Mängel zeigen sich beim Neubau oft spät. Deshalb hat der Gesetzgeber privaten Bauherren eine Gewährleistungsfrist eingeräumt. Sie gilt fünf Jahre ab dem Moment der Bauabnahme. Nach so langer Zeit ist es manchmal schwer, die Firma, die für die Beseitigung des Mangels zuständig ist, wiederzufinden. Mitunter hat das Unternehmen inzwischen sogar seinen Betrieb eingestellt, beispielsweise, weil der Chef sich zur Ruhe gesetzt und keinen Nachfolger gefunden hat. Da die meisten Bauunternehmen als GmbH im Handelsregister eingetragen sind, bringt die Einsicht ins Handelsregister auch schnell Klarheit. Steht dort der Vermerk "in Liquidation", wickelt die Gesellschaft nur noch die laufenden Geschäftsvorfälle ab. Dazu wird ein Liquidator bestellt. An ihn sollten sich die Hausbesitzer mit ihren Forderungen halten.
Quelle: Verband Privater Bauherren (VPB)