Letzte Aktualisierung: 06.12.2012

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Röslers Strompreiskompensation konterkariert CO2-Emissionshandel

Mit Röslers Richtlinie zur Strompreiskompensation, stromintensiven Unternehmen ab 2013 einen Teil ihrer durch den Emissionshandel erhöhten Stromkosten zurückzuerstatten, wird der Mechanismus des CO2-Emissionshandels konterkariert. (Foto: energie-experten.org)

Mit Röslers Richtlinie zur Strompreiskompensation, stromintensiven Unternehmen ab 2013 einen Teil ihrer durch den Emissionshandel erhöhten Stromkosten zurückzuerstatten, wird der Mechanismus des CO2-Emissionshandels konterkariert. (Foto: energie-experten.org)

Philipp Rösler hat heute eine neue Richtlinie zur Strompreiskompensation von indirekten CO2-Kosten vorgestellt. Diese sieht vor, stromintensiven Unternehmen, die im internationalen Wettbewerb stehen, ab 2013 ein Teil ihrer durch den Emissionshandel erhöhten Stromkosten zurückzuerstatten. Mit dieser Strompreiskompensation wird der gewünschte Mechanismus des CO2-Emissionshandels, geringere CO2-Emissionen wirtschaftlich zu honorieren, erneut konterkariert.

Röslers fadenscheinige Rechtfertigung

Zur Begründung der Begünstigung stromintensiver Unternehmen verwies Rösler heute auf die damit vermeintlich verbundene Stärkung der internationalen Wettbewerbsfähigkeit der Industrie und der Erhaltung von Arbeitsplätzen in Deutschland. Zudem hätte die deutsche Stahl-, Chemie- und Nichteisenmetallbranche laut Rösler maßgeblich zur Stabilität der deutschen Wirtschaft in der Eurokrise beigetragen. Die Ausnahmen vom CO2-Emissionshandel seien zudem gerechtfertigt, da eine Verlagerung dieser Branchen ins Ausland an Standorte mit geringeren Umweltstandards außerhalb der Europäischen Union letztlich zu einem Anstieg der globalen Treibhausgasemissionen führe.

Geldgeschenke konterkarieren CO2-Handel

Die Geldgeschenke der Bundesregierung gehen zurück auf die EU-Richtlinie für Beihilfen im Rahmen indirekter CO2-Kosten, die so genannte "Strompreiskompensation". Mit ihr soll ab nächstem Jahr bestimmten Unternehmen ein Großteil der Kosten erstattet werden, die aufgrund des europäischen Emissionshandels auf den Strompreis umgelegt werden. Zusätzlich zu den Vorteilen, die die stromintensive Industrie bei den Strompreisen und beim Emissionshandel sowieso hat, konterkariert Röslers Richtlinie die Bemühungen um ein funktionierendes Handelssystem für den Klimaschutz.

300 Millionen Euro gegen den Klimaschutz

Dem Emissionshandel wird so jede Anreizwirkung beraubt, da der Preis für Emissionszertifikate derzeit ohnehin nur bei rund sieben Euro je Tonne CO2 liegt, obwohl die tatsächlichen Klimakosten rund 80 Euro betragen. Laut einer Berechnung des Forum Ökologisch-Soziale Marktwirtschaft (FÖS) können mit der vorgesehenen Regelung bei einem Preis für Emissionszertifikate von sieben Euro je Tonne CO2 rund 1000 Unternehmen Entlastungen in Höhe von 300 Millionen Euro beantragen. Dies entspricht umgerechnet einer zusätzlichen Entlastung von 0,4 Cents pro Kilowattstunde (kWh) für stromintensive Industrien.

Strompreiskompensation nur weitere Strompreisvergünstigung

Energieintensive Unternehmen profitieren in Deutschland bereits von erheblichen Strompreisvergünstigungen: Sie werden bei der EEG-Umlage und KWK-Umlage entlastet, müssen geringere Konzessionsabgaben und Netzentgelte leisten und sind im Rahmen der Ökosteuerausnahmen ganz oder teilweise von Stromsteuern befreit. So zahlten laut FÖS Unternehmen der Papier- und Pappeindustrie im Jahr 2009 für Strom nur ca. 7,4 Cents pro kWh (Stahl 7,4 Cents pro kWh, Aluminium 5,7 Cents pro kWh) im Vergleich zu einem durchschnittlichen Strompreis von 10 Cents pro kWh für die Industrie und rund 23 Cents pro kWh für private Haushalte.

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