Letzte Aktualisierung: 13.10.2017

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Neue Solarthermie-Förderung für Hannover

Solarwärme soll in der Region Hannover über zusätzliche Fördermittel einen Schub erfahren. Das neue Programm zur Förderung von Solarkollektoranlagen in Hannover ist seit 1. Juli in Kraft. Die "Richtlinie über die Förderung von Solarkollektoranlagen im Raum Hannover" wendet sich an Privatpersonen und gilt noch bis Ende Oktober 2020. Gezahlt wird sowohl für neue Anlagen als auch für die Erweiterungen von Bestandsanlagen.

Hannover fördert sowohl neue als auch die Erweiterung bestehender Solarwärme-Anlagen mit einer Förderung von maximal 1.000 Euro. (Foto: energie-experten.org)

Hannover fördert sowohl neue als auch die Erweiterung bestehender Solarwärme-Anlagen mit einer Förderung von maximal 1.000 Euro. (Foto: energie-experten.org)

In Hannover soll mehr Solarwärme zur Brauch- und Heizungswasserunterstützung genutzt werden. Daher beschloss die Regionsversammlung am 02. Mai 2017, eine neue Förderung für Solaranlagen einzuführen. Die „Richtlinie über die finanzielle Förderung von Solarkollektoranlagen in der Region Hannover“ wendet sich speziell an Privatpersonen und ist bereits am 01. Juli 2017 in Kraft getreten. Gewerbetreibende, juristische Personen und sonstige Organisationen sind nicht antragsberechtigt.

Die neue Förderrichtlinie soll das Errichten von Solarthermie-Anlagen auf bestehenden Gebäuden unterstützen, denn „der forcierte Ausbau von Solar-Anlagen ist unerlässlich, um unser Ziel einer klimaneutralen Region bis 2050 zu erreichen", sagt Prof. Dr. Axel Priebs, Umweltdezernent der Region Hannover. Die neue Solarthermie-Förderung für Hannover "bietet zudem die Chance, die Bevölkerung als Hauptakteur im Klimaschutz aktiv einzubinden und an der regionalen Energiewende zu beteiligen“, so Priebs.

Die Förderung durch die Region Hannover ist gekoppelt an die Förderung der Anlage durch das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (Bafa). Das bedeutet, dass für eine Förderung der Anlage durch die Region Hannover vorausgesetzt wird, dass die Solarthermie-Anlage gemäß den „Richtlinien zur Förderung von Maßnahmen zur Nutzung erneuerbarer Energien im Wärmemarkt“ des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) gefördert wird.

Förderfähig sind neu errichtete Solarkollektoranlagen zum Bereiten von Warmwasser beziehungsweise zur kombinierten Warmwasserbereitung und Heizungsunterstützung. Die Erweiterung bestehender Solarwärme-Anlagen kann ebenfalls gefördert werden. Die Zuwendung der Region Hannover beträgt maximal 1.000 Euro pro Anlage und hängt von der gewährten BAFA-Förderung ab. Die Förderung erfolgt im Rahmen der Investitionsförderung als Festbetragsfinanzierung und ist nicht rückzahlbar. Eine Kumulierung mit anderen Solarthermie-Förder- oder Darlehensprogrammen ist grundsätzlich möglich.

Der Antrag muss vor Beginn der Maßnahme, für die die Zuwendung beantragt wird, gestellt werden. Als Beginn gilt der Abschluss eines der Maßnahme zuzurechnenden Vertrages. Da der Bewilligungsbescheid der Region Hannover erst nach Vorlage des Bafa-Förderbescheids erlassen wird, wird die Region Hannover auf Antrag einem vorzeitigen Maßnahmenbeginn zustimmen. Weitere Voraussetzungen für die Förderung sind, dass die Inbetriebnahme der Anlage spätestens 6 Monate nach Antragsstellung bei der Region Hannover erfolgt ist und, dass der Bescheid des Bafa der Region Hannover spätestens 3 Monate nach Erlass vorgelegt wird.

Der Förderantrag ist unter Verwendung des dafür vorgesehenen Antragsformulars schriftlich in doppelter Ausführung und in digitaler Form bei der Region Hannover zu stellen. Inhalte des Antrages sind eine Vorhabenbeschreibung inkl. einer Kostenkalkulation, ein Finanzierungsplan mit Angabe weiterer Fördermittel Dritter, eine formlose Bestätigung, dass mit dem Projekt, für das die Förderung beantragt wird, noch nicht begonnen wurde und eine formlose Bestätigung, dass beabsichtigt ist, eine Förderung für die Solarkollektoranlage aus dem Bafa-Programm zu beantragen.

Die geförderte Anlage ist mindestens fünf Jahre nach Fertigstellung zu erhalten. Wird sie vor Ablauf dieser Frist entfernt, kann dies zur Aufhebung des Bewilligungsbescheides und zur Rückforderung der Zuwendung führen. 300.000 Euro Fördermittel stehen für die Solarwärme-Richtlinie bereit, über die Anträge ab Juli 2017 bis Ende Oktober 2020 gestellt werden können. Die Klimaschutzleitstelle Region Hannover betreut das neue Förderprogramm. Sie ist per E-Mail an klimaschutzleitstelle@region-hannover.de erreichbar.

Die Solarwärme-Richtlinie gehört zu den Bausteinen einer „Solaroffensive“, die bis zum Jahr 2020 läuft und das Ziel hat, für einen spürbaren Zubau von Solar-Anlagen in der Region Hannover zu sorgen. Im Fokus stehen sowohl Solarwärme- als auch Solarstrom-Anlagen (PV). Zum Erfolg soll ein gemeinsames koordiniertes Vorgehen aller Akteurinnen und Akteure in der Region Hannover beitragen. Dabei spielen zum Beispiel die regionsangehörigen Städte- und Gemeinden, das Handwerk und die Wohnungswirtschaft eine wichtige Rolle.

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