Letzte Aktualisierung: 29.11.2011

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Gebäudesanierung: Steuerliche Abschreibung differenzierter einsetzen

Die Verschiebung der Entscheidung über steuerliche Anreize für Effizienzinvestitionen im Gebäudebestand wird nach wie vor heftig kritisiert. Allen gemein ist die dringende Notwendigkeit, den Gebäudebestand als einen der potentiell größten Wärmeverbraucher energetisch zu sanieren. Entgegen des jetzt im Vermittlungsausschuss diskutierten Vorschlags, nur vollumfängliche Sanierungen steuerlich zu fördern, wird gefordert, differenzierter vorzugehen, selbstnutzende Eigentümer zu fokussieren und auch Teilsanierungen steuerlich zu begünstigen.

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Gebäudesanierung: Steuerliche Abschreibung differenzierter einsetzen (Quelle: KfW-Bildarchiv / Thomas Klewar)

Die Verschiebung der Entscheidung über steuerliche Anreize für Effizienzinvestitionen im Gebäudebestand wird nach wie vor heftig kritisiert. Allen gemein ist die dringende Notwendigkeit, den Gebäudebestand als einen der potentiell größten Wärmeverbraucher energetisch zu sanieren. Entgegen des jetzt im Vermittlungsausschuss diskutierten Vorschlags, nur vollumfängliche Sanierungen steuerlich zu fördern, wird gefordert, differenzierter vorzugehen, selbstnutzende Eigentümer zu fokussieren und auch Teilsanierungen steuerlich zu begünstigen.

"Das Einfamilienhaus ist der Schlüssel zur Steigerung der Energieeffizienz bei Wohngebäuden. Hier wird die meiste Wärmeenergie verbraucht", sagt der neu gewählte Vorsitzende des Kuratoriums des ifs Städtebauinstituts Eduard Oswald. Bereits jetzt entfielen fast 60 Prozent der Bestandsinvestitionen im Wohnungsbau auf die über 10 Millionen selbstnutzenden Eigentümer. "Die Politik muss daher ihre Förderungspolitik noch stärker auf diese Gruppe ausrichten", so Oswald auf dem Wohnungspolitischen Forum in Berlin.

Für die meisten selbstnutzenden Eigentümer seien steuerliche Abschreibungsmöglichkeiten traditionell ein großer Anreiz für entsprechende Investitionen. Oswald appellierte daher an den Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat, den Gesetzesvorschlag des Bundes zu einer steuerlichen Absetzbarkeit energetischer Gebäudesanierungsmaßnahmen bei eigengenutzten Gebäuden (§ 10k Einkommensteuergesetz) passieren zu lassen. "Die energetischen Anforderungen für eine steuerlich absetzbare Sanierung dürfen aber nicht zu hoch sein", ergänzte er. "Auch energieeffiziente Teilsanierungen sollten in die steuerliche Absetzbarkeit einbezogen werden." In beiden Punkten bestehe Nachbesserungsbedarf gegenüber den Vorschlägen des Bundes. Zudem seien für Rentner und Eigenheimbesitzer mit geringem Einkommen direkte Zuschüsse und im Zins verbilligte Darlehen hilfreich, so Oswald.

Auch die deutsche Heizungsindustrie forderte ein Ende der Hängepartie bei der Entscheidung über steuerliche Anreize für Effizienzinvestitionen im Gebäudebestand. "Wir brauchen jetzt eine positive Entscheidung, damit für die privaten Investoren, aber auch unsere Industrie Planungssicherheit entsteht. Die jetzige Blockade der Energiewende im Gebäudebestand gefährdet die Märkte für Effizienz und erneuerbare Energien im Gebäudebereich, aber auch die Klima- und Ressourcenschutzziele der Bundesregierung", so Klaus Jesse, Präsident des Bundesindustrieverbands Deutschland Haus-, Energie- und Umwelttechnik e.V., BDH, anlässlich der Mitgliederversammlung des BDH in Frankfurt.

Der BDH fordert im Rahmen der Diskussion über den Gesetzentwurf für die steuerliche Abschreibung inhaltliche Änderungen. "Die derzeit im Raum stehenden Vorgaben des Gesetzentwurfs der Bundesregierung erfordern ein Investitionsvolumen für die energetische Sanierung eines 150 m2-Hauses von 50.000 bis 80.000 Euro. Dies könnten höchstens 5 Prozent der potenziellen Investoren mit sehr hohen Einkommen bezahlen. Das Gros der Eigentümer bliebe damit außen vor. Weder kann damit die Energiewende geschafft werden, noch wäre das Programm sozial ausgewogen", betont Klaus Jesse. Er fordert daher die Einbeziehung der energetischen Teilsanierungen. Mit einem Investitionsvolumen von 10.000 bis 25.000 Euro würden bereits Energieeinsparungen im Gebäude von 30 Prozent und mehr erreicht. Solche Investitionsvolumina könnten geschätzt 50 bis 60 Prozent der über 10 Millionen Gebäudeeigentümer stemmen.

"Wir müssen uns gerade angesichts der geringen Neubautätigkeit in Deutschland bei den CO2-Einsparzielen im Wärmemarkt verstärkt dem Gebäudebestand zuwenden. Allerdings ist die finanzielle Belastbarkeit sowohl von Mietern als auch von Eigentümern begrenzt. Möglichst geringe CO2-Vermeidungskosten sind daher ein entscheidender Faktor, wenn die Klimaziele im Wärmemarkt tatsächlich erreicht werden sollen. Der Sozialverträglichkeit muss bei der Modernisierung des Gebäudebestandes Priorität eingeräumt werden", sagte Anke Tuschek, Mitglied der Hauptgeschäftsführung des Bundesverbandes der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW), auf den oldenburger gastagen 2011.

Auf den Gebäudebereich entfallen nach BDEW-Angaben rund 40 Prozent des deutschen Endenergieverbrauchs und rund ein Drittel der CO2-Emissionen. "Viele Gebäude sind nicht oder kaum saniert, die Mehrzahl der Heizungsanlagen ist nicht auf dem neuesten Stand der Technik", so Tuschek. Die bisherigen Maßnahmen im Wärmemarkt reichten bei weitem nicht aus, um das von der Politik gesetzte CO2-Einsparziel von jährlich 93 Millionen Tonnen CO2 bis 2020 zu erzielen, so Tuschek. "Das schaffen wir nur durch eine stärkere Einbindung des Gebäudebestandes und eine Verdopplung der Modernisierungsrate bei Heizungen."

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