Über 80 Prozent der Haushalte in Deutschland weisen einen Schimmelbefall auf. Gerade in Mehrfamilienhäusern sind dabei häufig mehrere Wohnparteien betroffen, so das Ergebnis einer Befragung unter den Sachverständigen des Verbands Baubiologie (VB) aus Bonn. Der VB empfiehlt den Betroffenen, sich zusammenzuschließen, ein Schimmelprotokoll anzufertigen und gemeinsam auf Beseitigung des Schimmelbefalls zu drängen.
In Mehrfamilienhäusern betrifft Schimmelbildung häufig nicht nur eine Wohnpartei allein. Beispielsweise können durch einen Rohrbruch mehrere Etagen in Mitleidenschaft gezogen werden oder alte oder schlechte Bausubstanz zu Wärmebrücken führen. Weitere Ursachen sind die feuchtigkeitsabsperrende Behandlung der Wandoberflächen und unprofessionell ausgeführte Wärmedämmung von Außenbauteilen. In jedem Fall gilt: Wenn Schimmelpilzbefall in mehreren Wohneinheiten festgestellt wird, ist gemeinsames Handeln gefragt.
Mieter sollten bei Schimmelbefall umgehend den Hauseigentümer informieren, da es sich um einen Versicherungsschaden handeln könnte. Der VB empfiehlt zudem, den Schaden sofort in Wort und Bild zu erfassen und ein Schimmelprotokoll anzufertigen. In diesem sollte zum Beispiel beschrieben werden, wann und in welcher Jahreszeit der Schimmel zuerst aufgetreten ist, ob dieser bereits mehrfach aufgetreten ist und, ob der Schimmelbefall zu- oder abnimmt. Wenn der oder die Nachbarn ebenfalls Schimmelpilzbefall bei sich feststellen, sollte ein gemeinsames Vorgehen in Erwägung gezogen werden. So könnte gemeinsam ein Baubiologe beauftragt werden, um durch eine Gefährdungsbeurteilung kurzfristig festzustellen, ob der Schimmelbefall eine Gesundheitsbelastung darstellt.