Letzte Aktualisierung: 04.05.2017

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dena Sanierungsfahrplan iSFP soll Altbausanierungen vereinfachen

Die dena hat heute in Berlin den neuen Sanierungsfahrplan vorgestellt. Der Sanierungsfahrplan vereinfacht und standardisiert die Erstellung eines Ergebnisberichtes durch den Energieberater und wird ab dem ab 1. Juli vom BAFA gefördert.

"Mein Sanierungsfahrplan" soll es Hausbesitzern als auch Energieberatern leichter machen, Sanierungen auf Basis einer Energieberatung umzusetzen. (Grafik: BMWi)

"Mein Sanierungsfahrplan" soll es Hausbesitzern als auch Energieberatern leichter machen, Sanierungen auf Basis einer Energieberatung umzusetzen. (Grafik: BMWi)

Der neue Sanierungsfahrplan (iSFP), den die dena mit dem Institut für Energie- und Umweltforschung und dem Passivhaus Institut entwickelt hat, ist ein Werkzeug für die Energieberatung von Wohngebäuden (Ein- und Zweifamilienhäuser sowie Mehrfamilienhäuser). Er ist sowohl für die Schritt-für Schritt-Sanierung als auch für die Gesamtsanierung in einem Zug geeignet und verschafft Hauseigentümern einen Überblick über die geplanten Effizienzmaßnahmen. Der iSFP wird gefördert und stellt auch selbst eine Möglichkeit dar, weitere Fördermittel zu bekommen.

iSFP veranschaulicht Ergebnisse mit Farbklassen

Die Zusammenfassung, Ausgabe der Ergebnisse und Empfehlungen der Energieberatung erfolgt in Form der zwei Dokumente "Mein Sanierungsfahrplan" und "Umsetzungshilfe für meine Maßnahmen". Diese erhält zum Abschluss der Beratung der Bauherr. Die Dokumente werden mithilfe der Bilanzierungssoftware einer Energieberatung erstellt. Die Dokumente sind so aufbereitet, dass sie für den Bauherrn leicht verständlich sind und ihm einen langfristigen Überblick über den energetischen Zustand seines Gebäudes und dessen Gestaltungsmöglichkeiten bieten.

Die energetische Bewertung des Gesamtzustands und der einzelnen Komponenten erfolgt auf Basis eines differenzierten Bewertungsschemas mittels Farbklassen, die sich an die bereits bekannte Farbskala der KfW-Effizienzhaus-Klassen anlehnen. Die Ergebnisse der Bewertung werden als Farbklassen von dunkelgrün bis dunkelrot ausgegeben und im Fahrplandokument sowohl zur Charakterisierung des Istzustands als auch zur anschaulichen Darstellung von Verbesserungsmaßnahmen verwendet. Dunkelgrün entspricht dem höchsten Effizienzniveau, dunkelrot dem niedrigsten.

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Sanierungsfahrplan bietet viele Vorteile für Energieberater

Energieberater können das neue Instrument freiwillig einsetzen. Es erleichtert ihnen den Arbeitsalltag, da es den Beratungsablauf systematisch strukturiert und ihnen das aufwendige Verfassen und Gestalten von individuellen Ergebnisberichten abnimmt. So werden die ohnehin im Bilanzierungsprogramm eingegebenen Daten genutzt und durch Freitexteingaben ergänzt.

Per Klick können Energieberater daraus zwei Booklets für die Hauseigentümer als PDF-Dateien herunterladen: „Mein Sanierungsfahrplan“ fasst alle wichtigen Informationen zusammen, die „Umsetzungshilfe für meine Maßnahmen“ enthält weiterführende Erläuterungen zu den angedachten Maßnahmen(-paketen) und Kosten. Mit dem Sanierungsfahrplan kann man die Ergebnisse der Energieberatung von Ein- und Zweifamilienhäusern sowie Mehrfamilienhäusern erstmals bundesweit einheitlich darstellen.

Erste Hersteller von Bilanzierungssoftware sind dabei, das neue Instrument in ihre Produkte zu integrieren. Sie sind erhältlich, sobald das BMWi nach einer Testphase die Freigabe erteilt hat.

