Letzte Aktualisierung: 29.02.2012

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Neubau: Schimmel auf Winterbaustellen vermeiden

Rund die Hälfte aller Neubauten sind heute von Schimmel betroffen. Vielfach sind Winterbaustellen die Ursache, da Bauunternehmer Zeitpläne und die Vorgaben des Bauherren einhalten müssen. Hinzu kommen neue Baustoffe, die nicht gegen Frost geschützt sind. Feuchtigkeit kann dann schnell zu Schimmelbildung führen.

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Neubau: Schimmel auf Winterbaustellen vermeiden (Foto: Florian Knapp - pixelio)

Das Hauptproblem auf Winterbaustellen ist die Feuchtigkeit. Wenn Estrich aufgebracht wird oder die Innenwände verputzt werden, dann entsteht im Haus viel Feuchtigkeit. Sie muss durch konsequentes Heizen und Lüften entfernt werden. Sonst ist fast immer Schimmel die Folge. Ein Problem tritt dabei sehr häufig auf: Im Erdgeschoss und im ersten Stock wird verputzt und geheizt, während die Dampfbremse im Bereich der Bodeneinschubtreppe und an Öffnungen für Installationen zum unausgebauten und ungedämmten Dachgeschoss sperrangelweit offen steht. Das ist bauphysikalisch fatal, denn die Feuchtigkeit aus dem unteren Bereich zieht wie in einem Kamin nach oben und schlägt sich dort an den kühlen Bauteilen wie zum Beispiel Dachsparren nieder. Diese Feuchtigkeit führt dann fast immer zu Schimmelbefall.

Dieses Problem ließe sich allerdings vermeiden, wenn alle Öffnungen zum unausgebauten Dach vor dem Ausbau luftdicht geschlossen würden. Damit wären kühler und beheizter Bereich baulich getrennt. Die Feuchte aus Putz und Estrich könnte nicht ins Dach ziehen, sondern über die Fenster entlüftet werden. Trotzdem versuchen Bauunternehmer immer wieder, sich aus der Verantwortung zu stehlen. Behauptet wird dann, der Bauherr sei für die Trocknung der Baustelle zuständig. Tatsächlich ist es aber so, dass der Bauunternehmer ein mängelfreies Haus erstellen muss. Und wenn bei der Bauabnahme bereits zu viel Feuchte im Bau ist und sich daraus Schimmel bilden kann, dann ist das ein Mangel, den der Käufer nicht akzeptieren muss.

Verträge von Schlüsselfertiganbietern, die den privaten Bauherrn im "Kleingedruckten" verpflichten, selbst für die Trocknung des Baus zu sorgen, können daher als allgemeine Geschäftsbedingung unter Umständen unwirksam seien, da solche Klauseln auf einen Haftungsausschluss für Mängel hinauslaufen. Das geht vielleicht, wenn ein Unternehmer nur einzelne Gewerke übernimmt, nicht aber, wenn er sich vertraglich verpflichtet hat, ein komplettes Haus schlüsselfertig zu bauen. Dann muss er sich auch um die Trocknung der Baustelle kümmern, damit es nicht zu Schimmelschäden kommt.

Bauherren können sich jedoch absichern, indem ein unabhängiger Sachverständiger beauftragt wird, der den Bauvertrag vor Abschluss prüft. Dabei werden auch problematische Vertragspassagen entdeckt, wie etwa jene, die die Verantwortung für das Trocknen der Baustelle auf den Bauherrn abwälzen wollen. Kein Bauherr sollte solche Passagen unterschreiben, ohne sich vorab beim Bauberater genau zu informieren, was das für ihn bedeuten kann. Außerdem sollte der Sachverständige im Auftrag des Bauherrn den Baufortschritt lückenlos kontrollieren, damit beispielsweise die fehlende Luke zum Dachboden rechtzeitig geschlossen und das Haus gründlich trocken geheizt wird.

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