Letzte Aktualisierung: 27.07.2011

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Energiewende: Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz fordert erhebliche Nachbesserungen

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Energiewende: Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz fordert erhebliche Nachbesserungen (Foto: jadon - aboutpixel)

Mit ihren aktuellen Beschlüssen und den notwendigen Gesetzen zur Energiewende in Deutschland hat die Bundesregierung auf die Ereignisse in Japan reagiert und damit dem Mehrheitswillen der Bevölkerung Rechnung getragen. Das Ziel, aus der Atomenergie auszusteigen und den Erneuerbaren Energien den Weg zu bereiten, ist aus Sicht der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz völlig richtig, aber wie so oft steckt der Teufel im Detail. Auf vier Problemfelder weist die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz daher hin:

  1. Nach einer aktuellen Umfrage der Deutschen Energie-Agentur (DENA) unter den Bundesländern findet eine völlig unabgestimmte Planung des Ausbaus der Erneuerbaren Energien statt. Dies erschwert erheblich den effizienten Netzausbau. Da die privaten Verbraucher einen großen Teil dieser Ausbaukosten über ihre Stromrechnung werden bezahlen müssen, ist eine abgestimmte Planung und Koordinierung dringend erforderlich. Hier muss die Bundesregierung in Abstimmung mit den Ländern die Federführung übernehmen, um Wildwuchs auf Kosten der Verbraucher zu verhindern. Außerdem müssen die Netzbetreiber zu einer größeren Transparenz im Hinblick auf die Netzauslastung und die weitere Ausbauplanung verpflichtet werden.
  2. Das Thema Stromsparen kommt in den aktuellen Gesetzen und Verordnungen so gut wie nicht vor. Dabei entscheidet der Stromverbrauch mit darüber, wie schnell und mit welchem Aufwand ein Umstieg auf Erneuerbare Energien möglich ist. Steigt der derzeitige jährliche Stromverbrauch der Privathaushalte in Deutschland von 160 Milliarden Kilowattstunden pro Jahr um ein Prozent, liegt der Verbrauch in 20 Jahren bereits bei 195 Milliarden Kilowattstunden. Sinkt er dagegen jährlich um ein Prozent, so landet man in 2030 bei 130 Milliarden Kilowattstunden. Die Konsequenz: Nur in Verbindung mit konsequentem Energiesparen ist ein schneller und kostengünstiger Umstieg auf Ökostrom möglich. Von 2000 bis 2009 stieg der Stromverbrauch der Privathaushalte um 4,5 %, also im Schnitt um 0,5 % pro Jahr. Allein der Stromverbrauch von Kühl- und Gefriergeräten und von Heizungspumpen macht bei Ein- und Zweifamilienhäusern zusammen einen Anteil von fast 30 Prozent aus. "Daher brauchen wir eine Abwrackprämie für alte Kühl- und Gefriergeräte und für ineffiziente Heizungspumpen", fordert Hans Weinreuter, Energiereferent der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz.
  3. Im Gebäudebestand in Deutschland schlummert ein erhebliches Energieeinsparpotential. Um dieses in absehbarer Zeit zu heben, ist es dringend erforderlich, die Modernisierungsrate auf zwei oder besser drei Prozent jährlich anzuheben. Wenn man die Hausbesitzer zur Sanierung nicht zwingen will, muss man entsprechende finanzielle Anreize schaffen. Die steuerliche Absetzbarkeit von Investitionen in die energetische Gebäudemodernisierung wäre ein probates Mittel. Hier könnte man das Thema Steuerentlastung mit sinnvollen Effekten wie Energieeinsparung, Klimaschutz und Schaffung von Arbeitsplätzen verbinden. Doch die gute Idee der Bundesregierung wurde von den Bundesländern wieder kassiert, da diese aufgrund der angespannten Haushalte dies nicht mitragen wollen. Dabei wird völlig ausgeblendet, dass aufgrund der angeregten Investitionen und des damit verbundenen erhöhten Umsatzsteueraufkommens wieder Geld in öffentliche Kassen zurück fließt. Allein die Verdopplung der Modernisierungsrate bei Ein- und Zweifamilienhäusern würde schon bei einer Investitionssumme von 30.000 Euro pro Gebäude ein zusätzliches Umsatzsteuervolumen von über 800 Millionen Euro einbringen.
  4. Parallel zur Energiewende wurde auch das Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) novelliert. Darin sind unter anderem die Wettbewerbsregeln auf dem deutschen Energiemarkt festgelegt. Die EU forderte in ihrer Binnenmarktrichtlinie beispielsweise, dass die Frist für den Wechsel des Energieversorgers auf drei Wochen beschränkt werden muss. Die Umsetzung ist bereits seit März überfällig. Das novellierte EnWG sieht nun vor, dass diese 3-Wochen-Frist erst ab dem Zeitpunkt beginnt, zu dem der neue Versorger den Kunden beim Netzbetreiber angemeldet hat. Das führt dazu, dass der komplette Wechsel dann doch fünf bis sechs Wochen dauert, nachdem der Kunde den Auftrag erteilt hat. So schafft man keine wesentliche Verbesserung für die Verbraucher.

Die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz fordert die Bundesregierung und die Länder auf, bei der Energiewende die Verbraucher stärker im Blick zu behalten und weitere Korrekturen im Gesamtprozess vorzunehmen. Denn die Verbraucherinnen und Verbraucher werden einen Großteil der Kosten zu schultern haben.

Quelle: Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz e.V.

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