Letzte Aktualisierung: 26.10.2015

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Erste Braunkohlekraftwerke werden in Sicherheitsbereitschaft überführt

Das Bundeswirtschaftsministerium hat sich nun mit den Kohlekraftwerksbetreibern auf die Stilllegung erster Kraftwerke verständigt. In der Braunkohle sollen so 12,5 Millionen Tonnen Kohlendioxid eingespart werden, in dem Kraftwerke mit einer Leistung von insgesamt 2.700 Megawatt schrittweise für vier Jahre in eine „Sicherheitsbereitschaft“ überführt und anschließend stillgelegt werden. Kritiker wenden ein, dass somit die Stilllegung von Braunkohlekraftwerken finanziert wird, die ohnehin bis 2020 stillgelegt worden wären. Zudem seien diese Maßnahmen nicht ausreichend, um die angestrebten Klimaschutzziele zu erreichen.

Während Braunkohlekraftwerke subventioniert werden, stehe moderne Gaskraftwerke still. (Foto: energie-experten.org)

Während Braunkohlekraftwerke subventioniert werden, stehe moderne Gaskraftwerke still. (Foto: energie-experten.org)

Bis 2020 sollen die Treibhausgasemissionen in Deutschland um 40 Prozent gegenüber 1990 reduziert werden. Um dies zu erreichen, sah der Bund in diesem Frühjahr 2015 zunächst eine Strafabgabe für Braunkohlekraftwerke vor. Diese war von den betroffenen Ländern Brandenburg, Sachsen und Nordrhein-Westfalen sowie der Gewerkschaft IG BCE jedoch kategorisch abgelehnt worden. Daher einigte sich das Bundeskabinett nach weiteren Verhandlungen im Juli auf eine andere Lösung: In einer Eckpunktevereinbarung vom 1. Juli 2015 hat die Bundesregierung festgelegt, dass die deutsche Braunkohlenwirtschaft einen zusätzlichen Beitrag zum Aktionsprogramm Klimaschutz leisten soll.

Beginn der 4-jährigen Sicherheitsbereitschaft kann bis 2019 dauern

Die neue Regelung sieht vor, dass zwischen 2016 und 2019 Braunkohlenblöcke für jeweils vier Jahre vom Netz genommen werden. Sie sollen nur noch als letzte und befristete Absicherung der Stromversorgung abgerufen werden können. Die Blöcke werden in den vier Jahren mit dem hierfür notwendigen qualifizierten Personal betriebsbereit gehalten. Die Regeln für das technische Einsatzkonzept und die Vergütung für diese Notfallbereithaltung wird die Bundesregierung gesetzlich verankern.

Der Gesetzentwurf zur Ausgestaltung der Maßnahme soll im November im Bundeskabinett beschlossen werden. Das Bundeswirtschaftsministerium hat das Konzept gemeinsam mit den betroffenen Unternehmen erarbeitet. Der Gesetzentwurf zur Ausgestaltung der Maßnahme wurde auch intensiv mit der Europäischen Kommission besprochen. Auf dieser Grundlage ist das Bundeswirtschaftsministerium zuversichtlich, dass diese Maßnahme beihilferechtlich genehmigungsfähig ist und in dem laufenden formellen Verfahren abschließend geklärt werden kann.

Braunkohleblöcke der Unternehmen Mibrag, RWE und Vattenfall mit einer Gesamtleistung von 2,7 Gigawatt werden mit dieser Maßnahme ab 2016 schrittweise aus dem Markt genommen und vorläufig stillgelegt. So soll RWE fünf Kraftwerksblöcke mit einer Gesamtkapazität von rund 1.500 MW in die Sicherheitsbereitschaft stellen. Die Sicherheitsbereitschaft der von RWE gemeldeten Anlagen der 300-MW-Klasse beginnt für die Blöcke P und Q in Frimmersdorf am 1.10.2017, für die Blöcke E und F in Niederaußem am 1.10.2018 sowie für den Block C in Neurath am 1.10.2019.

Für die Stilllegung erhalten die Konzerne 230 Mio. Euro pro Jahr

Mibrag, RWE und Vattenfall erhalten für die Herstellung der Sicherheitsbereitschaft und für die Stilllegung der Anlagen eine Vergütung. Dafür fallen Gesamtkosten in einer Größenordnung von rund 230 Mio. Euro pro Jahr über sieben Jahre an. Dies bedeutet einen Anstieg der Netzentgelte um rund 0,05 Cent pro Kilowattstunde.

