Im August 2004 rief die Verbraucherzentrale Hamburg erstmals die Verbraucher auf, sich gegen überhöhte Gaspreise zu wehren. Seitdem haben sich in Hamburg mehr als 50.000 und in Deutschland schätzungsweise 1 Million Verbraucher gegen die Preiswillkür der Gasversorger aufgelehnt. Die schriftliche Begründung eines wegweisenden Urteils gegen eine rechtswidrige Preisänderungsklausel in Gasverträgen von E.on Hanse wurde nun veröffentlicht. Als Folge des Urteils des Bundesgerichtshofs (BGH) vom 14. März 2012 (Aktenzeichen VIII ZR 93/11) wird E.on Hanse nun wohl in mehreren Hundert Prozessen gegen Gaskunden den Kürzeren ziehen: "Wir erwarten jetzt eine millionenschwere Niederlagenserie für E.on Hanse", so die Verbraucherzentrale Hamburg.
Im Urteil des BGH ging um es eine Zahlungsklage der E.on Hanse gegen einen Hamburger Kunden, der 2005 Widerspruch gegen den Gaspreis eingelegt und einen Teil der Zahlungen verweigert hatte. Das Amtsgericht Hamburg-Bergedorf gab dem Gasversorger Recht, das Landgericht Hamburg dem Kunden. Der BGH entschied letztlich, dass der Kunde zwar nicht den bei seinem ursprünglichen Vertragsschluss im Jahre 1998 geltenden Preis bei seinen Kürzungen zugrunde legen durfte, aber den drei Jahre vor seinem 2005 erstmalig erhobenen Preisprotest festgesetzten Preis. Damit ist höchstrichterlich die von E.on Hanse verwendete Preisänderungsklausel für unwirksam erklärt worden. Alle Kunden, die der von der Verbraucherzentrale Hamburg seit Sommer 2004 gegebenen Empfehlung gefolgt seien, einen Teil der Gasrechnungen zu verweigern, seien damit im Recht.
Insgesamt hatten 55.000 Kunden Widerspruch gegen die Preise eingelegt, davon hatten 5.000 zudem die Rechnungen gekürzt. Gegen mehrere Hundert dieser Kunden führt E.on Hanse Zahlungsprozesse, die in erster Instanz durchgängig von den Kunden gewonnen wurden, aber von E.on Hanse in die Berufung geführt wurden. Auch in der vor dem Hanseatischen Oberlandesgericht anhängigen, von der Verbraucherzentrale seit sieben Jahren unterstützten Sammelklage gegen E.on Hanse gibt es noch kein Urteil. In diesen Wochen verschickt E.on Hanse an Kunden, die ihre Rechnungen in den vergangenen Jahren gekürzt haben, Schreiben, die nach Auffassung der Verbraucherzentrale die Rechtslage falsch darstellen, um die Kunden zu verunsichern und zur Zahlung unberechtigter Forderungen zu bewegen. Die Verbraucherzentrale fordert die betroffenen Kunden auf, sich nicht einschüchtern zu lassen und wenn nötig Rat bei der Verbraucherzentrale oder einem Rechtsanwalt zu holen.