Wärmepumpen machen unabhängig von Öl- und Gaspreisen, indem Umweltenergie aus Luft, Wasser oder Erdreich in nutzbare Heizwärme umgewandelt wird. Dabei wird je nach Effizienz der Wärmepumpe und eingesetztem Strom kaum CO2 freigesetzt. Für die Investition in eine Wärmepumpe im Neubau oder bei einer Heizungssanierung gibt es interessante Fördermöglichkeiten.
Wärmepumpen werden sowohl bei einem Neubau als auch bei einer Heizungssanierung gefördert. Im Neubau besteht die Möglichkeit die Wärmepumpe im Zuge des KfW-Programms "Energieeffizient Bauen" zinsgünstig mitzufinanzieren. Soll eine bestehende Heizung durch eine Wärmepumpe ersetzt werden, so kann diese Investition einzeln oder auch in Kombination mit anderen Maßnahmen über das KfW "CO2-Gebäudesanierungsprogramm" finanziert werden. Hierbei gilt: Je besser der Energieeffizienzstandard nach der Sanierung, desto günstigere Finanzierungsmöglichkeiten.
Das Marktanreizprogramm (MAP) sieht bei einer Heizungssanierung zusätzlich Zuschüsse zur Wärmepumpe vor, die vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) ausgezahlt werden. Zusätzlich zur Basisförderung im MAP kann für alle Wärmepumpen ein Kombinationsbonus in Höhe von 600 Euro in Anspruch genommen werden, wenn gleichzeitig eine förderfähige thermische Solarwärmeanlage installiert wird.
Das BAFA fördert alle Sole-Wasser-Wärmepumpen mit einer Mindestsumme von 2.400 €. Bei einer Leistung über 10 Kilowatt (kW) bis einschließlich 20 kW erhöht sich die Fördersumme um 120 € pro weiterem kW Nennwärmeleistung. Für Sole-Wasser-Wärmepumpen mit einer Nennwärmeleistung von mehr als 20 kW bis einschließlich 100 kW werden 100 € je weiterem kW Leistung ausbezahlt, mindestens jedoch 1.200 €. Wird eine bestehende Heizung durch eine Luft-Wasser-Wärmepumpen ersetzt, werden bis zu einer Heizleistung von 20 kW pauschal 900 € Zuschuss gewährt. Für Luft-Wasser-Wärmepumpen mit einer Heizleistung von mehr als 20 kW bis einschließlich 100 kW werden pauschal 1.200 € ausgezahlt. Große effiziente Wärmepumpen außer Luft-Wasser-Wärmepumpen werden ab 100 kW Leistung mit 80 € pro kW gefördert. Der Zuschuss beträgt mindestens 10.000 € und maximal 50.000 € je Einzelanlage.
Alle Wärmepumpen müssen eine bestimmte Effizienz nachweisen, die über die Jahresarbeitszahl (JAZ) definiert wird. Die Jahresarbeitszahl gibt an, wie hoch der Wärmegewinn im Vergleich zum Energieeinsatz in Form von Strom ist. Bei Sole-Wasser-Wärmepumpen und Wasser-Wasser-Wärmepumpen muss eine JAZ von 3,8 erreicht werden. In Nichtwohngebäuden ohne Warmwasserbereitung durch die Wärmepumpe gilt eine JAZ von 4,0 als Richtlinie. Für Luft-Wasser-Wärmepumpen ist eine JAZ von 3,5 notwendig. Bei Gas-Wärmepumpen gilt eine JAZ von 1,3. Großwärmepumpen müssen eine JAZ von 3,8 vorweisen. Der Nachweis der JAZ kann vielfach durch den Nachweis einer Zertifizierung der Wärmepumpe durch das EHPA Gütesiegel erfolgen.
Wer sich für eine Wärmepumpe interessiert, sollte sich auch über die einzelnen Förderbedingungen informieren. Neben den Fördermöglichkeiten des Bundes gibt es auch viele Landesförderprogramme und Förderprogramme von Kommunen und auch Energieversorgern. Versierte Anbieter von » Wärmepumpen und auch viele » Energieberater informieren über alle individuell möglichen Förderungen für Wärmepumpen.