Letzte Aktualisierung: 05.07.2012

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Energetische Sanierung nicht ursächlich für Mieterhöhungen

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Energetische Sanierung nicht ursächlich für Mieterhöhungen - hier: Sanierungskosten im Überblick (Grafik: dena)

Energetische Sanierungen sind nicht ursächlich für steigende Mieten. Dies macht die Deutsche Energie-Agentur Gmbh (dena) als Reaktion auf einen irreführenden Bericht des Report Mainz deutlich. Dieser hatte über eine Aussage des Deutschen Mieterbunds berichtet, der prognostizierte, dass viele einkommensschwache Haushalte vom Verlust ihrer Wohnung bedroht seien, weil sie die gestiegenen Mieten nach einer energetischen Sanierung nicht mehr zahlen könnten. "Die energetische Sanierung ist nicht das Problem, sondern die Lösung bei steigenden Energiekosten", so Stephan Kohler, dena-Geschäftsführer.

Einer durch die energetischen Maßnahmen fälligen Kaltmietensteigerung um durchschnittlich 82 Cent pro Quadratmeter stünde eine Heizkostenersparnis von 92 Cent pro Quadratmeter gegenüber. Für eine Mietsteigerung seien andere Ursachen verantwortlich: Alte Häuser, in denen trotz guter Stadtlage bisher eine geringe Miete fällig wurde, können nach einer Aufwertung durch eine umfassende Sanierung deutlich höhere Mieten erzielen. Diese Chance würden Eigentümer natürlich nutzen. Zwar würden diese Häuser dann auch häufig energetisch saniert, die hohe Preissteigerung sei aber zu einem guten Teil auf die "Schönheitssanierung" zurückzuführen. In anderen Fällen würden im Zuge einer energetischen Sanierung über lange Zeit nicht erhöhte Mieten an ein allgemein gestiegenes Niveau angepasst. Dieser Effekt tritt häufig in deutschen Großstädten auf und treffen tatsächlich oft einkommensschwache Menschen zu, die schon lange in ihren Wohnungen leben.

Bei umfassenden Gebäudesanierungen fallen drei Arten von Kosten an, die ein vermietender Eigentümer klar trennen muss.

  1. Zum einen sind dies so genannte "wohnwertverbessernde Maßnahmen. Hierzu zählen beispielsweise eine Badmodernisierung oder die Anbringung von Balkonen. Diese verbessern zwar die Wohnqualität, verursachen aber auch erhebliche umlagefähige Kosten und sparen per se keine Energie.
  2. Zum anderen sind Instandsetzungs- und Erhaltungskosten gerade bei alten Häusern zu berücksichtigen. Hier geht es um notwendige Maßnahmen zum Erhalt des Hauses, beispielsweise die Putzerneuerung oder neue Dachziegel. Diese Kosten muss der Vermieter allerdings aus seinen laufenden Mieteinnahmen zahlen und darf sie nicht umlegen. Diese dürfen auch dann nicht auf die Miete umgelegt werden, auch wenn sie zu einem geringeren Energieverbrauch führen.
  3. Schließlich gibt es die Kosten für neue energetisch wirksame Bestandteile: zum Beispiel eine neue Solarwärmeanlage oder eine neue Dämmung. Diese Kosten einer energetischen Sanierung darf ein Vermieter an den Mieter weitergeben. Diese Maßnahmen reduzieren jedoch wiederum den Energieverbrauch, sodass Mieter insgesamt profitieren.

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