Häufig fehlt es Eigentümern an Kapital, um ihre Gebäude energetisch zu optimieren. Eine für alle Beteiligten sinnvolle Lösung bietet das Instrument Contracting. Mit eigenem Kapital sanieren Contracting-Unternehmen die Gebäude ihrer öffentlichen oder privaten Auftraggeber und ermöglichen so eine effiziente Nutzung von Energie. Vergütet wird dies aus der nachweislich erzielten Energieeinsparung. Der Auftraggeber erhält Gebäude mit effizienter, klimafreundlicher Anlagentechnik und hat einen Kümmerer an seiner Seite, der auch das finanzielle Risiko trägt.
Mustervertrag als Arbeitshilfe für kleinere Handwerksprojekte
Da jedoch der Aufwand der Vertragsgestaltung eines kleineren Contracting-Projekts z. B. zur Beleuchtungssanierung, Kessel- und Pumpentausch, Austausch von Lüftungsanlagen etc. insbesondere für Handwerker vergleichsweise hoch ist, dient der vom Kompetenzzentrum Contracting unter Leitung des Verbands der Deutschen Bürgschaftsbanken, gemeinsam mit dem Zentralverband des Deutschen Handwerks, den Energieagenturen NRW, Berlin und Bremen konzipierte zehn Seiten lange Mustervertrag als Arbeitshilfe für kleinere Handwerksprojekte, die sich ganz oder teilweise aus den eingesparten Energie- und Wartungskosten refinanzieren. Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat den Inhalt anhand kreditrechtlicher Vorgaben geprüft und freigegeben.
Contractoren profitieren von den standardisierten Unterlagen besonders bei kleineren und mittleren Projekten. Der Aufwand, hier einen passenden Vertrag zu erstellen, war bisher im Vergleich zum Ertrag in vielen Fällen zu hoch. „Jetzt geht es deutlich schneller“, sagt Rüdiger Lohse, der Leiter des Kompetenzzentrums Contracting der KEA. „Mit den vereinfachten Unterlagen wollen wir mehr Unternehmen dazu bewegen, in den Contracting-Markt einzusteigen.“ Damit würde sich das Angebot für interessierte Kommunen, Gewerbebetriebe, Sozialeinrichtungen oder Wohnungsbaugesellschaften verbessern und mittelfristig auch günstiger werden, so Lohse.
Contracting-Musterverträge vereinfachen Prüfung der Bürgschaftsbanken
Ein weiterer Vorteil des Mustervertrags: Contractoren, die den Vertrag nutzen, durchlaufen bei Bürgschaftsbanken ein standardisiertes, vereinfachtes Prüfungsverfahren. Seit Januar 2016 vergeben die 16 deutschen Bürgschaftsbanken an kleine und mittelständische Unternehmen (KMU) Bürgschaften in Höhe von bis zu zwei Millionen Euro für die Finanzierung von Energiespar-Contracting-Vorhaben. Mit Contracting-Bürgschaften können sowohl Investitionskredite für kleine und mittlere Unternehmen als Contractor oder Kunde als auch die Vertragserfüllung abgesichert werden. Die finanzielle Förderung durch die öffentliche Hand ist derzeit besonders gut: So unterstützt das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) Vorstudien sowie Angebotsabfragen und Ausschreibungen.
Der neue zehn Seiten lange Mustervertrag sowie die zugehörigen Erfassungsbögen können beim Kompetenzzentrum Contracting angefordert oder heruntergeladen werden. Ein Manual zur Anwendung der Unterlagen folgt noch. Die Muster-Verträge für das Handwerker-Contracting sind als Arbeitsversion zu verstehen und mit dem Ziel anzuwenden, Erfahrungen zu sammeln und die Unterlagen weiter auf den Marktbedarf hin anzupassen.