Unter Mieterstrom versteht man lokal aus Photovoltaikanlagen oder auch BHKW produzierten Strom, der Wohnungs- oder Gewerbeflächen-Mietern angeboten wird und der nicht über die öffentlichen Netze geleitet werden muss. Deshalb entfallen Netznutzungsentgelte und die sogenannten Konzessionsabgaben. Um die Umsetzung und Verbreitung von Mieterstrom zu beschleunigen, bieten nun einige Bundesländer spezielle Förderungen für Mieterstrommodelle an.
Hessen: Pilotvorhaben Mieterstrommodelle
Das Land Hessen fördert die Umstellung von Wohngebäuden auf eine hauseigene Stromversorgung mit hocheffizienter Kraft-Wärme-Kopplung und erneuerbaren Energien im Rahmen des Pilotvorhabens 'Mieterstrommodelle'. Innerhalb des Pilotprojekts sollen bis zu 1.000 Wohneinheiten in vermieteten Wohngebäuden umgestellt werden.
Gefördert wird die Umrüstung des Zählerkonzeptes (Summenzählermodell) und datenbankbasierte Abrechnungssysteme sowie weitere Kosten der Implementierung. Antragsberechtigt sind alle natürlichen und juristischen Personen, insbesondere Wohnungsunternehmen, Hausverwaltungen, Energiedienstleister (Stadtwerke, Contractoren, Energiegenossenschaften u. ä.). Vor Antragstellung ist eine Projektskizze beim Hessischen Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung zur fachlichen Bewertung vorzulegen.
Nordrhein-Westfalen: progres.nrw – Programmbaustein Markteinführung
In NRW können durch ein neues Förderprogramm "progres.nrw – Programmbaustein Markteinführung" zukünftig Mieterinnen und Mieter von der Energiewende profitieren. Gefördert werden hierüber ab 1. November Photovoltaik-Mieterstrommodelle mit dem Ziel, Zähler- und Abrechnungssystemenzur Eigenstromversorgung im Mietwohnungsbau zu installieren und zu erproben.
Voraussetzung für die Förderung ist, dass die Kilowattstunde für Mieterinnen und Mieter um 1,5 Cent billiger angeboten werden muss, als der Grundtarif des örtlichen Versorgers. Ziel der Förderung ist die Installation und Erprobung von Zähler- und Abrechnungssystemen zur Eigenstromversorgung im Mietwohnungsbau. Gefördert wird die Umrüstung des Zählerkonzeptes und datenbankbasierte Abrechnungssysteme. Antragsberechtigt sind alle natürlichen und juristischen Personen – insbesondere Wohnungsunternehmen und Wohnungsgenossenschaften, Hausverwaltungen, Stadtwerke, Contractoren, Energiegenossenschaften und andere. Maximal mögliche Zuwendung je Vorhaben sind 30.000 Euro.
Thüringen: Mieterstrom-Förderung über Solar Invest
Das thüringische Förderprogramm „Solar Invest“ unterstützt den weiteren Ausbau von Mieterstrommodellen. Mit bis zu 40 Prozent der Gesamtkosten werden mit „Solar Invest“ Neuinvestitionen in Photovoltaikanlagen gefördert. Voraussetzung ist, dass der erzeugte Strom der Eigen- oder Direktversorgung dient und nicht in ein öffentliches Netz eingeleitet wird.
Insbesondere Mieterinnen und Mieter von Wohn- oder Gewerbegebäuden waren bislang von den positiven Effekten der Energiewende ausgeschlossen. Deshalb werden mit „Solar Invest“ erstmals Investitionen sowie Beratungsleistungen und Machbarkeitsstudien zur Realisierung von innovativen Mieterstrommodellen mit bis zu 80 Prozent