Letzte Aktualisierung: 07.12.2017

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Lohnt es sich, eine Solaranlage zu pachten?

Welche Pacht-Verträge gibt es? Wie wirtschaftlich sind Pachtmodelle für Photovoltaikanlagen? Worauf muss man beim Pachten achten?

Die VZ NRW hat 13 Pacht-Solaranlagen getestet: Bei mehr als Dreiviertel (76,9%) der Angebote macht der Pächter einen Verlust. (Foto: energie-experten.org)

Die VZ NRW hat 13 Pacht-Solaranlagen getestet: Bei mehr als Dreiviertel (76,9%) der Angebote macht der Pächter einen Verlust. (Foto: energie-experten.org)

Private Hauseigentümerinnen und Hauseigentümer, die nicht selbst in eine eigene Photovoltaikanlage (PV-Anlage) investieren möchten, können auch eine Anlage pachten und so trotzdem mit einer PV-Anlage auf dem eigenen Dach selbsterzeugten Solarstrom zur Eigenversorgung nutzen. Der Pächter erhält so ohne eigene Investition ein betriebsbereites PV-Komplettpaket, das je nach Pachtvertrag auch vom Verpächter gewartet und versichert wird. Die Höhe der Pacht ist jedoch häufig sehr unterschiedlich, sodass das Pachten einer Solaranlage nicht immer als wirtschaftlich bzw. lohnenswert zu betrachten ist.

Grundlagen zur Anlagen-Pacht

Beim Pachten einer Solaranlage schließen der Hauseigentümer als künftiger Pächter einer Solaranlage und der Verpächter einen Pachtvertrag. Diese laufen heute in der Regel über 18 bis zu 20 Jahre. Danach kann der Pächter die Solaranlage vom Verpächter zu einem zu vereinbarenden Restwert selbst erwerben und so Eigentümer werden. Bis dahin ist der Verpächter der Eigentümer der Photovoltaikanlage und der Pächter der Anlagenbetreiber und -besitzer.

Ziel des Pachtvertrages ist es, den Pächter in die Lage zu versetzen, den auf seinem Dach erzeugten PV-Strom als Eigenverbrauch selbst zu nutzen und jenen Erzeugungsanteil, der zeitlich nicht mit dem Eigenverbrauch zusammenfällt, in das Netz der öffentlichen Stromversorgung einzuspeisen. Der Pächter reduziert damit seine "normalen" Stromkosten und erhält zusätzlich die auf 20 Jahre festgesetzte, konstante Einspeisevergütung. Der Reststrombedarf kann vom Pächter von einem Stromlieferanten seiner Wahl bezogen werden.

Wer eine Anlage pachtet, ist bzgl. der Zahlungspflicht der EEG-Umlage ebenfalls befreit, sofern die gepachtete Photovoltaikanlage nicht mehr als höchstens zehn Kilowatt Leistung besitzt. Der Anlagenbetrieb als Pächter der Anlage hat also keinen Nachteil gegenüber einem Anlagenbetrieb als Eigentümer.

Experten-Wissen:Am Markt kann man Solaranlagen mieten oder eben pachten. In der Praxis ist es jedoch nicht entscheidend, welcher Terminus benutzt wird, da beide Vertragssituationen sehr ähnliche Rechte und Pflichten vorsehen.

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Ausgestaltung von Pachtverträgen

Grundsätzlich wird in einem Pachtvertrag vereinbart, wieviel der Pächter monatlich an den Verpächter zahlen muss und welche Rechte und Pflichten den jeweiligen Vertragsparteien obliegen. Von besonderer Bedeutung beim Pachten einer Solaranlage ist, dass der Pächter der Anlagenbetreiber ist und ihm damit auch das Betreiberrisiko übertragen wird. Das bedeutet, dass der Pächter auch das Risiko eines Minderertrages bzw. eines Ertragsausfalls zu tragen hat. Der Pächter muss sich daher letztlich um die Anlagenüberwachung und Ertragskontrolle kümmern, um den Betrieb der Solaranlage so ertragreich wie möglich zu gestalten.

Um diese Aufgaben zu vereinfachen, bieten viele Pachtmodelle bereits inkludierte Zusatzleistungen bis hin zum sogenannten "Rundum sorglos-Paket" an. Zu den gängigen Services, die ein Verpächter anbietet gehören i.d.R. die Anlagenplanung, die Finanzierung sowie die betriebsbereite Montage der PV-Anlage. Teils übernehmen Verpächter auch die Anmeldung der Solaranlage beim Netzbetreiber. Die Meldung bei der Bundesnetzagentur muss jedoch vom Pächter erfolgen, da dieser hierzu als Anlagenbetreiber nach dem EEG verpflichtet ist.

