Letzte Aktualisierung: 24.01.2012

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Förderung von Mini-KWK-Anlagen bis 20 kWel

Energiewende und Klimaschutz sind nur mit dezentraler Stromerzeugung möglich. Bei der Kraft-Wärme-Kopplung (KWK) lässt sich rund 30 % der eingesetzten Primärenergie einsparen. Daher hat die Nationale Klimaschutzinitiative das Impulsprogramm für kleine KWK-Anlagen wieder aufgenommen. Die Richtlinie für die Förderung von Mini-KWK-Anlagen bis 20 kWel wurde nun veröffentlicht. Sie tritt ab dem 1. April 2012 in Kraft.

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Förderung von Mini-KWK-Anlagen bis 20 kWel (Foto: Paul-Georg Meister - pixelio)

Energiewende und Klimaschutz sind nur mit dezentraler Stromerzeugung möglich. Bei der Kraft-Wärme-Kopplung (KWK) lässt sich rund 30 % der eingesetzten Primärenergie einsparen. Daher hat die Nationale Klimaschutzinitiative das Impulsprogramm für kleine KWK-Anlagen wieder aufgenommen. Die Richtlinie für die Förderung von Mini-KWK-Anlagen bis 20 kWel wurde nun veröffentlicht. Sie tritt ab dem 1. April 2012 in Kraft.

Vorrangiges Ziel der Richtlinie: den Absatz von KWK-Anlagen mit einer Leistung von bis zu 20 kWel zu steigern, um so einen Beitrag zum Erreichen der nationalen Klimaschutzziele zu leisten. Koordiniert wird das Förderprogramm vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA). Förderfähig sind KWK-Anlagen,

  • die eine Leistung bis zu 20 kWel aufweisen
  • für die ein Bauantrag vor dem 01.01.2009 gestellt wurde,
  • die über einen Wartungsvertrag verfügen,
  • die 15 % Primärenergie einsparen für Anlagen < 10 kWel,
  • die 20 % Primärenergie einsparen für Anlagen 10 kWel bis 20 kWel,
  • die über Energiezähler für Strom- und Wärmeerzeugung verfügen.

Antragsberechtigte sind:

  • Privatpersonen,
  • freiberuflich Tätige,
  • gewerbliche Unternehmen,
  • Kommunen,
  • gemeinnützige Investoren.

Größere Energiedienstleitungsunternehmen können einen Antrag auf Förderung stellen, wenn sie diesen im Auftrag eines Antragsberechtigten ausführen. Das Energiedienstleitungsunternehmen hat somit die Möglichkeit als Contractor aufzutreten und der Privatkunde erhält dennoch seine Förderung. Die jetzige Förderung beträgt für eine Anlage mit 20 kWel 3.500 €, bei einer kleinen Anlage mit 1 kWel beträgt die Förderung 1.500 €

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