Wohnungen und Häuser mit einer guten Energiebilanz schützen die Eigentümer und Mieter vor steigenden Nebenkosten. Die Deutsche Energie-Agentur GmbH (dena) rät deshalb allen, die nach einem neuen Zuhause suchen, sich vor Abschluss eines Kauf- oder Mietvertrags den bedarfsbasierten Energieausweis zeigen zu lassen. Der Energieausweis weist die energetische Qualität eines Hauses aus und macht auf schlecht gedämmte Wände, Dächer und alte Fenster aufmerksam.
Der Energieausweis analysiert detailliert ein Gebäude und bewertet den Zustand von Wänden, Fenstern, Dach und Heizung. Der Kern des Energieausweises ist eine Farbskala von grün bis rot. Diese zeigt, wie viel Energie im Durchschnitt für Heizung und Warmwasser benötigt wird. Liegt der angezeigte Wert des Gebäudes im grünen Bereich, so wird wenig Energie für die Wärmeerzeugung verbraucht. Liegt der angezeigte Wert dagegen im roten Bereich, so werden die Energiekosten bei durchschnittlichem Heizverhalten hoch ausfallen.
Für Käufer von Immobilien ist neben der Farbskala der Blick in die Modernisierungsempfehlungen im Energieausweis besonders wichtig. Diese individuellen Maßnahmen zeigen, wie hoch der Sanierungsbedarf ist und welche Kosten eventuell in den nächsten Jahren auf den neuen Besitzer zukommen. Bei einem Neubau oder einem energetisch sanierten Gebäude gibt es keine Empfehlungen.
Den Energieausweis gibt es in zwei Varianten. Der Verbrauchsausweis basiert auf dem Energieverbrauch der Bewohner in den letzten drei Jahren und wird durch die Heizkostenabrechnungen bestimmt. Bei der Ausstellung eines Bedarfsausweises untersucht der Energieberater dagegen die baulichen Bestandteile eines Gebäudes und schließt von diesen von den Energieverbrauch.
Seit 2008 besteht in Deutschland die Energieausweispflicht für Wohnhäuser. Eigentümer, die eine Wohnung oder ein Haus vermieten, verkaufen oder verpachten, müssen potenziellen Interessenten einen Energieausweis vorlegen.
Quelle: Deutsche Energie-Agentur GmbH (dena)