsmöglichkeiten wünschenswert.
Ineffiziente Strom-Wärme-Tauscher keine Lösung
Mit Unverständnis hat der baden-württembergische Umweltminister Franz Untersteller auf die Entscheidung des Bundestags reagiert, das bestehende, ab dem Jahr 2020 geltende Verbot von Nachtspeicherheizungen rückgängig zu machen. "Was nützt es denn, überschüssigen Strom aus Photovoltaik-Anlagen im Sommer in Wärme-Energie zum Heizen der Wohnung umzuwandeln? Was wir brauchen sind echte Strom-zu-Strom-Speicher, aber doch keine ineffizienten Strom-Wärme-Tauscher", erklärte Untersteller.
Austausch von Elektrospeicherheizungen mit modernen Heizsystemen fördern
Der Minister wies darauf hin, dass die Nachtspeicheröfen an kalten, wind- und sonnenarmen Tagen im Winter zum Heizen hochwertigen Strom aus den dann ohnehin schon angespannten Netzen ziehen müssten. Da solche Strom-Heizungen unter den energiewirtschaftlichen Rahmenbedingungen für ihre Besitzer auch wirtschaftlich unvernünftig seien, sei es sinnvoller, den Austausch von Elektrospeicherheizungen mit modernen Heizungen zu begleiten und mit gezielten Beratungsmaßnahmen zu unterstützen.
Wissenschaft gegen Stromverwertung über Nachtspeicherheizungen
Unterdessen spricht auch die Wissenschaft gegen eine sinnvolle Stromverwertung über Nachtspeicherheizungen So wird im Strategie- und Diskussionspapier des Instituts für Energie- und Umweltforschung Heidelberg GmbH den Nachtspeicherheizungen maximal zugebilligt, übergangsweise bis zu ihrer Stilllegung als Flexibilitätsoption bei lokalen Netzengpässen zu fungieren, da sie bereits über die technischen Voraussetzungen für eine Ansteuerung per Rundsteuersignal verfügen. Und in dieser Übergangszeit bis 2019 befinden wir uns ja nun gerade.