Letzte Aktualisierung: 19.02.2016

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PV-Speicherförderung startet ab 1. März mit deutlich höheren Auflagen

Nach einem zunächst ausgerufenen Förderstopp startet nun am 1. März wieder das neue Programm zur Förderung von PV-Batteriespeichern. Jeder, der seine PV-Anlage mit einem Speicher kombinieren möchte, um so mehr Solarstrom im eigenen Haushalt zu verbrauchen, kann Fördermittel aus einem bis Ende 2018 zur Verfügung stehenden Topf von 30 Millionen Euro beantragen. Allerdings gelten nun höhere Anforderungen an eine Förderung.

Die neue PV-Speicherförderung startet ab 1. März. Dieses Mal jedoch mit deutlich höheren Anforderungen und Auflagen. Und auch die Fördersätze lassen schnell nach. Daher ist nun Eile geboten. (Foto: energie-experten.org)

Die neue PV-Speicherförderung startet ab 1. März. Dieses Mal jedoch mit deutlich höheren Anforderungen und Auflagen. Und auch die Fördersätze lassen schnell nach. Daher ist nun Eile geboten. (Foto: energie-experten.org)

Dezentrale Batteriespeichersysteme werden infolge des Ausbaus kleiner und mittlerer Photovoltaikanlagen und der mit fortschreitender Technologieentwicklung einhergehenden Kostensenkungen zunehmend an Bedeutung gewinnen. Dies umso mehr, da Stromspeichertechnologien auch weiterhin über ein erhebliches technologisches und kostenseitiges Entwicklungspotenzial verfügen. Deswegen sollen nach dem Willen des BMWi Investitionen in stationäre Batteriespeichersysteme zur Nutzung in Verbindung mit Photovoltaikanlagen weiterhin gefördert werden.

Die Förderung der kombinierten PV-Speicher ist als KfW-Programm ausgestaltet. Sie erfolgt durch einen zinsgünstigen Kredit der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) und einen vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) finanzierten Tilgungszuschuss in Höhe von max. 25% der förderfähigen Investitionskosten für das Batteriespeichersystem.

Gegenstand der neuen Stromspeicher-Förderung

  • Für jede Photovoltaikanlage ist die Anzahl der förderfähigen Batteriespeichersysteme auf ein System beschränkt.
  • Die installierte Leistung der Photovoltaikanlage darf 30 kWp nicht überschreiten. Batteriespeichersysteme zur Nutzung mit Photovoltaikanlagen mit einer installierten Leistung von mehr als 30 kWp sind nicht förderfähig.
  • Das stationäre Batteriespeichersystem ist nur förderfähig, wenn die Inbetriebnahme der mit dem Batteriespeichersystem betriebenen Photovoltaikanlage nach dem 31.12.2012 erfolgte.
  • Es wird nur die Investition in ein Batteriespeichersystem und nicht die Investition in eine Photovoltaikanlage gefördert.
  • Nicht gefördert werden Eigenbausysteme und Prototypen sowie gebrauchte Systeme und Systeme mit wesentlich gebraucht erworbenen Anlagenteilen.
  • Der Antragsteller muss sich damit einverstanden erklären, dass u.a. die KfW dem BMWi den seinen Namen und Anschrift sowie Höhe und Zweck des Tilgungszuschusses bekannt und,
  • dass die im Antrag angegebenen Daten und die gewährten Tilgungszuschüsse zur Feststellung der Steuerpflicht und Steuererhebung den zuständigen Finanzbehörden übermittelt werden.

Nur noch 50% der PV-Leistung dürfen ins Netz eingespeist werden

Das neue Förderprogramm hat sich zum Ziel gesetzt, die Systemdienlichkeit von Solarstromspeichern weiter zu stärken und Kostenreduktionen bei den Speichertechnologien stärker zu forcieren. Dies soll nun durch höhere Anforderungen erreicht werden. So soll, um die Stromnetze zu entlasten und höhere Standards bei Batteriespeichern zu setzen, nur noch Speicher gefördert werden, mit deren Hilfe PV-Anlagen nur noch mindestens die Hälfte der Spitzenleistung ins Netz einspeisen.

Die Verpflichtung zur Leistungsbegrenzung besteht dauerhaft für die gesamte Lebensdauer der Photovoltaikanlage, mindestens aber 20 Jahre, und erstreckt sich damit auch auf einen eventuellen Weiterbetrieb der Photovoltaikanlage nach Außerbetriebnahme des Speichersystems.

Verpflichtende Teilnahme am Monitoringprogramm

Zudem ist im Rahmen des Förderprogrammes für stationäre und dezentrale Batteriespeicher die Teilnahme an einem wissenschaftlichen Monitoringprogramm für alle geförderten Anlagenbetreiber verpflichtend. Das Monitoringprogramm erfasst dabei in einem mehrstufigen Prozess die wichtigsten Anlagen- und Betriebsdaten der geförderten Solarstromspeicher und wertet diese anonymisiert aus. So können die Effekte der Fördermaßnahmen auf den Markt sowie die Auswirkungen der Speicher auf das Stromnetz von Anfang an evaluiert werden um gegebenenfalls Anpassungen vorzunehmen.

Anteil der förderfähigen Kosten sinkt halbjährlich

Wer einen PV-Stromspeicher fördern lassen möchte, dem sei empfohlen, schnell zu handeln, denn bereits ab dem 01.07.2016 sinkt der Anteil der förderfähigen Kosten von 25% auf 22%. Bereits ab Januar 2017 können dann nur noch 19%, ab Juli 2017 16%, ab Januar 2018 nur noch 13% und im letzten Halbjahr bis Ende 2018 nur noch 10% der Gesamtnettoinvestitionskosten in ein kombiniertes Batteriespeicher-PV-System inklusive der InstallationskostenKosten des Stromspeichers gefördert werden.

Alle weiteren Informationen zu den neuen Regularien des Stromspeicher-Förderprogramms können der vorläufigen Fassung des BMWi "Bekanntmachung zur Förderung von stationären und dezentralen Batteriespeichersystemen zur Nutzung in Verbindung mit Photovoltaikanlagen vom 17. Februar 2016" entnommen werden.

Anreizwirkung hat deutlich nachgelassen

EuPD Research, ein Bonner Markt- und Wirtschaftsforschungsunternehmen, hält die KfW-Speicherförderung für unzulänglich. So würden bei einer Gleichverteilung der Fördermittel 2016 bei einer durchschnittlichen Fördersumme von ca. 2.000 Euro nur rund 5.000 Speichersysteme gefördert werden können, was weniger als einem Viertel der in 2015 in Deutschland installierten Speichern entspricht.

Da laut EuPD Research auch auch zukünftig von weiterhin sinkenden Preisen für Speichersysteme auszugehen ist, führe dies bis 2018 zu spezifisch förderfähigen Kosten von ca. 100 €/ kWp, was für Einfamilienhäuser mit einem durchschnittlichen Speichersystem mit 6 kWh gerade einmal 600 Euro Tilgungszuschuss bedeutet. Da die Förderquote jährlich sinke, dürfte in 2018 laut EuPD Research kaum noch eine Anreizwirkung vom Förderprogramm ausgehen.

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