Teilweise umfassen Pachtverträge auch die technische Betriebsführung der PV-Anlage. Dies umfasst dann Aufgaben wie die Anlagenwartung, Instandhaltung oder auch die Versicherung der Anlage. Wer eine Solaranlage pachten möchte, sollte daher ganz genau prüfen, welche Services mit angeboten werden, was diese kosten und was wirklich dahintersteckt (Wartungsintervalle, Kostenübernahme bei Schäden, Umfang des Versicherungsschutzes etc.).

Wirtschaftlichkeit von Pachtangeboten

Ein Test der Verbraucherzentrale NRW e. V. "Pachtmodelle für Photovoltaikanlagen - Wie wirtschaftlich sind Angebote von Stadtwerken und Regionalversorgern?" hat ergeben, dass viele am Markt angebotenen Pachtanlagen unwirtschaftlich sind. Hierzu hat die Verbraucherzentrale NRW 13 nordrhein-westfälische Stadtwerke oder Regionalversorger (Enni, Wesel, Troisdorf, Velbert, Aachen, Bonn, Bochum, Salzuflen, Wuppertal, Hilden, Iserlohn, Siegburg und Stolberg) getestet, die Pachtmodelle für Aufdachanlagen ohne Batteriespeicher auf Basis der Pachtdienstleister Vattenfall Smarter Living GmbH und Greenergetic anbieten. Ergebnis: Nur drei der getesteten Pacht-Angebote waren wirtschaftlich. Lässt man das schlechteste und das beste der unwirtschaftlichen Angebote außer Acht, erzielten Pächterinnen und Pächter im Schnitt ein negatives Ergebnis von 1.150 Euro!

Die Gründe für dieses schlechte Testergebnis sind laut Verbraucherzentrale NRW sehr vielfältig. Folgende Hauptursachen wurden identifiziert:

  • So sind bei den Anbietern, die mit Vattenfall kooperieren, Wartung, Funktionsgarantie und Versicherung enthalten. Bei Anbietern, die mit Greenergetic kooperieren, sind nur beim sehr teuren Anbieter Stadtwerke Hilden Teile dieser Dienstleistung inbegriffen. Wartung und Instandhaltung erklären jedoch nur 14 Prozent des Unterschiedsbetrags.
  • Pacht-Angebote in der Vattenfall-Variante setzen aus Sicht der VZ NRW auffallend optimistische Eigenverbrauchswerte an, bei gleichzeitig eher gering angelegten Stromernten [kWh/kWp]. „Greenergetic-Pachtangebote“ ziehen für beide Größen realistischere Werte heran.
  • Die jährliche Steigerungsrate des Stromtarifpreises, die von den Verpächtern angenommen wird, um die Wirtschaftlichkeit zu berechnen, entspricht der in der Vergangenheit beobachteten Entwicklung. Allerdings geht man davon aus, dass der Strompreis aufgrund einer sinkenden EEG-Umlage weniger stark steigen wird, sodass auch die Renditen des Eigenverbrauchs weniger Einfluss auf die Wirtschaftlichkeit eines Pachtmodells haben.
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Wichtige Entscheidungskriterien im Überblick

Wer sich für das Pachten einer Solaranlage interessiert, sollte sich laut Verbraucherzentrale NRW an ein paar wichtigen Kriterien orientieren, um ein Pachtangebot zu bewerten. Folgende Fragen sollte man sich vor Abschluss eines Pachtvertrages stellen:

  • Sind Wartung, Instandhaltung und Versicherung inbegriffen?
  • Muss eine Errichtungsgebühr gezahlt werden?
  • Wird ein Monitoring bzw. eine laufende Überwachung der Stromerträge angeboten?
  • Werden dem Pächter Mindeststromerträge garantiert?
  • Ist ein Barkauf oder eine Finanzierung evtl. günstiger?
  • Wieviel kostet der Erwerb der Solaranlage nach Ablauf der Pachtdauer?
  • Was sieht der Pachtvertrag bei einem Hausverkauf vor?
  • Gibt es Sonderkündigungsrechte?
  • Wer trägt im Fall notwendiger Dachreparaturen während der Pachtdauer die Kosten der De- und Remontage der PV-Anlage sowie des Gerüsts?

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