Wer ein Wohnhaus verkauft, der muss dem Käufer einen gültigen Energieausweis vorlegen können. Dieselbe Energieausweis-Pflicht gilt auch beim Verkauf einer Eigentumswohnung. Wer sich mit dem Gedanken trägt, seine Wohnung zu verkaufen, der sollte den Energieausweis daher frühzeitig von der Verwaltung anfordern, erinnert der Verband Privater Bauherren (VPB).
Energieausweise werden bei Eigentumswohnungsanlagen immer für das gesamte Gebäude ausgestellt, nicht für die einzelnen Wohnungen. Die Wohnungseigentümergemeinschaft lässt den Energieausweis erstellen und stellt ihn dem einzelnen Wohnungseigentümer zur Verfügung. Der Ausweis ist zehn Jahre lang gültig und dient als Grundlage, die energetischen Eigenschaften des Gebäudes einzuschätzen.
Eine Energieausweis-Pflicht besteht immer dann, wenn ein Neubau errichtet wurde oder ein Gebäude verkauft, vermietet oder verpachtet werden soll. Im Falle des Verkaufs einer Eigentumswohnung in einem Mehrfamilienhaus besteht daher laut Energieeinsparverordnung (EnEV) auch die Pflicht, dem potentiellen Käufer einen Energieausweis vorzuzeigen. Wer sich mit dem Gedanken trägt, seine Wohneinheit zu veräußern, der sollte sich daher rechtzeitig den Energieausweis von der Verwaltung geben lassen.