Letzte Aktualisierung: 31.08.2011

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Contracting entlastet Kommunen und sorgt für Rechtssicherheit

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Contracting entlastet Kommunen und sorgt für Rechtssicherheit (Foto: Peter Kirchhoff - aboutpixel)

Der im Juni von der Europäischen Kommission veröffentlichte Vorschlag für eine Energieeffizienzrichtlinie sollte durch verbindliche Maßnahmen gewährleisten, dass die EU ihr Ziel, den Energieverbrauch bis 2020 um 20 % zu senken, noch erreicht. Für öffentliche Liegenschaften sieht die Richtlinie vor, dass die Mitgliedstaaten ab dem 01.01.2014 dafür sorgen, dass jährlich 3 % der Fläche der öffentlichen Gebäude renoviert wird. Das zu realisieren, ist für Kommunen mit erheblichem finanziellen Aufwand verbunden. Eine Lösung dieses Problems kann die Einbeziehung eines Energiedienstleisters sein. Der Energiedienstleister übernimmt dann im Contracting die Wärmelieferung, sodass die Kommunen nicht die Investitionen in neue Anlagen tragen müssen und trotzdem ihren Verpflichtungen aus der EU-Energieeffizienzrichtlinie nachkommen.

In diesem Zusammenhang begrüßt der Verband für Wärmelieferung e.V. (VfW), dass in der EU-Energieeffizienzrichtlinie u. a. auch geregelt ist, dass Musterverträge für Energiedienstleistungen im öffentlichen Sektor zur Verfügung gestellt werden sollen. Hier stellen insbesondere Energiedienstleistungs-Modelle ein erhebliches Potential gerade für die öffentliche Hand dar, um niedriginvestive Maßnahmen (z. B. im Bereich der Gebäudetechnik) ohne hohe Anfangsinvestitionen für finanzschwache öffentliche Körperschaften schnell umzusetzen. "Dieser Schritt reicht allerdings noch nicht aus. Zusätzlich sollte eine Prüfpflicht für Contracting bei öffentlichen Vergaben von umfangreichen Modernisierungen der Gebäudetechnik eingeführt werden.", betont Dipl.-Ing. Birgit Arnold, geschäftsführende Vizepräsidentin des VfW.

"Die Energiedienstleitungsbranche steht bereit, die durch den Richtlinienentwurf zugedachte Rolle des Umsetzens von Energieeffizienz auf breiter Front zu übernehmen", so Arnold weiter. "Allerdings können nur verbindliche und verlässliche Rahmenbedingungen neue Investitionen und neue Angebote entstehen lassen. Die Bundesregierung kann in den Beratungen zur EU-Energieeffizienzrichtlinie maßgeblich dazu beitragen, Verbindlichkeit und Verlässlichkeit zu erzeugen und damit die Energiewende Realität werden lassen."

Quelle: Verband für Wärmelieferung e.V.

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