Letzte Aktualisierung: 04.06.2012

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Energieeffizienzkennzeichnung von Fernsehern häufig fehlerhaft

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Energieeffizienzkennzeichnung von Fernsehern häufig fehlerhaft - (Originalgrafik: Gerd Altmann - pixelio)

Seit dem 30. November 2011 ist die neue Energieeffizienzkennzeichnung von Waschmaschinen, Geschirrspülmaschinen, Kühl- und Gefriergeräten und Fernsehern Pflicht. Im Handel sind allerdings nur 63 % der Haushalts- und Fernsehgeräte korrekt mit dem EU-Energielabel gekennzeichnet. Das hat jetzt eine Untersuchung des Öko-Institut e.V. zusammen mit der Deutschen Umwelthilfe e.V. und den Verbraucherzentralen Sachsen und Sachsen-Anhalt ergeben. Zu ähnlichen Ergebnissen kommt auch die Verbraucherzentrale NRW, die nun bereits einige Anbieter abgemahnt hat.

In der Untersuchung des Öko-Institut e.V., der Deutschen Umwelthilfe e.V. und den Verbraucherzentralen Sachsen und Sachsen-Anhalt wurden in insgesamt 32 Läden, darunter Elektrogroßhändler, Elektrofachmärkte, Küchenstudios, Verbrauchermärkte und Internethändler, Ladenbegehungen bzw. Kontrollen der Online-Shops durchgeführt. Von den insgesamt 5.761 betrachteten Geräten waren lediglich 63% korrekt gekennzeichnet, 16% waren fehlerhaft gekennzeichnet und 21% der Geräte trugen gar kein Label. Dabei wurden teilweise "Kennzeichnungen" angetroffen, die nicht den Vorschriften entsprechen oder schon als kurios bezeichnet werden können.

Waschmaschinen und Geschirrspülmaschinen schnitten bei den Ladenbegehungen am besten ab: über 80% der Geräte trugen die Energieeffizienzkennzeichnung. Bei 14 respektive 7% der Geräte entsprach die Kennzeichnung nicht den Vorschriften, d.h. die Etiketten waren entweder unvollständig oder versteckt. Bei 4 respektive 9% der Geräte war keine Kennzeichnung angebracht. Bei Fernsehern hingegen sah die Bilanz deutlich schlechter aus. Ihr Anteil an nicht gekennzeichneten Produkten war mit 49% am höchsten. Bei Fernsehern muss jedoch einschränkend angemerkt werden, dass Fernseher, die vor dem 30.11.2011 in den Handel gekommen sind, noch nicht der Kennzeichnungspflicht unterliegen. Eine Kennzeichnung konnte im Rahmen einer Übergangsfrist freiwillig erfolgen. Wäschetrockner und elektrische Backöfen waren die beiden Produktgruppen, deren Anteil an falsch gekennzeichneten Geräten am größten war: 38 respektive 43% der Geräte trug zwar ein Label, dieses war jedoch entweder unvollständig oder nicht wie vorgeschrieben angebracht.

Hinsichtlich der verschiedenen Ladentypen konnten folgende Beobachtungen gemacht werden: Die Kennzeichnung in den Elektrogroßmärkten und Elektrofachmärkten war überwiegend gut, ebenso bei den Internethändlern. Die Verbrauchermärkte wiesen erhebliche Unterschiede bei der Kennzeichnung ihrer Geräte auf. Mangelhaft war die Kennzeichnung in den Küchenstudios.

Die Verbraucherzentrale NRW kommt zu ähnlichen Ergebnissen. Elf Händler, darunter Media Markt, Pro Markt, Saturn, Lidl, Panasonic und Redcoon, wurden daher von der Verbraucherzentrale abgemahnt. Entweder fehlten einzelne der vorgeschriebenen Angaben oder es wurde auf den Hinweis zur Energieeffizienzklasse in der Werbung gänzlich verzichtet worden. Sieben Händler haben inzwischen Besserung gelobt und versprochen, künftig die Verbraucherinformation zum Stromverbrauch regelkonform anzugeben. Gegen zwei Anbieter (Promarkt und Medimax) erwirkten die Verbraucherschützer einstweilige Verfügungen.

Außerdem hat die Verbraucherzentrale NRW Preisvergleichsportale wie billiger.de, guenstiger.de oder idealo.de angeschrieben und darüber informiert, dass sich die neue Kennzeichnungspflicht auch auf deren Seitengestaltung auswirkt: Denn Portalbetreiber müssen Onlinehändlern, die ihre Geräte auf Preisvergleichsportalen "bewerben", in unmittelbarer Nähe zu Werbung und Preis entsprechenden Platz einräumen, damit diese die geforderten Pflichtangaben auch unterbringen können. Inzwischen haben die Vergleichsportale ihre Seiten passgenau umgestellt. Allein gegen Amazon bereitet die Verbraucherzentrale NRW eine weitergehende Klage vor.

Seit dem 30. November 2011 stehen Hersteller und Händler in der Pflicht, Geräte der Produktkategorien Waschmaschinen, Geschirrspülmaschinen, Kühl- und Gefriergeräte und Fernseher, die neu in den Verkehr gebracht werden, mit den überarbeiteten Energieeffizienzetiketten zu kennzeichnen. Aber nicht nur bei der Präsentation in Elektro- und Verbrauchermärkten sowie in Fachgeschäften verordnete der Gesetzgeber das Fernsehenergiesparlabel, sondern machte es seit 30. März 2012 auch beim Onlinehandel zur Pflichtinformation. Obendrein muss seither bei jeder Werbung für Fernsehgeräte, in der ein Preis auftaucht, die Energieeffizienzklasse mit angegeben werden.

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