Letzte Aktualisierung: 15.07.2013

Anzeige

PV-Anlage: Bis zu 37% sparen!

Wir sparen für Sie bis zu 37% - durch unseren Experten-Vergleich!
Jetzt Preise vergleichen!

Ist der Rückkauf der Energienetze in Hamburg finanzierbar?

Am 22. September stehen die Hamburgerinnen und Hamburger im Rahmen eines Volksentscheides vor der Wahl, ob sie mit JA für eine vollständige Rekommunalisierung der Energienetze stimmen sollen. Kaum eine Frage wird in diesem Zusammenhang heftiger diskutiert als die der Finanzierbarkeit eines solchen Rückkaufs. Im Raum steht ein Betrag von 2 Milliarden Euro. Ob es diese Summe überhaupt erfordert, um die Hamburger Energienetze zurückzukaufen, und wie ein solcher Rückkauf finanziert werden könnte, beschreibt Carola Ensslen, ein Gründungsmitglied der EnergieNetz Hamburg eG.

Ist der Rückkauf der Energienetze in Hamburg finanzierbar (Foto: energie-experten.org)

Ist der Rückkauf der Energienetze in Hamburg finanzierbar (Foto: energie-experten.org)

Bewertungsmethode bisher unklar

Obwohl eine Summe von 2 Milliarden Euro immer wieder in den Medien angeführt wird, differiert diese je nach der anzuwendenden Bewertungsmethode. Legt man z. B. den Sachzeitwert zugrunde, so richtet sich dieser nach dem Wiederbeschaffungswert unter Berücksichtigung des Alters und des Zustandes. Legt man hingegen den Ertragswert zugrunde, so richtet sich der Kaufpreis des Netzes nach dem Wert der zukünftigen Einnahmen. Der Ertragswert liegt allerdings bei Berücksichtigung des kalkulatorischen Restwertes i.d.R. deutlich unter dem Sachzeitwert. Denn Netze werden grundsätzlich über 40 Jahre abgeschrieben und in dieser Zeit über die Netzentgelte refinanziert. Obwohl sie dann noch nicht wertlos sind (also einen Sachzeitwert haben), werden aufgrund des Abschreibungsverbotes unter Null jedoch keine weiteren Abschreibungen mehr anerkannt. Sie können daher in den Netzentgelten nicht mehr berücksichtigt werden.

Netzkosten sind gleich Netzerlöse

Seit der "Kaufering"-Entscheidung des Bundesgerichtshofes (BGH, U. v. 16.11.1999, KZR 12/97) gilt, dass innerhalb des Konzessionsverfahrens bei der Bewertung von Strom- und Gasnetzen zwar Sachzeitwert und Ertragswert in Betracht kommen, dass aber der Ertragswert nicht erheblich überschritten werden darf. Bundesnetzagentur und Bundeskartellamt gehen davon aus, dass der Ertragswert und damit die angemessene Vergütung i. S. d. § 46 Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) wiederum durch die Vorgaben im Zuge der Netzentgeltregulierung bestimmt wird. Grundsätzlich sind Netzkosten gleich Netzerlöse. Also müssen für die Ermittlung der zukünftigen Erträge die Kosten ermittelt werden. Grundlage hierfür ist der kalkulatorische Restwert des Sachanlagevermögens (Gemeinsamer Leitfaden zur Vergabe von Strom- und Gaskonzessionen, 15.12.2010). Für die Ermittlung der auf diesen Kosten beruhenden Erträge und damit des Netzüberlassungspreises bedarf es vieler Informationen. Zu deren Herausgabe ist der Altkonzessionär des Strom- und Gasnetzes im Laufe des Konzessionsverfahrens verpflichtet.

Netzentgelte finanzieren Kosten

Die Vergütung steht zwar erst am Ende des gesamten Verfahrens fest, es steht aber auch fest, dass sie – neben anderen Kosten – aus den Netzentgelten finanziert werden kann. Denn der Netzbetreiber darf aus den genehmigten Netzentgelten die Kosten des effizienten Netzbetriebs (einschließlich Investitionsförderungen), des aufgenommenen Fremdkapitals, der kalkulatorischen Abschreibungen und Gewerbesteuer refinanzieren und er erhält darüber hinaus eine angemessene Verzinsung des eingesetzten Eigenkapitals als möglichen Gewinn. Dies entspricht dem Ziel des EnWG, einen Wechsel des Konzessionsnehmers herbeizuführen. Die Erfahrung des jeweils aktuellen Betreibers soll gerade keine Rolle spielen.