BAFA fördert bis zu 60 Prozent der Kosten des Sanierungsfahrplans

Der Sanierungsfahrplan wird im Rahmen der Vor-Ort-Beratung ab dem 1. Juli 2017 vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) als Ergebnis einer Energieberatung anerkannt und gefördert. Das BAFA zahlt bis zu 60 Prozent der förderfähigen Beratungskosten, maximal jedoch 800 Euro für Ein- oder Zweifamilienhäuser und 1.100 Euro für Wohngebäude mit drei und mehr Wohneinheiten. Für Wohnungseigentümergemeinschaften gibt es zusätzlich einen einmaligen Zuschuss von bis zu 500 Euro, wenn der Energieberatungsbericht in Wohnungseigentümerversammlungen erläutert wird.

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Kritik: Gebäudeindividueller Sanierungsfahrplan ist halbherzig

Jan Peter Hinrichs, Geschäftsführer des BuVEG - Bundesverbandes Energieeffiziente Gebäudehülle, sieht den neuen Sanierungsfahrplan aber auch kritisch: "Der Sanierungsfahrplan ist ein halbherziger Versuch, die Gebäude in Deutschland fit für die Zukunft zu machen. Es ist gut, dass die Sanierung und die dazugehörigen Fördermöglichkeiten nun besser strukturiert werden können. Ein zusätzlicher Anreiz, etwas an seinem Haus zu tun, ist der Sanierungsfahrplan allerdings nicht.

Der Sanierungsrückstand ist gerade bei den Ein- und Zweifamilienhäuser in Deutschland hoch. Um dies zu ändern, sollte der Sanierungsfahrplan mit besseren und vor allem einfacheren Fördermöglichkeiten verknüpft werden. Ohne eine solche Verknüpfung wird das nun vorgestellte Instrument kaum Wirkung entfalten. Sinnvoll wäre zudem, einen Sanierungsfahrplan bei Eigentümerwechseln zur Pflicht zu machen. Wer ein Haus kauft, müsste sich dann auch um eine planvolle Sanierung kümmern, wenn er Fördermittel bekommen will."

Die Bundesvereinigung Bauwirtschaft begrüßt den neuen individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) des Bundeswirtschaftsministeriums, kritisiert jedoch die bestehende Diskriminierung der Gebäudeenergieberater im Handwerk im BAFA-Förderprogramm der Energieberatung für Wohngebäude (BAFA-Vor-Ort-Beratung). Denn obwohl in der Fortbildungsregelung zum Gebäudeenergieberater HwK die Modernisierungsplanung im Sinne eines Sanierungsfahrplans immer schon Bestandteil der Fortbildung war und Gebäudeenergieberater HwK grundsätzlich fachlich geeignet sind, Sanierungsfahrpläne zu erstellen, ist mit der fachlichen Eignung aber noch nicht die Anerkennung als Berater im Rahmen der BAFA-Vor-Ort-Beratung verbunden, da die entsprechende Richtlinie die Unabhängigkeit des Beraters zur Fördervoraussetzung erhebt. Im Ergebnis dürfen die Gebäudeenergieberater HwK keine BAFA-Vor-Ort-Beratung durchführen, wenn sie in einem Handwerksbetrieb angestellt sind oder einen solchen führen und keine sich an einen Sanierungsfahrplan anschließenden Effizienzmaßnahmen umsetzen.

Laut Bundesvereinigung Bauwirtschaft ist durch den Sanierungsfahrplan die Neutralität des Beratungsergebnisses gegeben, da er über alle Gewerke hinweg eine schrittweise Umsetzung von Maßnahmen beinhaltet. Daher sollte auch eine "derartige anlassbezogene Energieberatung" ebenso unter das Vor-Ort-Beratungsprogramm fallen und gefördert werden. Andernfalls bestünde die Gefahr, dass die anlassbedingten, vielfachen Kundenkontakte der Handwerker nicht zur Erstellung von Sanierungsfahrplänen und damit zur Sensibilisierung der Hauseigentümer genutzt werden können, so die Bundesvereinigung.

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