Die 2,7 Gigawatt Braunkohlekraftwerke sollen laut Bundeswirtschaftsministerium eine Emissionsminderung von 11 bis 12,5 Mio. Tonnen CO2 im Jahr 2020 erbringen. Die zur Erreichung der nationalen Klimaziele verbleibenden Minderungsbeiträge sollen zwei weitere Bausteine aus dem energiepolitischen Eckpunktepapier vom 1. Juli liefern: die Kraft-Wärme-Kopplung (4 Mio. t CO2) sowie Maßnahmen im Bereich der Energieeffizienz (5,5 Mio. t CO2). Die genaue Entwicklung der Emissionsminderung wird im Jahr 2018 evaluiert. Sollte sich abzeichnen, dass die angestrebte Minderung von zusätzlich 12,5 Mio. t CO2 bis 2020 nicht erreicht wird, werden die Betreiber geeignete zusätzliche Maßnahmen vorschlagen.

Ruhestand von alten Dreckschleudern auf Kosten der Verbraucher

Annalena Baerbock, klimapolitische Sprecherin von Bündnis 90/Die Grünen, betitelt die Vereinbarung als Kohle-Deal, der eine Milliardensubvention darstellt und keinen ambitionierten Klimaschutz: "Mit ambitioniertem Klimaschutz hat der Kohle-Deal wenig zu tun. Statt wie geplant, die klimaschädlichsten Kohlekraftwerke zur Kasse zu bitten, wird nun der Ruhestand von alten Drecksschleudern auf Kosten der Verbraucher vergoldet. Niemand braucht mit Milliarden subventionierte Braunkohlekraftwerke in Reserve, wenn hochmoderne Gaskraftwerke still stehen. Den Milliarden-Deal mit dem Erreichen des deutschen Klimaziels zu begründen, ist reiner Etikettenschwindel. Schließlich sollten viele Blöcke, deren Ruhestand nun vergoldet wird, altersbedingt ohnehin vom Netz gehen. Auch ist jetzt schon klar, dass die durch den Deal erwarteten Emissionsminderungen von 11 bis 12,5 Millionen Tonnen nicht ausreichen, um das deutsche Ziel von 40 Prozent CO2-Reduktion bis 2020 zu schaffen."

Christoph Bals, Politischer Geschäftsführer von Germanwatch, sieht in der Einigung ebenfalls einen teuer erkauften Kompromiss: "Die Verursacher zahlen nicht, wie ursprünglich geplant, eine Abgabe. Jetzt werden sie subventioniert, damit sie die Kraftwerke stilllegen. [...] Mit den RWE-Kraftwerksblöcken in Frimmersdorf und Niederaußem wurden zwei Kraftwerke in die Reserve aufgenommen, die ihre Altersgrenze längst erreicht haben und nun weitere vier Jahre von den Stromkunden alimentiert werden." Nach Einschätzung von Germanwatch wären die Braunkohlekraftwerke Frimmersdorf und Niederaußem bis 2020 auch ohne die Klimareserve abgeschaltet worden, sodass RWE nur 0,3 GW seiner anteiligen 1,5 GW zusätzliche Reduktion bis 2020 beisteuert.

Greenpeace: Weitere 5,9 Gigawatt Kohlekraft müssen vom Netz

Dass die bisherigen Maßnahmen im Braunkohlebereich nicht ausreichen werden, belegt auch die Anfang Oktober veröffentlichte Studie des Instituts Energy Brainpool im Auftrag von Greenpeace 2-Emissionen in Deutschland durch Abschaltung von Kohlekraftwerken">"Reduktion von CO2-Emissionen in Deutschland durch Abschaltung von Kohlekraftwerken". Um das Klimaziel zu erreichen, müssten weitere 5,9 Gigawatt Kohlekraft (insgesamt also 8,6 Gigawatt) abgeschaltet werden. Ansonsten klaffe eine Klimaschutzlücke von 25,3 Millionen Tonnen CO2. Dies sei laut Greenpeace-Studie durch ein sofortiges Abschalten von Kohlekraftwerken in diesem Leistungsumfang möglich, ohne die Stromversorgung zu gefährden. Die Reserve würde zudem nicht gebraucht und verstieße auch gegen EU-Recht wie Greenpeace in der Studie "Klimareserve aus Braunkohlekraftwerken - Eine juristische und energiewirtschaftliche Analyse" nachgewiesen habe.

Abzuwarten bleibt hingegen, ob die Stilllegung dieser Braunkohlekraftwerke Auswirkungen auf den Börsenstrompreis und die EEG-Umlage hat. Denn durch die "Überflutung des Strommarktes mit schmutzigem Kohlestrom" ist dieser kontinuierlich gesunken. Durch das Überangebot fällt der Börsenpreis immer weiter und die EEG-Umlage als Differenz des Börsenstrompreises zur Einspeisevergütung steige.

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