Fernwärmebewertung wie Strom und Gas

Im Fernwärmebereich ist die Situation anders. Mangels Regulierung gelten die Vereinbarungen zwischen Netzbetreiber, seinerzeit HEW, und der Stadt Hamburg. Relevant ist die sogenannte Endschaftsklausel nach der in § 10 Absatz 1 und 2 des Konzessionsvertrages Hamburg das Recht und die Pflicht hätte, die Fernwärmenetzanlagen sowie bestimmte Erzeugungseinrichtungen im Falle der Nichtfortsetzung des Vertragsverhältnisses zu erwerben. Der angemessene Erwerbspreis wäre in diesem Fall nach den "anerkannten Regeln der Wertermittlung für die Versorgungswirtschaft" zu ermitteln. Über die Gültigkeit dieser Klausel ist ein Verfahren vor dem Verwaltungsgericht Hamburg anhängig, das bis zum Volksentscheid ruht und ggf. wieder aufgegriffen werden muss, wenn der Volksentscheid erfolgreich ist. Dies hat nach Einschätzung des Senats jedoch keinen Einfluss auf die Bewertungsmethode, so dass von der gleichen Bewertungsgrundlage wie bei Strom und Gas auszugehen ist. Demgemäß ist auch der Erwerb des Fernwärmenetzes einschließlich der Erzeugungsanlagen finanzierbar.

Finanzierungsbeispiel des Stromnetzes

Am Beispiel des Stromnetzes zeigt sich, wie eine Finanzierung funktionieren kann: Die Stadt hat für den Anteil von 25,1% an der Netzgesellschaft bereits 138 Mio. Euro aufgebracht. Würde man diesen Betrag hochrechnen, dann ergäbe dies einen Preis für das Stromnetz von ca. 550 Mio. Euro. Realistisch dürfte dagegen ein Netzwert von 400 Mio. Euro sein. Die Vorgaben der Entgeltregulierung legen es nahe, dass eine Eigenkapitaleinlage von 40% (160 Mio. Euro) Sinn macht, weil der Betreiber nur bis zu diesem Anteil eine erhöhte Rendite zwischen 7 und 8% erhält. Die restlichen 60%, also 240 Mio. Euro, werden fremdfinanziert. Dabei erhält Hamburg zurzeit auf dem Kapitalmarkt äußerst günstige Konditionen von 1 bis 1,2% Zinsen. Nimmt eine Netzgesellschaft, deren Eigner Hamburg zu 100% ist, Kredite auf, so erhält sie die gleichen Konditionen, wenn die Stadt dafür bürgt. Der Hamburger Haushalt wird hierdurch nicht belastet. Im Gegenteil: Die Bürgschaft lässt sich die Stadt mit 1% bezahlen, hat also sogar Einnahmen aus dem Geschäft. Da Hamburg ja bereits 138 Mio. Euro aufgebracht hat, besteht beim Eigenkapital nur noch eine Lücke von 22 Mio. Euro. Und an dieser Stelle könnte dann die neu gegründete Genossenschaft EnergieNetz Hamburg eG i.G. ins Spiel kommen.

EnergieNetz Hamburg bietet Bürgerbeteiligung

Unter dem Leitbild "Energienetze in Bürgerhand: Wir kaufen unser Stromnetz!" formierten sich im April 2013 engagierte Hamburger Bürgerinnen und Bürger, um sich zunächst am Hamburger Stromverteilnetz zu beteiligen. Im Idealfall soll dies ein rekommunalisiertes Netz nach einem erfolgreichen Volksentscheid sein. Sie gründeten die Genossenschaft "EnergieNetz Hamburg" (ENH, www.energienetz-hamburg.de). Die Mitglieder der Genossenschaft übernehmen damit Verantwortung für die Hamburger Energiewende und leisten einen Beitrag zur Demokratisierung der Hamburger Energienetze. Die Hamburgerinnen und Hamburg könnten sich über die Genossenschaft EnergieNetz Hamburg an der Finanzierung der 22 Mio. Euro (oder mehr) beteiligen. Neben der finanziellen Entlastung der Stadt hätte dies auch einen weiteren Demokratisierungseffekt. Denn zusätzlich zur Mitentscheidung über die dann wieder städtische Versorgungsinfrastruktur bei Wahlen gäbe es noch eine weitere Bürgerbeteiligung über die Genossenschaft.

Sie haben eine Frage zu diesem Artikel? Wir sollten auch Ihre News bei uns veröffentlichen? Schreiben Sie uns unkompliziert eine Email an unsere Redaktion unter info[at]energie-experten.org

Sie wollen keine News von uns verpassen?

Abonnieren Sie unseren wöchentlichen Energie-Experten-Newsletter!

Energieberater

Hier finden Sie spezialisierte Energieberater in Ihrer Nähe

Kostenlose Angebote anfordern:

Das könnte Sie auch interessieren:

  • Heizung planen

    Mit unserem Heizungsplaner ermitteln Sie einfach online ein Heizungskonzept, das Ihre Heizwärmeanforderungen am Besten erfüllt. Dabei richtet sich die…

    Heizung planen
  • Solarrechner

    Mit unserem Online-Solarrechner können Sie sofort prüfen, ob sich Ihr Dach für eine Photovoltaik-Anlage technisch eignet und finanziell lohnt. Mit nur wenigen…

    Solarrechner
  • Dämmung berechnen

    Mit unserer Online-App "Dämmkostenrechner" ermitteln Sie in wenigen Schritten einfach & unkompliziert, welche Dämmung in welcher Dicke wie viel kostet, was sie…

    Dämmung berechnen

Ihre Suchanfrage wird bearbeitet