Zwischen Kunden und Energieversorgern kann es zu Konflikten kommen, etwa im Zuge eines Anbieterwechsels oder über die Höhe von Bonus- und Abschlagszahlungen. Können sich Kunden und Unternehmen nicht einigen, bestand bisher nur die Möglichkeit einer gerichtlichen Klärung. Jetzt können sich Verbraucher kostenlos an die neue Schlichtungsstelle Energie wenden. Einzige Voraussetzung ist, dass sich der Verbraucher mit seinem Anliegen bereits erfolglos an das Unternehmen gewandt hat.
Gerichtsverfahren zwischen Kunden und Energieversorger können sich über mehrere Jahre hinziehen und nicht immer gehen diese für den Verbraucher so positiv aus wie die Entscheidung des Landgerichts Hamburg, das den Energieversorger E.ON Hanse zur Rückzahlung von rund 75.000 Euro an Gaskunden verpflichtete, die Widerspruch gegen Preisbestimmungen des Energieversorgers einlegten. Abhilfe schafft nun die neue Schlichtungsstelle Energie, bei der Verbraucher ein Verfahren anstrengen können. Das Verfahren ist für die Verbraucher kostenlos, lediglich eigene Aufwendungen wie Porto müssen sie selbst bezahlen. Beschwerden können Betroffene postalisch, per Fax oder im Internet an die Schlichtungsstelle richten.
Um einen Antrag zu stellen, müssen wichtige Unterlagen zur Hand sein: Name des Versorgers, Zählernummer, Kopien der Vertragsunterlagen, Allgemeine Geschäftsbedingungen und Schriftwechsel. Erfreulicherweise entsteht für das beteiligte Unternehmen in jedem Fall eine Bearbeitungspauschale in Höhe von momentan 350,- Euro, wenn ein Antrag gestellt und ein Verfahren aufgenommen wurde. Jedes Unternehmen sollte daher schon aus diesem Grund in Zukunft ein Interesse daran haben, ein solches Verfahren zu vermeiden. Der Verbraucher sollte daher schon im Vorfeld seinen Versorger darauf hinweisen, dass er einen für ihn kostenlosen Antrag bei der Schlichtungsstelle stellen wird, falls sein Problem nicht zufriedenstellend gelöst wird. Ein Verfahren soll in der Regel nicht länger als drei Monaten dauern und mit einer Empfehlung des Ombudsmannes enden. Zwar ist diese nicht bindend. Anbieter, die Mitglied der Schlichtungsstelle sind, unterwerfen sich jedoch laut Satzung dem Schlichtungsspruch. Verbraucher sollten deshalb in Zukunft darauf achten, ob ein Energieversorger Mitglied ist.
In diesem Zusammenhang fordert die Berliner Staatssekretärin für Verbraucherschutz Sabine Toepfer-Kataw die Energieversorgungsunternehmen auf, Mitglied der Schlichtungsstelle Energie e.V. zu werden, damit deren Empfehlungen verbindlich werden können. Toepfer-Kataw begründet ihre Forderung nach dem Beitritt der einzelnen Energieversorger damit, dass dann die Chancen für Verbraucherinnen und Verbraucher erheblich stiegen, einen verbindlichen Schlichtungsspruch zu erhalten. Denn nach der Satzung würden die Schlichtungsempfehlungen für ordentliche Mitglieder dann verbindlich, wenn im Jahr zuvor weniger als 80% der (unverbindlichen) Schlichtungsempfehlungen akzeptiert worden sind. "Das heißt, nur wenn auch die Energieversorger Mitglieder des Schlichtungsstelle Energie e.V. sind, greift diese Regelung für sie und würde zu einer verbindlichen, Gerichtsprozesse vermeidenden und damit auch verbraucherfreundlichen Lösung führen", so Toepfer-Kataw.
Hintergrund: Die Aufgabe der Schlichtungsstelle Energie ist die außergerichtliche und einvernehmliche Lösung von individuellen Streitfällen zwischen Verbrauchern und Energieversorgungs- unternehmen, Messstellenbetreibern und Messdienstleistern. Sie soll zur Kunden- zufriedenheit beitragen und die Gerichte entlasten. Am 25. Oktober 2011 wurde die Schlichtungsstelle vom Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie nach § 111b EnWG anerkannt. Die Schlichtungsstelle arbeitet unabhängig und neutral und ist zuständig für alle Verbraucher, die sich zuvor erfolglos mit ihrer Beschwerde an ihr Energieversorgungsunternehmen gewandt haben (§ 111a EnWG). Die Schlichtungsstelle Energie bietet Verbrauchern ein modernes, transparentes, einfaches und kostenfreies Verfahren zur Behandlung von Verbraucherbeschwerden.